Meine Tochter kommt jetzt ins 2. Ausbildungsjahr als Frisörin.Ihr Chef hat angekündigt,ihr die selbe Vergütung zu bezahlen wie im 1. Jahr (323 EURO),weil sie bei Vergütung des 2. Ausbildungsjahres (413EURO) sozialversicherungsplichtig wäre und netto auch nur ca 323EURO hätte.Aber macht sie keinen Verlust bei ihren Rentenversicherung ??? Sind solche Methoden üblich???
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Nun um die Rentenversicherungsbeiträge würde ich mir bei 413 Euro keine Sorgen machen. Üblich ist sowas IMHO aber nicht. Wenn der Chef die Sozialversicherungspflicht umgehen will soll er Ihr doch 399 Euro zahlen. Davon haben dann zumindest Beide was. Ansonsten würde ich die vertragliche festgelegte Vergütung einfordern.

definitiv nicht! EIne Steigerung ist üblich und auch motivierend!

Wurde das nicht schriftlich im Lehrvertrag festgehalten. Wenn eine finanzielle Steigerung drinnsteht und er sich nicht daran hält Arbeitsgericht,

Was heißt denn hier ''üblich''? Der hat doch wohl mit ihr einen Vertrag und an den hat er sich zu halten.
Der Vertrag ist für den Arbeitgeber bindend und man kann ihn damit unter Druck setzen. Ansosnten mal bei der Handwerkskammer anfragen.
bei abschluss des lehrvertrages wird doch festgelegt, wieviel vergütung in den einzelnen ausbildungsjahren gezahlt wird.
steht da was anderes, dann ist das gültig.
an diesen vertrag ist auch der chef gebunden.