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Cheaten im Strassenverkehr

Frage von nozer nozer

allo,

Ein Freund ist dermaßen verz0nkt, 50 km/h zu schnell gefahren zu sein. Auf etwas penetrante Weise versucht er mir nun folgendes aufzuhalsen:

Ich nehme die Punkte für ihn, behaupte, ich gebe meinen Schein in vier Monaten ab. Bis dahin ist seine Ordnungswidrigkeit verjährt und ich ziehe meine Aussage zurück.

Eigentlich habe ich da echt keinen Bock drauf, aber ich bin ihm was schuldig. Daher wär es mir am liebsten, einen taktischen Fehler in seinem Vorhaben zu finden

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Antworten (21)

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Der taktische Fehler ist der, dass Du eine Strafvereitelung - eine Straftat- begehst.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Hier fehlt es (leider?) an der zu vereitelnden Straftat.

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    Antwort von sonne64 sonne64

    mache das nicht du machst dich mit strafbar wegen betruges

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Es wäre zwar schön, aber leider ist so etwas kein Betrug.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Du kannst keine Punkte "für ihn nehmen". Das Bußgeld und die Punkte bekommt immer der Fahrer.

    Dich selbst darfst du jederzeit beschuldigen. Wenn dir die Behörde abnimmt, der Fahrer gewesen zu sein, dann kann es tatsächlich klappen, dass dein Freund in die Verjährung kommt. Du musst halt auch dem Bußgeldbescheid (so du ihn denn erhältst) rechtzeitig widersprechen, sonst wird er rechtskräftig. dein Freund sollte allerdings nicht dich in den Anhörungsbogen eintragen, denn das stellt eine Straftat dar.

    Ich habe allerdings den Verdacht, dass sich eure Vorgehensweise nicht lohnen wird, denn das schaut mir doch recht anfängerhaft aus, was er da vor hat. Ganz davon abgesehen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h schon recht heftig ist...

    Du solltest dir außerdem überlegen, ob es dir das wert ist. Vor allem solltest du dich mal nach der Höhe des Bußgeldes erkundigen, das ist nämlich auch kein Kleingeld mehr. Weiterhin solltest du dir klar machen, dass es weiterreichende Konsequenzen für dich haben kann, als du im Moment annimmst (Stichwort: Wiederholungstäter).

    Letztendlich rate ich dir davon ab. Den "taktischen Fehler" begeht dein Freund eigentlich schon damit, dass er glaubt, die Behörden würden euch einfach abnehmen, dass du (und nicht er) das Fahrzeug geführt hat. Auf der Brennsuppe sind die nämlich nicht dahergeschwommen.

  • 2
    Antwort von marusch marusch

    Wenn Du ihm was schuldig bist, biete ihm lieber an, ihn zu fahren in der Zeit, in der sein Lappen weg ist

  • 2
    Antwort von peterprunken peterprunken

    Du brauchst keinen taktischen Fehler zu suchen. Sag ihm einfach, er soll das Ganze vergessen!

  • 2
    Antwort von FallenLuzifer FallenLuzifer

    Wenn er sowas verlangt, kann man ihn dann überhaupt als Freund bezeichnen?

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    Antwort von cat64k cat64k
    1. Wenn er so blöd ist so schnell zu fahren, ist er selbst schuld und hat verdient den führerschein abzugen

    2. Machst du dich selbst strafbar damit

    3. wer verlangt das Freunde straftaten begehen, kann kein richtiger Freund sein.

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    Antwort von Umpire81 Umpire81

    Das ist kein Freund sondern ein Pfosten!

    Such dir andere Freunde ...wer so ne scheiße baut muss dafür gerade stehen

  • 1
    Antwort von tapri tapri

    gibt es keinen bildbeweis dafür, wer gefahren ist? ich würde es nicht tun, denn es word nachgeprüft warum du deine aussage zurück nimmst und dann kann alles auffliegen. das wird für dich nicht nur teuer und sondern auch von der strafe her wesentlich höher. ein wahrer freund bittet einen nicht für sich zu lügen. er hat scheiße gebaut, er soll auch die eier in der hose haben und dazu stehen. vieleicht lernt er ja was draus......

  • 1
    Antwort von BjoernDK BjoernDK

    Glaubst du wirklich,dass die sich von euch vera.rschen lassen?

  • 1
    Antwort von Hanskrampf Hanskrampf

    Lass das mal lieber.

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    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Du bist ihm was schuldig..., also wollt ihr es auf illegale Weise lösen??

    Lass die Finger davon!

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Du kannst auf den dir zugeschickten Anhörungsbogen reagieren, wenn du später den zugestellten Bußgeldbescheid akzeptiert hast, hast du diesen akzeptiert, Einspruch kannst du dann nicht mehr aufgrund dessen erheben.

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    Antwort von natow natow

    finger weg von solchem kuhhandel. wenn das schief geht, dann seid ihr beide dran. scheint mir außerdem eine etwas seltsame anfrage für einen freund...

  • 0
    Antwort von auriLici0us auriLici0us

    Ich würde das nicht machen.

    Gerade hat mein Freund dasselbe! Er war auf der 80er Zone mit 100kmh unterwegs. und auf der 50er war ein Radarkasten. so.. Und nun hat er Angst seine Prüfung für immer abzugeben oder gar hinter Gittern zu landen (wir wohnen in der schweiz und unsere gesetze sind strenger)

    Mein Freund besitzt eine Firma, ist arbeitgeber und will diesen Fall an einem seiner Mitarbeiter anheuern. Was ich eigtl. für sehr unfair und unverschämt halte. weil die arbeiter ja keine andere wahl haben. Nun hat mein Schwager und meine Schwester mit meinem Freund geredet und ihm gesagt, das es nicht richtig wäre, denn bei uns ist man ewig im strafregister und mein Freund würde mit schlechtem gewissen leben da der andere (nicht mal Staatsbürger) die prüfung für max. 1 jahr weghat oder gar der ausschmiss droht.

    Nun ist mein Freund am grübeln ob er das richtige tut.

    Ich würde diesem Freund auch klar ausdrücken das er da was falsches macht. wenn man fehler macht, muss man konsequenten tragen! und nicht den anderen in die schuhe schieben. rede mit ihm!

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    Antwort von Cavalierchen Cavalierchen

    Wenn sie ihren "Freund" etwas schuldig sind, dann heißt das nicht, dass sie für ihn straffällig werden sollen! Er ist zu schnell gefahren, nicht sie! Es gibt ja bestimmt ein Beweisfoto davon und ich glaube kaum, dass der bearbeite Beamte so dumm ist und nicht einen Mann von einer Frau unterscheiden kann! Lassen sie sich ja nicht zu dieser Falschaussage hinreisen. Sie werden es ewig bereuen!

    Wenn sie ihm was schuldig sind, dann machen sie es, wie Marusch geschrieben hat, und bieten ihn einen Fahrdienst an.

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    Antwort von Kitara Kitara

    habe gestern noch im Fernsehen gesehen, dass sowas tatsächlich geht. Das ist ein rechtsfreier Raum, man kann seine Punkte und Fahrverbot weitergeben. Manche machen sogar ein Geschäft daraus und lassen sich das bezahlen. Aber deshalb ist die Polizei auch so darauf aus, zu beweisen, wer der Fahrer war.

    Trotz allem würde ich das lassen ! Wenn ich was verbockt habe, muss ich selbst für grade stehen und zieh nicht meine Freunde mit rein !

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    Antwort von Flensburger2 Flensburger2

    Die Sache ist dann nicht verjährt da das datum der Ordnungswiedrigkeit gilt. Dein Freund haftet dann immer noch voll ...

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Was hast du mit seinem Verstoß zu tun?

    Lass ihn mal schön büßen für seine Fehler, er muss ja schließlich auch was daraus lernen.

    Wie blöd kann man sein, überhaupt über so einen Vorschlag nachzudenken?

    Sag ihm deutlich, dass du damit nichts zu tun hast und er seinen Kram selbst regeln soll!

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    Antwort von XxSHADOWNINJAxX XxSHADOWNINJAxX

    ja, das werden sie nicht witzig finden und eigentlich lassen die sich nicht so verhonepipeln, irgendetwas drücken se euch dann auf, selbst wenn ihr damit durch kämt

    ps: mein kollege ist 180 innerhalb geschlossener ortschaften gefahren, das war funny

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    Antwort von moien57 moien57

    Lasse dich nicht drauf ein das kann teuer werden wegen Betrug und dich und ihn den Führerschein endgültig kosten,

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