Hi ihr Lieben, eine Freundin von mir hat Mist gebaut und nun behauptet die betreffende Person, dass sie auf einer Onlineplattform sämtlich Chatverläufe ausfindig machen wird via Anwalt, Polizei, oder was hierzu nötig ist. Aber das geht doch nicht so einfach?! Datenschutz?! Straftatbestand ist es auch keiner, es geht hier um Rufmord bzw. Verleumdung. Wenn das so einfach möglich wäre bräuchte man doch die Einverständnis der betreffenden User sämtlich Chatverläufe an denjenigen aushändigen zu dürfen oder? Ausserdem würden dann morgen tausende von Leuten beim Betreiber vor der Tür stehen und irgendwas anderes über sich erfahren wollen, da Gerüchte etc. schon über jeden kursiert sind! Bitte um Rückmeldung was ihr hierzu denkt bzw. was hier dazu wisst. Danke und Gruß
Chatverläufe einfach ausfindig machen und aushändigen??? DAS IST DOCH NICHT ERLAUBT, ODER?
Antworten (6)
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skyfly71skyfly71
Wie kommst Du darauf, daß Verleumndung kein Straftatbestand ist? Es ist sehr wohl einer: http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Wenn es zu einer Strafanzeige kommt, dann muß die Polizei ermitteln, ob es tatsächlich eine strafbare Handlung gab oder nicht. Und dazu kann sie sich natürlich auch vom Chat-Betreiber ggf. noch gespeicherte Daten geben lassen. Wobei ich allerdings bezweifle, daß Chat-Protokolle vom Betreiber archiviert werden, wenn es nicht bereichts zum Zeitpunkt des Chats dafür einen konkreten Anlaß gibt. Aber wenn diese Daten existieren und die Polizei die Möglichkeit hat, diese Daten zu besorgen, dann werden die das auch tun.
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joghurt131joghurt131
wenn man sich bei einer Seite registriert muss man die agb lesen und akzeptieren und damit hat der Webseiten Besitzer die Einverständnis deine Daten zu vergewaltigen.
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rainyvenrainyven
legal ist das nicht ! .. wenn man eine funktion ausstellt. oder nicht aufmerksam gemacht wird das was aufgezeichnet wird
Kommentar von
dogitdogit Das stimmt, aber so land die Fragestellerin hier nicht von MSN und Co. schreibt, solang diskutieren wir hier um ein Portal, nicht um einen Client.
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casileincasilein
Der übliche Verlauf wäre der:
Es wird ein Strafantrag bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gestellt. Der muss irgendwie begründet werden. Am Besten, man fügt in so einem Fall ein Protokoll des Chats bei, das man kopiert hat, solange es noch öffentlich zugänglich ist. Ansonsten hat man vielleicht eine Zeugenaussage, die die strafbare Handlung im Chat bestätigt. Da wird es aber meist schon ziemlich schwammig, so dass kaum weiter ermittelt wird.
Wenn dann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann könnte sie versuchen, weitere Beweise zu sichern. Dazu könnte sie bei dem Chat-Betreiber anfragen, ob es noch Protokolle von dem fraglichen Chat gibt und die Herausgabe per richterlichem Beschluss erwirken.
Das ist alles recht kompliziert und der Erfolg fraglich. Was hat die Freundin denn schlimmes verbrochen? Ich vermute ja eher, das da jemand gekränkt ist und jetzt dem Mund massiv zu voll nimmt. Abwarten und Tee trinken.
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dogitdogit
hmmm, also du schreibst es geht hier um Rufmord und Verleumdnung, dass sind beides Straftatbestände. Sicher muss zur Auswertung des Chatverlaufs in Gerichtsbeschluss her, aber bei Rufmord würde ich da nicht mal ein Problem sehen. Dazu kommt das jeder selbst ein Chatprotokoll führen kann, wenn er weiss wie dieses aufzurufen ist. Dieses Trift bei Chatclients zu wie MSN, ICQ, Yahoo....
Der Datenschutz, den du meinst der ist nicht dazu gedacht eine oder mehrere Straftaten zu Decken!
Also besser nicht so weit aus dem Fenster lehnen und aufhören Chatrooms zu missbrauchen.
sorry das willst du zwar nicht Lesen, ist aber die bittere Realität.
//dog
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Gockel86 Der Chatverlauf kann normal von jedem Teilnehmer abgerufen werden, da die Inhalte in einer Datenbank abgespeichert werden.
Hat man keinen Zugriff mehr auf den Chatverlauf (man hat ihn bsp. gelöscht etc.) dann wird es schwierig vom Chat-Betreiber die Inhalte zu bekommen.
Dies ist wohl nur bei groben Fällen möglich.
Kommentar von
dogitdogit Das betriefft nur Chatclients, nicht aber Chatportale wie Knuddels und Co.
Das kommt dazu, wobei auch auf die Nettiquete und deren Einhaltung hingewiesen wird. diese wurde hier wohl auch verletzt.