Chancen einer Rückabwicklung beim Kauf einer Küche wegen div. Sachmängel. Wer hat Erfahrung!?

4 Antworten

Die obigen Infos sind leider nicht vollständig.

  • Wer hat die Küche montiert? Wurde die Montage durch den Verkäufer durchgeführt oder durch einen Selbstständigen Monteur, der vom Verkäufer allenfalls vermittelt wurde?

Grundsätzlich musst Du bei Sachmängeln dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung (hier: Nachbesserung) geben. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, kommen die nachrangigen Rechte (Minderung/Rücktritt) in Betracht. Die Voraussetzungen dafür kannst Du dem § 440 BGB entnehmen.

Hallo Controller, bei Deinem Namen muß man ja davon ausgehen, dass die Dokumentation der Mängel an der Küche richtig und fehlerlos vorgenommen wurde.

Wenn alles stimmt, wie von Dir beschrieben, kannst Du problemlos einen Anwalt beauftragen, der Dir zu Deinem Recht verhilft.

In der Möbelbranche scheint derzeit der Wurm drin zu stecken, was man da hört, was an Reklas vorkommt und wie lange diese Leute benötigen, um diese zu erledigen ist erschreckend.

Versuche doch mal den Geschäftsführer zu sprechen um ihm Deine Situation zu schildern. Wenn jedoch keiner dafür richtig zuständig ist, drohe dem Unternehmen mit einer Anzeige wegen versuchtem Betrug und einem großen Bericht in der örtlichen Presse.

Du wirst sehen, wie die aus der Deckung kommen und Deine Rekla´s beheben werden.

Was war den das für ein Küchen- oder Möbelhaus, der die Küche geliefert hat und um welchen Hersteller/Marke handelt es sich hierbei?

Weitere Frage: es gibt normalerweise einen Lieferschein, hast Du den unterschrieben und die Mängel notiert oder nicht? (Beweispflicht für die Mängel).

Zu Deinen Fragen: ein Rücktritt mit Anwalt geht zu 100 % durch.

Der Rücktritt kann nur scheitern, wenn Deine Mängel nicht korrekt vorgetragen und schriftlich an den Lieferanten gegeben wurden.

Da es sich um gravierende Mängel handelt, dürfte es für den Rücktritt keine Probleme geben.

Denn eines musst Du Dir merken, die Mund zu Mund - Werbung im Möbelhandel kann auch mal tötlich sein!

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!

Viel Erfolg!

-Mängel sind dokumentiert und schriftlich bestätigt. ich habe ledglich zur kenntnis genommen, das Geld wurde nie abgebucht und dem Gutachter sind die gesichtszüge entgleist und es die liste wurde erweitert. aber behebbar ist alles. das Sub-Sub-Unternehmen von Roller haben alles gegebene und alles versaut.

  • wenn die OP einmal versaut sind gehe ich nicht mehr zum selben arzt. Ich will die Küche nicht mehr sehen, aber wie definiert man unerhebliche Mängel bzw. was wären erhebliche Mängel. Gibt es Urteile dazu?

  • @derHans: durch den auszug bin ich natürlich etwas unter druck. Warum soll die Wandlung nicht durchgehen. Bitte nenne einen sachlichen Grund. rechtlich sind alle Fristen verstrichen und bei 2 Tagen nacharbeit kann man nicht von unerheblich sprechen aber ist dem so? Einen neuwagen der verbeult ist kann ich auch reparieren. Hier habe ich auch ein Rücktrittsrecht!

@Controller11

Hier habe ich auch ein Rücktrittsrecht!

Wenn du da sicher bist, warum fragst du dann hier und bist nicht längst beim Anwalt?

@Jorkfriet

Nochmals frage ich Dich, hast Du mit dem Geschäftsführer von Roller gesprochen?

Versuche ein vernünftiges Gespräch mit ihm zu führen, mache ihm klar, dass du diese verramschte Ware nicht mehr haben willst und bestehe auf kostenlose Rücknahme. Die Erlaubnis nur Abbuchung würde ich sofort per Einschreiben verbieten und auch Deine Dank darüber informieren. Haben die Dein Geld, wird es für Dich noch schwerer an Dein Recht und Geld zu kommen!

Ist er damit nicht einverstanden, drohe mit Anwalt. Den wirst Du auch benötigen, zumal Roller ein großes Unternehmen ist und sich vor Prozessen nicht zurückhält.

Nur eines ist mir persönlich unklar, wie kann man bei Roller - einem Billigdiscounter - solche eine Küche kaufen? Qualität ist etwas anderes, insbesondere, wenn man täglich die Küche mehrfach benutzt.

Denke dran, alle Billigpreise und Rabatte nutzen nichts, wenn keine Qualität dahinter steckt.

eine Rückabwicklung ist zu 99,0% der Fälle nicht möglich! Der gefragte Anwalt hatte fast ausschließlich solche Fälle bearbeitet und so bald ein Küchenstudio nur den Finger hebt und Nachbesserung anbietet hat man gerichtlich laut Anwalt kaum eine Chance.

Zum Glück konnte ich mich in Summe mit allen Beteiligten gut einigen auch wenn das Thema immer noch nicht vom Tisch ist, kann man scheibchenweise gut vorgehen.......

Eine Einbauküche ist ja meistens eine Einzelfertigung. Jedenfalls die Kombination der gelieferten Teile.

Die Tatsache, dass du diese Wohnung aufgeben willst, lässt vermuten, dass du die Rückabwicklung auch deshalb forcieren willst, weil du mit dieser Küche in der neuen Wohnung nichts anfangen kannst.

Wenn die Mängel zu beseitigen sind, wirst du mit einer Wandlung nicht durchkommen. Das entschuldigt natürlich nicht die schludrige Arbeit.

siehe Kommentar bei WMBSLG


vor gericht und auf hoher see sind wir alle in gottes hand. kannst du den ganzen ablauf schriftlich dokumentieren?

wenn ja und du ne RS-versicherung hast, dann auf zum fachanwalt.. wenn nein, erkundige dich vorher, was das ganze kostet, bei bei 14T streitwert wird das ganze sicher nicht günstig.