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Chancen bei Scheidung

Frage von andyw andyw

Meine Frau und ich sind seit einem 1/2 Jahr verheiratet. Sie hat ein Kind mit in die Ehe gebracht und ist Schwanger u. entbindet in ca. 3 Monaten. Jetzt möchte ich mich scheiden lassen. Wie groß sind die Chancen, dass das Baby hier bleiben kann. Muß ich Alimente nach Moldawien zahlen, falls Sie mit dem Kind zurückgeht. Hat sie ein Recht hierzubleiben, wenn das Kind in Deutschland geboren wird? Laß ich mich jetzt scheiden oder warte ich bis nach der Geburt. Das jetzige Kind ist ein Tyrann und die Mutter ist dem Kind hörig. Ich bin bereits ausgezogen. Vielleicht hat von euch jemand einen Tipp? Vielen Dank im voraus.

Gruß Andy

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Antworten (7)

  • 10
    Antwort von Gozilla Gozilla

    Tolle Ehe! Nach einen halben Jahr schon die Scheidung. Ich würde von mir aus schon für das Kind zahlen. Immer diese Drückeberger. Beim machen seit ihr dabei!

    Kommentar von vip19 vip19vip19

    DH 2X wenn ich könnte!

    Kommentar von DrSeltsam DrSeltsamDrSeltsam

    Sollte das nicht erst ein Vaterschaftstest bestätigen?

    Es könnte auch noch § 1314 II Nr.5 BGB im Raum stehen.

  • 5
    Antwort von Heeeschen Heeeschen
    1. Das Kind ist ehelich - somit hast Du Unterhaltszahlungen zu leisten.
    2. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt auch bei der Mutter - wenn Du also das Baby hier behalten möchtest, wenn sie Deutschland verläßt, brauchst Du entweder ihre Zustimmung oder das alleinige Sorgerecht.

    Ich glaube aber, dass Eure Probleme ganz woanders liegen und vielleicht lösbar sind. Bevor Du an Scheidung denkst, versuche doch nochmal, Dich mit Deiner Frau zusammenzuraufen - nur weil ein Kind eine schwierige Phase hat, muss man sich nicht gleich scheiden lassen, oder :-)

    Kommentar von Haaza HaazaHaaza

    gute Antwort... DH!...

  • 3
    Antwort von FrauSchmidt FrauSchmidt

    Es bleiben viele Fragen offen: Warum ist Deine Frau aus Moldawien hier? Hast Du sie geholt - und willst sie nun wieder los werden? Das soll keine Unterstellung sein, nur eine Frage. Für das Kind bist Du immer unterhaltspflichtig, auch nach Moldawien, wobei sie es schwer haben wird, sich den Unterhalt einzuklagen, wenn Du einfach nicht zahlst. Ich fände das aber unmoralisch hoch zehn. Du wolltest das Kind - Du bist der Vater. Aber Du musst selbst wissen, was Du tust. Mein Vorschlag: eine Eheberatung aufsuchen. Vielleicht gibt es bei Euch einfach zu viele kulturelle Unterschied, vielleicht habe Ihr auch Sprach-Verständigungsschwierigkeiten. Nicht gleich nach einem halben Jahr aufgeben.

  • 3
    Antwort von hanna2908 hanna2908

    Ich finde die Frage nach dem Muss des Zahlen sollte sich nicht stellen. Ich bin selber Vater einer 1,5 Jährigen Tochter und ich bin von der Mutter geschieden. Nur bevor ich die Unterhaltszahlung für meine Tochter einstelle, spare ich lieber an anderer Stelle, selbst wenn Sie mit der kleinen nach Australien auswandern würde. Nach Deutschem Gesetz ist es übrigens so, das die Mutter generell das Aufenthaltsrecht bekommt und nur aufgrund Schwerwiegender Probleme (Psychisch, Gesundheitl) daran was geändert wird. Ist aber ein sehr scheiriger weg

  • 1
    Antwort von wj2000 wj2000

    In der Regel bleibt das Kind bei der Mutter.

  • 0
    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    Heeeschen und Mau Mau haben überwiegend Recht. In der Frage sind aber viel zu wenige Informatuionen, als das auch nur eine einigermaßen präzise Antwort geben werden könnte. I.Ü. können solch komplizierte Rechtsfragen nicht in einem Forum geklärt werden. Für eine Scheidung muß man zwingend einen Rechtsanwalt haben. Da reicht auch eine Rechtsberatungshotline wie www...de nicht, höchstens für kleine Detailfragen, nicht aber für die Scheidung und eventuelle Folgesachen. D.h., bevor irgendwelche gravierenden Fehler gemacht werden: Ganz schnell ab zum Rechtsanwalt!! Der wird auch dafür bezahlt, daß er solche Fragen beantwortet!!

    Kommentar von support supportsupport

    Liebe/r NORDANWALT,

    Fragen und Antworten dürfen auf gutefrage.net nicht dazu genutzt werden eigene kommerzielle Dienstleistungen anzubieten. Daher habe ich deinen Link unkenntlich gemacht.

    Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy

    Vielen Dank für Dein Verständnis.

    Herzliche Grüße Marie vom gutefrage.net-Support

  • 0
    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Spontan fiel mir § 1314 BGB ein, aber die Voraussetzung zB des § 1314 II Nr.5 BGB liegen nicht vor - wenn das Kind vom Fragesteller ist.

    Grundsätzlich führte die überaus kurze Ehedauer zu grobem Unbill bzgl. Zugewinnausgleich und Unterhalt.

    Allerdings gilt das nicht mehr, wenn - wie hier - die Versorgung eines gemeinsamen Kindes Vorrang genießt.

    Vaterschaftstest daher unumgänglich.

    Daher kommt ein Trennungsjahr hinzu, wenn keine Härtegründe vorliegen sollten, die aus der Frage selbst nicht ersichtlich wären.

    Scheidungsantrag daher so schnell wie möglich.

    Bist du Deutscher und hängt ihr Aufenthalt an der Eheschließung?

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