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Catering Service essen war kalt

Frage von CellarDoor84 CellarDoor84

Hallo, ich habe neulich zu meiner Hochzeit einen Catering Service angagiert, jedoch war der warme Anteil kalt. Nun sehe ich nicht ein die volle Rechnung zu bezahlen. Wieviel Prozente kann ich daher Nachlass fordern? Denn immerhin habe ich für warmes Essen bezahlt

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Antworten (6)

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    Antwort von BurgerKing BurgerKing

    Hi CellarDoor84,

    also einer meiner Bekannten hätte so wie ich ihn kenne sofort gesagt, dass er gleich ein neues Essen will und für das gelieferte nicht bezahl, da würde ich ihm aber auch voll und ganz Rescht geben. Bei sollchen Sachen (wenn es um Geld geht bzw. du etwas bezahlen sollst was du gar nicht bestellt hast)solltest du immer hart bleiben, denn schließlich ist es ja dein Geld und wieso solltest du etwas bezahlen was du gar nicht besteelt hast. Du hättest es ihm/ ihr ins Gesicht sagen sollen, dass du das Gericht, Essen,... nicht bestellt hast und deswegen auch nicht dafür zahlst. Da deine Frage ja war wie viel Nachlass du fordern willst hätte ich 50% Nachlass gefordert, denn das Gericht was du bestellt hast ist ja angekommen und du hast es wahrscheinlich auch gegessen und in diesem Moment akzeptiert, also kannst du jetzt nicht einfach sagen das Essen war kalt ich will mein Geld zurück am Ende sagen dann die "ja sie haben es doch gegessen". Verstehst du was ich meine? Tipp: Vielleicht hättest du doch lieber sofort sagen sollen das dein Essen kalt ist vielleicht ist es jetzt sogar schon zuspät.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen und du hast alles verstanden BurgerKing ;-)

    P.S.: Alles Gute Nachträglich zu deiner Hochzeit.

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    Antwort von Mendian Mendian

    Bei sofortiger Reklamation muss der Lieferant nachbessern, dh unverzueglich warmes Essen nachliefern. Hast du nicht sofort reklamiert liegen deine Chancen bei 0....

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    Antwort von xxrogixx xxrogixx

    Am Besten wäre es wohl gewesen, ihnen dies sofort zu melden! Jetzt könnt ihr euch "privat" um einige Prozente streiten, doch da du für warmes Essen bezahlt hast, müsstest du doch gar nichts zahlen^^

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    Antwort von ehmja ehmja

    > ...ich habe neulich zu...

    Was heißt neulich? Bei sowas hättest du gleich bei den bescheid geben müssen und dich beschweren. Im nachhinein wird es schwierig zu beweisen, dass das essen kalt war ;)

    Am besten anrufen und nach fragen wie man sich einigt

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    Antwort von bibi8888 bibi8888

    wenn du den Lieferanten direkt vor Ort auf den Fehler hingewiesen hast, würde ich mit ihm verhandeln. 20% Nachlass, evtl. sogar mehr!

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    Antwort von hajottka hajottka

    hast Du sofort reklamiert????

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