CAT S50 Display gebrochen trotz angegebener Maximalfallhöhe?

1 Antwort

Die rechtliche Lage ist eindeutig!

Prinzipiell hat der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren auf neue Ware.

In dieser Zeit muss er dem Käufer gewährleisten, dass der Artikel störungsfrei funktioniert. Entspricht der Zustand in dieser Zeit nicht mehr der vertragsmäßigen Beschaffenheit (Mängel) muss der Verkäufer nachbessern oder Schadenersatz leisten.

Ist der Mangel nicht auf den Händler zurüchzuführen, muss dieser natürlich auch dafür nicht zahlen.

Ausnahmen sind zum Beispeil Garantien!

" Hat der Verkäufer dir die Garantie gegeben, dass dem Handy aus einer Fallhöhe bis 1,20 m nichts passieren kann?

Also dafür das du dich nach vorne beugen musst, wenn du ein Smartphone in den Händen hälst und dir das dann auch noch auf den Boden knallt, kannst du den Verkäufer nicht verantwortlich machen.