hallöchen bin in der 7 monat schwanger kann ich noch caritas beantragen oder wo anders??
1
caritas in der 7 monat
Frage von
mery2012
Antworten (3)
-
1Antwort von
joyce123joyce123
Zunächst mal ist der Vater des Kindes natürlich in der Pflicht. Sollte er seiner Verpflichtung nicht nachkommen wollen oder können, dann kannst du bei der Arge Zuschüssen beantragen. Auch von der Caritas gibt es unabhängig von der Arge einen Zuschuss aus dem Fond "Mutter und Kind". In jedem Fall wird aber im Vorfeld deine finanzielle Situation und natürlich auch die des Kindsvaters überprüft.
-
0Antwort von
UmeaMUmeaM
Du bist im 7. Monat? Bei der Caritas kannst du immer versuchen einen Zuschuss zu bekommen!
-
Diese Frage
aalso ihr erwartet ein Kind. Damit steht euch mehr Wohnraum zu sprich du kannst mehr Wohngeld bei der ARGE geltend machen sobald Kind geboren ist! Desweiteren ggf Grundausstattung für Kinderzimmer aber sprich mit deinem Sachbearbeiter
der Vater des Kindes sprich dein Mann hat da er zur Unterhalt verpflichtet ist eventuell höheren Anspruch von ALG1, dir steht Mutterschaftsgeld zu da du ab dem Zeitpunkt nicht der Arbeitswelt zur Verfügung stehst!
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/mutterschaftsgeld.htm
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
Höhe des Elterngeldes und Mindestelterngeld Nach § 2 Abs. 1 BEEG wird das Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt. Bei einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro wird das Elterngeld in Stufen von 67 auf 65 Prozent gekürzt. Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich (§ 2 Abs. 5 BEEG), auch Mindestelterngeld genannt.
Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro und folglich bei Drillingen um weitere 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten übersteigt das Elterngeld insoweit den Höchstbetrag von 1.800 Euro (§ 2 Abs. 6 BEEG) .
Gering verdienende Eltern werden zusätzlich unterstützt. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes unter 1.000 Euro monatlich, so wird die Ersatzrate in kleinen Schritten von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht (§ 2 Abs. 2 BEEG) .
betreff Erstausstattung ARGE
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic3848.html
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=232
also ich habe erst vor paar tagen mit mein freund geheiratet davor war ich nur arbeitslos und habe 420 euro bekommen arbeitslosengeld 1 daher ich unter 25 bin stand mir nichts anderes zu weil mann freund (jetziger mann) hohen einkommen hatte doch nun ist er auch arbeitslos geworden und kriegt 616 euro so und unsere miete beträgt 510 euro warm ich habe gestern bei der arge babyausstattung und umstandsmode beantragt aber steht uns nich noch andere hilfen weil so würden wir schlecht über die runden kommen daher unsere miete zu hoch ist und wir kredite abzubezahlen haben..
nun ist er auch arbeitslos geworden und kriegt 616 euro
genau hier würde ich auch ansetzen da sich dieser Betrag auch nach Unterhaltsverpflichtungen richtet. Geht beide zur Krankenkasse wegen Mutterschaftsgeld und ARGE bzw Arbeitsamt wegen erhöhten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft bzw Unterhaltsleistungen
das Wohngeld müsste dann auch erhöht werden da es sich nach Anzahl der Personen der Bedarfsgemeinschaft richtet. Desweiteren steht euch von der Familienkasse ( Arbeitsamt ) Kindergeld zu also auf zu dem Ämtern!
als Ergänzung zu den bisherigen könnt ihr andere Steuerklasse beantragen, Verheiratet, 1 kind was bei dir 5 beim vater 3 sein wird so muss er weniger abführen