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cannabis gekauft - erwischt - welche strafe droht?

gefragt von rayjayrayjay am 18.06.2009 um 15:44 Uhr

hallo. meine freundin (JA! es ist wirklich meine freundin, nicht ich.) hat (mit baby) letzte woche im park (berlin) gras für zehn euro gekauft. der dealer wurde aber von der polizei überwacht und jetzt ist sie angeklagt und muss da hin. jetzt macht sie sich natürlich tierisch sorgen was nun passieren wird... wird es mehr als eine geldstrafe geben? und vor allem was passiert mit dem kind? sie ist im moment alleinerziehend. sie hat angst dass das jugendamt ihr das kind wegnehmen wird. kann das wirklich passieren? was denkt ihr? bzw, was wisst ihr darüber? danke für antworten


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Django80
beantwortet von Django80 am 18. Juni 2009 15:45
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natürlich kann das passieren und wenn jemand mit kind zum drogen kaufen geht, möchte ich fast behaupten, soll da genauer untersucht werden!!!


InsGesicht
beantwortet von InsGesicht am 18. Juni 2009 15:46
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Naja ich will ja nicht wie n Moralapostel klingen...aber Kiffen mit Kind ist wirklich etwas...verantwortungslos, ich denk mal sie wird sich auf jedem Fall mal mit dem Jugendamt unterhalten müssen


britel
beantwortet von britel am 18. Juni 2009 15:49
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Also wenn deine Freundin volljährig ist bekommt sie eine Anzeige wegen verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und ich glaube das Jugendamt wird sich auch einschalten(das weiß ich aber nicht genau), aber bei der geringen Menge gibts bestimmt nur ne Geldstrafe!


anonym
beantwortet von steeern am 18. Juni 2009 15:51
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ich denke auch dass sich da das Jugendamt einschalten wird. Wie alt ist deine Freundin ?

Kommentar von 6207f495a60ac79efd1a5b559368a45esmallrayjay am 18. Juni 2009 15:53

sie ist 22. und wenn das jugendamt sieht, dass eigentlich alles ok ist, dann passiert nix weiter, oder?

Kommentar von cherusker18 am 18. Juni 2009 19:12

Bei den verschiednenen Vorkommnissen in den letzten Monaten: ...Kind verhungert - Jugendamt sah zu... ooder so ähnlich gehe ich nicht unbedingt davon aus. Die wollen sicher nicht gern auf der Titelseite einer Zeitung (vor allem mit so einem Negativ-Imgage) erscheinen.


MissMaas
beantwortet von MissMaas am 18. Juni 2009 16:36
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das hängt von verschiedenen faktoren ab.

zb ob sie vorbestraft ist oder schon bei einem ähnlichen delikt erwischt wurde/einen strafeintrag hat.

da die menge aber tatsächlich recht gering ist, wird vermutlich nicht SO viel passieren.

kann natürlich sein, daß das jugendamt eingeschaltet wird, wenn die aber feststellen, dass sich deine freundin sonst gut um das kind kümmert, wird es ihr auch nicht gleich weggenommen - es gibt ja noch andere (kontroll)maßnahmen die beschlossen werden können.

mit einem kind in begleitung illegale drogen einkaufen zu gehen, halte ich allerdings auch für extrem unverantwortlich !



makoerner
beantwortet von makoerner am 2. August 2009 07:54
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Hallo rayjay

Sofern meine Vermutung recht hat sollte ein Brief vom Amt, der Polizei o.a. dieser Tage ins Haus flattern; hierzulande bauchen die zumindest immer etwa 6 Wochen.

Große Strafen werden deiner Freundin nicht blühen. 2005 hat der Berliner Senat festgesetzt das bis zu 10 Gramm Cannabis / Marihuana eine Kleinstmenge zumEigenkomsun darstellen und jener Eigenverbrauch wird nicht strafrechtlich verfolgt. Die Einstellung wird (hierzulande) auch schriftlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Sie wird aber nicht drum herum kommen das Ihre Eltern / Erziehungsberechtigte/r/n davon Kenntnis erlangen.

Bezüglich des Kindes denke ich wird auch keinerlei Gefahr bestehen. Aus deinem Text geht hervor das sie noch nicht straffällig in Bezug auf Drogen geworden und somit keine Wiederholungstäterin ist. Des Weiteren weiß die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft zunächst erst einmal nicht das deine Freundin ein Kind hat, für die ist sie erstmal nur sie als Einzelperson. Aus diesen beiden Gründen gehe ich davon aus das bzgl des Kindes nichts folgen wird.

Was die Moralapostelei angeht: Ich hoffe deine Freundin ist wirklich nur mal darauf ausgewesen zu kiffen, denn das sehe ich als gänzlich unbedenklich sofern sie es nie in Anwesenheit Ihres Babys (später Kindes) macht. Dauerkonsum jedoch könnte ich nicht gutheißen sondern eher verwerflich titeln.

Der grund für meine Meinung: Ich habe sehr viel praktische Erfahrung mit Cannabis sammeln können. Des Weiteren habe ich mich eingehend mit dem Thema Cannabis und seine Wirkung auseinandergesetzt, habe Studien gelesen, Gerichtsurteile etc. Ich zitiere das Amtsgericht Bernau Aktenzeichen 3 Cs 224 Js 36463/01 (387/01)

"Schließlich spricht auch das Bundesministerium für Gesundheit trotz ausdrücklicher Nachfrage des Gerichts in der erteilten behördlichen Auskunft nicht mehr davon, dass es sich bei Cannabisprodukten um riskante Drogen handele. Der Bundesminister für Gesundheit verweist vielmehr unter anderem auch auf eine Studie, wonach Alkohol wesentlich gefährlicher ist als das Rauschmittel Cannabis."

Insofern denke ich kann ich beruhigt die Gesellschaft tadeln welche Ihr Kind regelmäßig zu Festen/Feiern/Saufgelagen mitschleppen. Genußmittel sind nichts für Kinder und gehören aus derem Leben rausgehalten!


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