Cannabis als Medizin feiert eine kaum für möglich gehaltene Wiedergeburt und hat sich wirksam, heilend und lindernd bei einer Unzahl verschiedener Krankheiten gezeigt: Bei Krebsformen, bei Hepatitis C, HIV/AIDS, Glaukom, MS, Morbus Crohn, Tourette, ADS/ADHS, Migräne, Schmerzsymptomatiken etc. Die "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und das "Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin" könnten in D als Wegbereiter dafür angesehen werden, dass auf Patienten-Antrag an das BfArM seit Nov. 2008 aus NL importiertes Cannabis in drei verschiedenen Qualitäten über Apotheken bezogen werden kann. Dieses Cannabis ist mit durchschnittlich 15 € aber etwa doppelt so teuer wie auf dem Schwarzmarkt. Viele Patienten mit hohem Bedarf können es sich nicht leisten, zumal das Mittel von den KK nicht erstattet wird. Nun steht ein Patient http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/cannabis-eigenanbau-fuer-ms-patiente... unmittelbar davor, sein Cannabis zuhause anbauen zu dürfen, wenn sein grundgesetzlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit stärker wiegt als eine mögliche Rüge gegen die BRD für einen Verstoß gegen das 1961 getroffene Internationale (Drogen-)Schutzabkommen.
Frage: Was wiegt schwerer? Das Recht auf medizinische Versorgung - auch wenn dies bedeutet, dass Patienten Cannabis selbst anbauen? Oder eine Rüge, von der niemand persönlich be- oder getroffen ist?
Bin mehrfach an Umfrage und zuviel Zeilenzeichen gescheitert; dies ist quasi eine auf die notwendigen Infos zusammengekürzte Fassung des ursprünglichen Textes.
schade, aber trotzdem gute frage ;-)
thx 4 the star ;-)