Wir haben einen Hin/Rückflug für 3 Personen von Stuttgart nach Berlin gebucht ( 288 Euro ); da unser Sohn anderweitig bereits in Berlin war hat er den Flug nach Berlin nicht angetreten.
Lt. Lufthansa ist damit auch der Rückflug nicht mehr möglich.
Da wir logischerweise aber mit unserem Sohn wieder von Berlin nach Stuttgart zurückfliegen wollten, mussten wir ein zusätzlicvhes One-Way Ticket in Berlin kaufen ( zuerst haben sie von der LH versucht, uns ein Zusatzticket zu 190 EUro (!!) zu verkaufen; dann haben wir den Preis auf ca. 80 Euro heruntergehandelt - trotzdem nicht nachvollziehbar, da ja das Gesamtticket bereits bezahlt war ! ).
Wir haben nun gelesen, dass es ein Gerichtsurteil geben soll, ,dass die Streichung des Rückflugs bei nicht angetretenem Hinflug als nicht rechtens aburteilt und entsprechende Vertragsbestimmungen für nichtig erklärt.
Wer kennt dieses Urteil und kann uns das Gericht / Aktenzeichen geben bzw. uns Tipps geben, wie wir an dieses Urteil herankommen ?
Es ist eine bodenlose Frechheit, was sich die LH hier herausnimmt - wir stehen am Flughafen für den Rückflug und das Kind darf, trotz bestehendem Flugticket, nicht mitreisen, sondern man muß ein zusätzliches Einzelticket lösen........
Danke im Vorhinein für die Info....
Vielen Dank für die Info.
In unserem Fall hat es sich um unser Kind gehandelt, dessen Rückflugticket nicht mehr akzeptiert worden ist; nachdem wir schon lange das Ticket gebucht hatten, hatte sich der Verein entschlossen, dass die gesamte U8 Fussballmannschaft gemeinsam in einem Flieger nach Berlin fliegt; dadurch hat unser Sohn das Hinflugticket nicht genutzt,
Mal sehen, wir haben Pressekontakte - so ein Fall mit einem kleinen Kind, dass nicht mehr mit den Eltern zurückfliegen kann ohne dass man ein neues Ticket kaufen muß - vielleicht recht interessant für die schreibende Zunft....