Bin durch Zufall auf deine Frage gestossen. Die Problematik ist etwas komplizierter. Zum Verständnis generell - die Campingversicherung ist zu vergleichen mit der Hausratversicherung für deine Wohnung oder der Vollkaskoversicherung beim Kfz - versichert Schäden am Wohnwagen/Mobilheim. Für die Haftpflichtversicherung hast du mehrere Möglichkeiten:
a - sie ist eingeschlossen in deiner privaten Haftpflicht - was aber höchst unwahrscheinlich ist, da es zur Zeit nur 5 Versicherer auf dem deutschen Markt gibt, die dies seit 2006 in neuen Tarifwerken so anbieten.
b - über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, haben aber die wenigsten Dauercamper, da Sie den Wohnwagen nicht mehr bewegen. Weitere Hinderungsgründe für einen DC sind die mit der Kfz-Haftpflicht verbundenen Aufwendungen ( TÜV - was altersbedingt nicht mehr bei allen möglich ist und für den TÜV muss ich ja zum TÜV fahren - viele kommen von ihrem Stellplatz garnicht mehr runter, Kosten für Kennzeichen etc.)Es gibt auch wenige einzelne Versicherer, die die Kfz-haftpflicht für diese festabgestellten Wohnwagen ohne Zulassung verkaufen. Sehe ich als problematisch an, da die AKB 2008 (Allgem. Kraftfahrzeugbe-dingungen)auf den "Gebrauch" abstellen und diesen auch definieren - ich zitiere:
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
1. a Personen verletzt oder getötet werden,
2. b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
3. c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatz-ansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Fazit: als Gebrauch ist die Teilnahme am Straßenverkehr definiert und nicht der Gebrauch eines festabgestellten Wohnwagens!
Aus der Praxis der Regulierung von Schäden durch festabgestellte Wohnwagen ist mir auch bekannt, dass trotz der bestehenden Kfz-Haftpflicht der Versicherer dann mit eben dieser Begründung die Regulierung abgelehnt hat. Erfolgschancen eines Rechtsstreites gegen die Ablehnung sind nach meiner Ansicht mehr als fraglich.
Zu empfehlen ist, der Einschluss in der Privathaftpflicht - kostet im Jahr ab 35 € aufwärts oder der Campingunternehmer des Platzes, auf dem du stehst schliesst einen Gruppenvertrag für alle DC seines Platzes ab - kostet den DC im Endeffekt dann nicht mal die Hälfte des Beitrages bei Einschluss in die PHV. Die haftpflicht solltest du haben, da der Gesetzgeber seit 2002 den Besitz von Anhängern also auch Wohnwgenanhängern)als gefährdungshaftung definiert - bedeutet nach BGB, der Halter/Eigentümer ist für Schäden verantwortlich.
Ich bin Versicherungsmakler /spezialisiert als Fachmakler für die Versicherung von Campingunternehmen und kene diese Problematik, da auch von Seiten der Campingunternehmer diese Frage immer wieder aufgeworfen wird - den letzten größeren Schaden auf einem Campingplatz - verursacht durch eine DC gab es 2007 - geschätzter Sachschaden 500 - 600 T€ !
Auf meiner Homepage http://www.camping-versicherung.com findest du noch weitere Informationen dazu - bei bedarf kann ich dir auch beim versicherungsschutz weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüssen
gert moser
Habe mich schlecht ausgedrückt. Genau darum, also die Schäden der anderen, ging es mir in dem Beispiel auch. Aber wie kriege ich raus, ob der Wohnwagen mitversichert ist?
In die allgemeinen Versicherungsbedingungen schauen ("Kleingedrucktes" meist irgendwo hinten auf den Vetragsformularen draufgedruckt). Oder deinen Versicherungsvertreter bzw. deine Versicherung fragen.