Campingplatzmietverträge sittenwidrig? Kündigungsklausel: Kündigung ohne Angaben von Gründen!
**Campingplatzmietverträge sittenwidrig? Kündigungsklausel: Kündigung ohne Angaben von Gründen, dürfte wohl wegen einseitiger Benachteiligung des Mieters rechtswidrig sein oder? ** Wer kennt sich mit dieser Materie aus? Bitte um Antwort?
Stelle man sich einmal folgende Situation vor! Man möchte sich ein wochenendhäuschen für sagen wir mal € 20000,- auf so einem Campingplatz vom Vormieter der Parzell kaufen. Im nun angefertigten Mietvertrag für die Parzell auf dem Campingpl. mit Verpächter, steht öfters bei denen folgender Satz: Beide Parteien können ohne Angaben von Gründen kündigen!
Alos ich kaufe mir ein Wochenendhaus, renoviere, bringe mit viel Liebe und Geld den sein Grundstück auf die Reihe und nach 2 Monaten gefällt dem Verpächter mein Gesicht nicht mehr und der spricht die kündigung aus, ohne Angaben von Gründen kündige ich oihnen hiermit, wie im Vertrag festgehalten! Das wäre wohl eine ziemlich einseitige Vormachtsstellung des Verpächters, der kann ja dann wie ein König regieren und vor allem schikanieren? Denke der Passus ist sittenwidrig, was wisst Ihr darüber?
gruß ottiman****
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2 Antworten
Aus aktuellem Anlass kann ich nach einer Investition von 100.000 Euro meiner beiden WOWA folgendes festhalten. Es handelt sich um einen Pachtvertrag und keinen Mietvertrag, damit sind die Klauseln anders und der Schutz geringer da es sich nur um eine Ferienunterkunft ( 2 Wohnsitz) handelt. Der Schutz des Mietrechts fällt daher weg. Abhängig vom Pachtvertrag kann dieser je nach Inhalt in der Regel alle 6 Monate ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Mein WoWa befindet sich auf einen festen Standplatz, allerdings muss der WOWA auf dem Platz des Pächter jederzeit bewegliche Räder haben ( Auflage), so das man den WOWA jederzeit bewegen könnte. Da die meisten WOWA jedoch ausgebaut wurden ( in meinem Fall mit festem Vorbau etc) ist dies rechtswiedrig, dh. dieser hätte vorher bewilligt werden müssen oder schriftlichen mit dem Pächter festgehalten werden müssen, da ich nun als Nachmieter bzw. Käufer in der Umkehrbeweislast bin das der,, Schaden,, nicht durch mich zustande kam . Alles was man noch machen kann ist ins Schlichtungsverfahren zu gehen oder sich auf ein Angebot zu einigen ( Fristverlängerung für Nachmietersuche bzw. Käufer). Grundsätzlich aber sieht die Sache sehr düster aus. Bei all der schönen Illusion von einem kleinen Eigenheim, Hände weg von Pachtverträgen mit Eigentum das euch gehört. Mein Rechtsanwalt kostete mich bereits 3400-, Euro. Viel viel Geld das man auch anders anlegen kann. Es sieht so aus als muss ich diese nun abreissen, zumindest ist das die aktuelle Auflage des Platzwart der mir noch 2 Monate Zeit gibt bis zur Räumung. So müssen sich die Juden damals gefühlt haben als Sie der Willkür der Deutschen im Dritten Reich ausgesetzt waren und plötzlich aus Ihren Wohnungen mussten.
Tja, das ist halt die Vertragsfreiheit. Und wenn man sich an die geltenden regeln hält, wird man nicht gekündigt... wer schlachtet schon die Gans, die goldene Eier legt!
Tja, das ist halt die Vertragsfreiheit. Und wenn man sich an die geltenden regeln hält, wird man nicht gekündigt...
Campingplatzbetreiber kam widerrum angepilgert und verlangte dass ich umgehend den Sichtschutz entferne, sonst Kündigung! Ich meinte er solle es halt versuchen, der Vertrag ist Sittenwidrig, er könne nicht ohne Angaben von Gründen kündigen, da zog er erstmal ab. Um Frieden zu haben, entfernte ich das Schilfrohr und ließ nur noch die Stoffbespannung stehen, da kam er wieder, aber war nun zufriedener und man konnte vernünftig miteinander reden. Ich schlug vor einen Pavillion 3x3 mtr. aufzustellen! Hätte Nachbar ja auch! Damit war er plötzlich einverstanden, ich stellte so ein Teil noch am selbigen Tag auf! Nun habe ich vollumfänglichen Sichtschutz, viel mehr wie vorher! Wie geil iss dess denn???
Sorry, Dein Sarkassmus kannste dir sonst wohin, ist wie so oft absolut nicht hilfreich was da aus deinem Lästermäulchen kommt!
Ich habe lediglich einen kleinen Paravent aus Schilfrohr ( 2mtr. lang auf 1,70 hoch) als Sicht/Sonnenschutz angebracht, der Rest meines Grundstückes ist auf die Länge von 7 Metern voll einsehbar, weil nicht mit Sichtschutz verbaut! Aber in direkter Nachbarschaft sind bei den meisten Hecken in nicht erlaubter Höhe von bis zu 2 mtr. und auch hölzerne Sichtschutzzäune angebracht, die lt. Mietvertrag nur 1,50 mtr. hoch sein sollten! Er legt seine Regeln so aus wie er es will, ohne eine vernünftige Rechtsgrundlage zu haben. Schließlich gilt es gleiches Recht für alle! Er kann nicht 90% der übrigen Platzmietern erlauben 2 mtr. Sichtschutzzäune, Hecken usw. stehen zu lassen und anderen wenigen zwingen wollen einen kleinen Paraventsichtschutz wegzureisen, oder zu kürzen? Dass nenn ich Schikane und sonst nix! Also spar dir Deine dümmlichen Kommentare!