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Ca. ein Monat zwischen Arbeitsverhältnis und Studium - arbeitslos melden?

Frage von kante89 kante89

Hallo, wer weiß, ob ich mich arbeitslos melden muss? Zum 30.09. endet mein Arbeitsverhältnis (ich habe gekündigt) und fange zum Wintersemester mein Studium an, ab dem 15.09. bin ich immatrikuliert und am 24.10. beginnt das Studium. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Wenn du an einer Universität studierst, beginnt das Wintersemester verwaltungsmäßig am 1. Oktober, am 24.10. würde dann die Vorlesungszeit beginnen. Der verwaltungsmäßige Beginn des Studiums ist z.B. für das BAföG-Amt ausschlaggebend und auch der relevante Zeitpunkt für die Arbeitsagentur.

    Da dein Arbeitsverhältnis am 30.09. endet und dein Studium verwaltungsmäßig am 01.10. beginnt, bist du überhaupt nicht arbeitslos.

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    Antwort von Der666Hammer Der666Hammer

    Guten Morgen, also rein rechtlich gesehen hättest Du Dich sofort bei der ARGE melden müssen, als Du von Deinem Job-Ende erfahren hast um Dich so halt Arbeitslos/-suchend zu melden. Da es der Gesetzgeber nunmal so möchte. Da Du aber was Neues (Dein Studium) in Aussicht hast, spielt es eh keine Rolle. Wird Dich nie wieder jemand nach fragen. Ist ein ganz normaler Übergang. Da Du eh selber gekündigt hast, hättest Du eh eine drei monatige Sperre aufs ALG I oder ALG II, eben weil Du selber gekündigt hast. Du kriegst also in dem Monat bis zum Studienanfang kein Arbeitslosengeld. Und das jetzt die paar Wochen nicht auf Deine Rentenendgeldpunkte angerechnet werden (die paar Cent, wenn überhaupt) macht den Braten auch nicht fett. Falls Du trotzdem kein Gutes Gefühl bei der Sache hast, ruf bei der ARGE in Deiner Stadt an, schilder kurz die Sache, dann tippen die einen Vermerk in Ihr System und gut. Die haben mit all den anderen Arbeitslosen (die noch nix neues haben) genug zu tun. Aber vorsicht falls Du bzw. Deine Eltern noch Kindergeld bekommen (für Dich). Will das Amt dann oft zturück erstattet haben für den Zeitraum für den man sich arbeitslos/-suchend meldet. Viele Infos aber eigentlich alles kein Stress. Alles Gute fürs Studium!!!

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    Antwort von Egoline Egoline

    Nein.

    Mit der Immatrikulation an der Uni/ HS bist Du Student und stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung - giltst also nicht (mehr) Arbeit suchend.

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    Antwort von Neelo Neelo

    du musst dich nicht melden und es würde sich wohl auch kaum lohnen bis der Antrag durch wäre wärst du wohl schon wieder im Studium :)

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    Antwort von Menschey Menschey

    nein, musst du nicht. es ist normal, dass man zwischen zwei beschäftigungen eine phase hat, wo man nicht arbeitet. manchmal is das halt so. meist is es nicht so, dass man gestern iwo aufgehört hat und heute woanders anfängt :)

    aber meld dich doch für den monat arbeitslos, weiß nicht ob man da geld bekommt. aber denke schon :)

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    Antwort von mha1213 mha1213

    Selbst, wenn Du Dich arbeitslos melden würdest: Du bekämst aufgrund der Eigenkündigung ohnehin eine Sperrzeit und damit kein Geld. Es macht also keinen Sinn, sich für die wenigen Tage noch arbeitslos zu melden.

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