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C&A Rückgaberecht

Frage von Stivikivi Stivikivi

Undzwar habe ich mir vor 2 Tagen etwas von dort gekauft, nun ist mir aber die Quittung abhanden gekommen und dort steht ganz klar und deutlich "Rückgabe nur mit Quittung"

Nun da manche sagen quittung braucht man nicht ein zeuge genügt schon, da das etikett ja noch vorhanden ist und man durch das etikett ja sehn kann obs gekauft wurde und wann nicht frage ich mich ob ich es zurückgeben kann?

Die Verkäuferin meint neint, aber wie sieht es wirklich aus?

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Antworten (7)

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    Antwort von KriLu KriLu

    grundsätzlich kann man das teil dann nicht mehr zurückgeben. manche geschäfte machen es zwar trotzdem, aber das ist kulanz, keine pflicht

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    Antwort von Reanne Reanne

    keine Chance. Höchstens in einem kleinen Lädchen, das seine Ware genau kennt und sich auch an Dich als Käufer erinnert.

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    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Es gibt kein Rückgaberecht wenn du was bei einem lokalen Händler kaufst das ist alles nur Kulanz des Geschäftest wenn die das nicht machen hast du leider Pech.

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    Antwort von Jule1973 Jule1973

    Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

    Kommentar von Stivikivi StivikiviStivikivi

    Den kenn ich^^

    Aber in ihren richtlinien steht "Umtausch nur mit Bon"

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    Ja, aber ich denke, wenn du nachweisen kannst, dass du den Artikel dort wirklich gekauft hast, müssen sie schon zurücknehmen...such doch mal bei 123recht...

    mir fällt als Beispiel noch ein, dass viele Geschäfte Gutscheine auch immer befristen (meist ja ein halbes Jahr oder Jahr), sie vom Gesetz her aber 30 Jahre gelten...

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    hat sich erledigt, hast ja oben geschrieben, dass du bar bezahlt hast - ohne Nachweis seh ich schwarz.

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    Antwort von coroner coroner

    grundsätzlich musst du unterscheiden ob deine ware einen mangel hat und du den reklamierst, oder ob es dir einfach doch nicht gefällt. in ersterem fall reciht dir der zeuge. in letzterem hast du garkein umtauschrecht. sowas gibt es im normalen einzelhandel nicht! Auch wenns viele glauben. alles was man da erhält ist reine kulanz! Aber bei C&A hatt ich noch nie probleme nachträglcih was umzutauschen - aber immer mit bon.

    Kommentar von Stivikivi StivikiviStivikivi

    Mh es passt einfach net also falsche größe^^

    Habs ja fürn freund gekauft^^

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    schenk's dem kleinen oder größeren Bruder!

    Kommentar von coroner coronercoroner

    dumm gelaufen. das ist sicherlich kein "versteckter mangel". Für so fälle hebt man halt den Bon auf. Hast du zufällig mit Karte gezahlt? Evtl. nehmen sie dir den Kontoauszug noch als Beleg ab...

    Kommentar von Stivikivi StivikiviStivikivi

    Leider nich -.-

    habs bar gekauft Q_Q

    Reicht keine zeugenaussage oder das etikett selbst? :<

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    wenn gar kein Nachweis da ist, denke ich, sieht es schlecht aus - hättest es ja auch geklaut haben können!!!

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    Antwort von MrThreepwood MrThreepwood

    is klar das sie nein sagt, da musst du konsequent bleiben und der verkäuferin solang aufn sack gehen bis sie nach gibt^^ hab ich auch immer so gemacht

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    Antwort von mausi4646 mausi4646

    ich will dir nichts unterstellen, aber es kann ja auch nicht bezahlt worden sein

    Kommentar von Stivikivi StivikiviStivikivi

    Mh verdammt^^

    Schon in ordnung^^

    Naja aber jedes etikett hat ja ne andere nummer und die könns ja dann an der aksse sehn obs gekauft wurde oder net^^

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