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Bwerben trotz zivildienst?

Frage von alpa021 alpa021

Hi,

also ich habe jetzt gelesen, das man sich auch schon während des Zivildienst bewerben kann und wenn man eine Zusage erhält und sich sobald man den Zivildienst beendet hat wieder bewirbt, hat man ein Vorzugsrecht und bekommt sicher ein Studienplatz.

Ich wollte mich jetzt im Sommersemester bewerben und würde hoffentlich eine Zusage bekommen mit der ich mich dann im nächsten Jahr für das Wintersemester wieder bewerbe und somit ein Studienplatz sicher hätte.

Nun wollte ich mal fragen, ob von euch vielleicht schon einer das mal gemacht hat oder vielleicht Freunde oder Verwandte und sagen kann, ob das wirklich so stimmt und wie das dann genau abläuft?

Vielen dank schonmal!

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Antworten (4)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ja ist so.

    Googel mal mit:

    Studienplatz nach Zivildienst bevorzugt

    und surf mal zu http://www.zvs.de/ -- FAQ -- Dienst

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu
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    Antwort von bankerberlin bankerberlin

    Du bekommst kein Vorzugsrecht. Das Einzige was du bekommst sind sog. Wartesemester. In einigen Studiengängen bekommmt man mit 2 Wartesemestern schon sicher einen Studienplatz, das is aber nicht garantiert....

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    Antwort von Imera Imera

    natürlich rechtzeitig bewerben, oder willst du 1/2 Jahr nachher warten?

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Warum sollte man sich nicht während der Zivizeit bewerben können??? Je früher, desto besser und punkten tust du vielleicht damit auch noch.

    Kommentar von alpa021 alpa021

    Naja ich dachte halt immer das man sich nicht bewerben kann, weil ich ja das Studium nicht beginnen kann. Zum Beispiel wenn ich mich jetzt fürs Sommersemester bewerbe würde das Studium ja schon in Februar/März anfangen aber ich muss ja noch bis Ende Mai meinen Zivildienst ableisten.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    ok, für diesen Zeitpunkt kannst du dich natürlich nicht bewerben, denn der Zivildienst muss ja geleistet werden. Ansonsten frag mal bei der Zivistelle nach.

    Kommentar von alpa021 alpa021

    Ja, deswegen die Frage mit den Vorzugsrecht, weil mir ja durch den Zivildienst kein Nachteil entstehen darf.

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