Bei der BWA für ein Kleinunternehmer kann man doch den Eigenbedarf sprich Lohn unter betriebliche Aufwendung eintragen. Ich mach das seit ich selbsständig bin (oktober2008) ich bereite alles vor und der Steuerberater macht den Rest. Jetzt aufeinmal kommt mein Insovenzbetreuer, der meine Monatliche BWA bekommt, bin in der Wohlverhaltensphase und bald fertig, und ist der Meinung das das nicht geht ich soll rückwirkend die BWA ändern . Hat jemand von euch schon mal sowas erlebt? Das geht doch nicht.
Antworten (3)
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2Antwort von
EnnoBeckerEnnoBecker
"kommt mein Insovenzbetreuer,"
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War ja klar. Da war wohl früher der Steuerberater oder Unternehmensberater "zu teuer", was?
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Jetzt sieht es so aus, dass dein Bewährungshelfer mehr Ahnung von Steuerrecht hat als du. Wie kommst du auf die Idee, deine persönlichen Brötchen in der BWA ansetzen zu wollen? -
1Antwort von
sindbadkaroLsindbadkaroL
Klar kannst du deinen kalk. Unternehmerlohn, monatlich in die BWA mit aufführen. Dann sieht man besonders schön was der Stpfl. mtl. für sich ansetzt, schön ist es wenn dann die Summe fix ist und nicht hin und her variiert. Zum Jahresende (bzw. zum 31.12.) hin wäre es von Vorteil, wenn du die Summe auch wieder umbuchen würdest. So das der Gewinn schön ohne Unternehmerlohn erscheint, wird dann in deinem Buchhaltungsprogramm oder per Excell/Open Office dann aber komplett auf Privat /Kapital umgebucht.
Für Leute, die sich dann fragen hier auf diesen Seiten warum macht man das? -- großes Fragezeichen von denen--, keine Ahnung von Praxis, wo man überall im Geschäftsleben mit BWA mal so vorstellig werden könnte. Finde ich auch praktisch, selbst wenn man die BWA nicht aus den Händen gibt, sieht man ganz einfach sein mtl. Grundgehalt mit dem der Unternehmer so auskommen muss und das bissi was unterm Strich so übrig bleibt ist der nackte Gewinn, der im Topf ist und der auch drin bleiben sollte. ESt-VZ, priv. KV werden zwar geleistet aber dann vom Privatkonto und am Besten direkt den kalk. Unternehmerlohn direkt auf's private Konto überweisen. Wenn man als Kleinunternehmer evt. nur über ein Konto verfügt, kann vorkommen für den eigentl. Umgang für sich selbst (das Geld verführt einen, es ausgeben zu wollen)und über seine finanzielle Lage geschäftlich und privat einen guten Überblick zu erhalten. Nur so mal am Rande erwähnt. Die eigentliche Fragestellung war ja eine andere.
Daher bitte UMBUCHEN...
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0Antwort von
Julea geht tatsächlich nicht... du hast doch schon einen gewinn der dir zusteht, warum solltest du den denn noch als "lohnkosten für dich absetzten können? so etwas in der art funktioniert nur bei Kürperschaften wie zum beispiel GmbH, da herschen allerdings komplett andere vorraussetzungen.
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