Wer kann da mal helfen. Wenn die BVG die Wertmarken verschickt, neuerdings nicht mehr per Einschreiben sondern normal als Brief. Nun kamen Sie bei mir nicht an. Soll jetzt zur BVG kommen und mir neue abholen kommen + Eidesstatliche Versicherung unterschreiben.
Wenn man mal erlich ist könnte dann ja jeder sagen er habe keine bekommen obwohl er sie bekommen hat. Wer ist den in der Beweispflicht. Die BVG die den Brief normal verschickt. Oder der Kunde?? Aber wie.
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