BVG Monatskarte verloren - Anspruch auf Ersatz?

5 Antworten

Die BVG wird ja wohl selbst am besten wissen was stimmt & was nicht ;-)

Habe auf der HP mal das gefunden:

Was geschieht bei Verlust oder Diebstahl der fahrCard?

https://www.bvg.de/de/Service/Kundenservice/FAQ?id=15


Bitte suchen Sie umgehend eines unserer Kundenzentren mit Abo-Serviceauf. Dort wird Ihnen eine neue fahrCard ausgestellt (Entgelt für den ersten Ersatz 10,- Euro). Die Sperrung der verlorenen/entwendeten fahrCard wird von dort veranlasst. Hinweis: Sollte innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte eine weitere notwendig werden, beträgt das Entgelt 20 Euro.

MaryAngelX 
Fragesteller
 12.01.2016, 12:20

Ja bloß leider gilt das wohl nicht für normale Karten :( Ich gehe jetzt nochmal hin! Danke dir

Es kommt auf die Bedingungen des Herausgeber an, welche für auch vor dem Kauf einsehbar waren. Typisch ist die Neuausstellung gegen ein Bearbeitungsentgelt, wenn die verlorene Fahrkarte in irgendeiner Form von Kontrolleuren als "unberechtmäßig benutzt" erkannt werden kann.

Schau hier - ich hatte das auch so im Hinterkopf. Ersatz kostet 10,-

und damit kann man auch gleich wieder fahren

https://www.bvg.de/de/Service/Kundenservice/FAQ?id=15

MaryAngelX 
Fragesteller
 12.01.2016, 12:21

Vielen Dank aber ich habe keine Fahrcard :( Ich gehe jetzt aber zum Kundenzentrum mit Kontoauszug...

Denke du hast Anspruch

Wenn man etwas "verliert" ist das immer Eigenverschulden...da hast du überhaupt keine Ansprüche...völlig egal um was es geht. Du hättest besser aufpassen müssen.

MaryAngelX 
Fragesteller
 12.01.2016, 12:21

Tja wenn es nach Kundenservice geht sieht das aber anders aus. Ich habe ja schließlich für den Service gezahlt der mir dann vorenthalten wird...