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Bvg .. !?

Frage von Enqelchen18 Enqelchen18

Wenn der Fahrer jemanden rausgeschmissen hat aus dem Bus oder Bahn o.ä. ( also nur für diese Bahn /Bus etc.)z.b wenn ein ''Gast'' den Fahrer ''beleidigt'' hat ... Darf er dann am nächsen Tag z.b. wieder sagen ''Nein steigen sie bitte aus ?''

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Antworten (1)

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    Antwort von gregorys gregorys

    Das Verkehrsunternehmen hat das Hausrecht im Bus oder der Bahn und der Fahrer ist Betriebsangestellter und übt das Hausrecht für die Verkehrsgesellschaft aus. Wer Hausrecht hat, entscheidet, wen er quasi bei sich haben möchte. Öffentliche Verkehrsmittel und (Bahn-)Anlagen sind da etwas problematisch, da es auch öffentlicher Verkehrsraum ist. Die Beförderungsbedingungen werden jedoch dem Betriebspersonal die Berechtigung einräumen, Fahrgäste, die sich daneben benehmen, rauszuschmeißen. Wenn am Folgetag so gesehen der gleiche Fahrer befürchtet, das sich der sich gestern ihm gegenüber beleidigend verhaltende Fahrgast wieder so verhält (und damit a) gegen die Beförderungsbedingungen verstößt und b) möglicherweise eine Straftat, nämlich Beleidigung, begangen hat), dann kann er ihm durchaus die Beförderung verweigern (unabhängig ob ein Fahrschein existiert oder nicht), obwohl es eine theoretisch Beförderungspflicht gibt, die aber i.d.R. durch die Beförderungsbedingungen eben das Verkehrsunternehmen davon entbinden, wenn jemand gegen die geltenden Bedingungen verstößt.

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