Hallo, habe mich kürzlich nachts auf der Straße ein wenig danaben benommen, aber es war um 3.00 unter der woche auch sehr leer! jetzt kam der Bußgeldbescheid, der viel höher angesetzt war als von den sachverst. polizisten kalkuliert, und als ich eine Email schrieb, wieso ich mich denn nicht erst (wie vorher angegeben, als die Polizisten mich fragten ob ich möchte) dazu äußern durfte, teilte man mir mit, der entschluss sei rechtskräftig, das wars. Ist das rechtens? und (ich bin studentin, grad im auslandssemester, UK) habe ich ein recht auf ratenzahlung? denn ich kann diese hohe summe nicht auf ein mal entbehren. danke für hilfreiche ratschläge!!!
Bußgelkdbescheid - kein Recht mich zu äußern!!??
Antworten (6)
-
4Antwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Die Polizeibeamten legen die Höhe des Bußgeldes nicht fest ..
Grds. erfolgt vor einem Bußgeldbescheid eine Anhörung. Warum dies in diesem Fall nicht so war, lässt sich ohne weitere Informationen wohl kaum klären. Vielleicht ging der Anhörungsbogen auch irgendwo verloren?!?!
Wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, können Sie bei der zust. Bußgeldbehörde Widerspruch (mit dem Ziel der Anfrechtungsklage) einlegen. Die Behörde wird dann den Bußgeldbescheid zunächt prüfen und ihn zurücknehmen oder bestätigen.
Sofern Sie Maßnahmen gegen den Bußgeldbescheid treffen möchten, sollten Sie sich zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt einholen.
-
2Antwort von
dinahevedinaheve
Gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen und Deine Stellungsnahme abgeben.
aber nur innerhalb der 2 Wochen-Frist
-
-
0Antwort von
MeandorMeandor
Du wurdest auf frischer Tat ertrappt, und hattest gleich ein Möglichkeit zur Stellungsnahme beim Polizisten. Die hast Du verweigert, aus gutem Recht übrigens.
Jetzt hast Du einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen und Deine Stellungsnahme abgeben.
Der Polizist kann nur aus seiner Erfahrung heraus abschätzen, wie hoch ein Bußgeld evtl. sein wird, da er es aber nicht festsetzt, kann er weiter gar nix sagen.
-
0Antwort von
zj1000zj1000
habe ich ein recht auf ratenzahlung?
Hast Du auch Raten randaliert ?
Kommentar von
dinahevedinaheve blöde Antwort!!
klar kannst du den Bußgeldbescheid auch auf Raten abbezahlen, du musst es aber erst beantragen
-
0Antwort von
derregenmacherderregenmacher
Versuche es mal bei der Rechtsberatung oder bei einem RA.
Soweit richtig. Die Anhörung erfolgte im Übrigen durch den Polizisten vor Ort, so dass sich die Zusendung eines Anhörungsbogens erübrigt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann wie schon oben gesagt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Zustellung Rechtsbehelf eingelegt werden. Ist diese Frist verstrichen, so ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Wenn du dann nicht zahlst geht das Bußgeld in die Vollstreckung.
Zwecks einer Ratenzahlung kannst du dich an die zuständige Behörde wenden. Ein Recht darauf hast du meines wissen nicht, du kannst aber darum bitten. Ruf am besten an und frage ob es möglich ist, wenn ja, dann musst du das Ganze nochmal schriftlich einreichen und mitteilen in wievielen Raten à wieviel Euro du es zahlen kannst. Die werden dann entscheiden ob sie deinen Vorschlag so annehmen.
Die StVO gilt im Übrigen ohne zeitliche Begrenzung, es ist völlig egal ob du dich Mittags um 12 oder Nachts um 3 daneben benimmst. Du hast dich im Straßenverkehr ordentlich zu verhalten. Das sollte man als Stundentin eigentlich wissen.
Ob die Anhörung durch den Polizeibeamten vor Ort durchgeführt wurde, kann an dieser Stelle lediglich vermutet werden. Es kann durchaus sein, dass sich die Fragestellerin zum Owi-Vorwurf vor Ort nicht äußern wollte oder auch alkoholisiert war und deshalb nicht angehört wurde.