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Bußgeldverfahren, weil nicht zur Schule gegangen wird, Scheidungskind

Frage von Muffelmani Muffelmani

Hallo, das Kind aus erster Ehe meines Mannes, lebt seit der Scheidung bei der Mutter. Er hat weil er viel die Schule geschwänzt hat und viel Ärger an der Schule gemacht hat einen Schulverweis bekommen. Daraufhin hat eine andere Schule ihn angenommen, dort ist er aber seit den Schulferien nicht einmal hingegangen. Nun hat die Schule eine Bußgeldverfahren eingeleitet, müssen auch wir zahlen? Wird auch mein Mann dazu herangezogen oder nur die Mutter, weil er bei Ihr lebt und sie das Kindergeld bekommt und das Kindergeld? Mein Mann versucht immer mit dem Kind, er ist 15 Jahre alt, in Kontakt zu kommen, aber es kommt nichts zurück!! Wer kann mir hier weiterhelfen?

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Antworten (2)

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    Antwort von unknown1966 unknown1966

    Es gibt doch sicher ein amtliches Schreiben, wo das Sorgerecht festgeschrieben ist. Wenn Dein Mann da nicht aufgeführt ist gibt es keinen Grund sich sorgen zu machen. Einfach eine Kopie davon zusammen mit herzlichen Grüßen zurück an Absender.

    Kommentar von Muffelmani Muffelmani

    Sorgerecht haben Beide, nur wie gesagt er lebt bei der Mutter und verweigert den Kontakt zu meinem Mann

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Nun, in erster Linie sollte doch die Mutter, bei dem das Kind lebt, dafür sorgen, dass die Schulpflicht erfüllt wird. Inwieweit hätte denn der Kindsvater überhaupt eine Einflussmöglichkeit? Ich denke, dass das Bußgeldverfahren sich gegen die Mutter richten wird.

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