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Bußgeldverfahren / Rotlichverstoß | Festgestellt durch Polizeibeamten?

Frage von Leotau Leotau

Hallo,

folgendes Szenario:

Bekomme ein Brief, dass mir vorgeworfen wird, dass ich einen Rotlichverstoß begangen haben soll. Erstmal steht da noch nichts drin, wie hoch die Strafe wird, etc. Weiterhin war es kein Rotblitzer sondern eher die Aussage eines Polizeihauptkomissars, jedoch sind bei mir 2 Leute mitgefahren, die sich an den Tag auch erinnern können und wissen das die Ampel noch gelb war... Ich denke mal der Polizist war hintereinen und hat sich geärgert das er nicht mehr rüber gekommen ist oder so...

Wer kann mir dazu antworten geben, insbesondere zu -weiteres Verhalten? -evtl. Strafe? -etc...

Vielen Dank

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Ich würde diese beiden Zeugen benennen - und dann soll doch das Gericht entscheiden. Schliesslich dürften die beiden Mitfahrer eine bessere Sichtposition gehabt haben als der Polizeibeamte, der sicher einen grösseren Abstand zum Geschehen hatte.

  • 1
    Antwort von aered3 aered3

    Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, bist du schuld, denn die glauben der Polizei mehr wie dir . Habe den selben Mist in Lüdenscheid erlebt. Hat mich300 Euro und 3 Punkte gekostet obwohl ich nicht bei Rot über die Ampel gefahren bin. Ich nenne das jetzt Lüdenscheidmaut

  • 1
    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rotlicht.htm

  • 0
    Antwort von Leotau Leotau

    @regideur

    Es gibt kein Foto, nur ne Aussage...

    Kommentar von aered3 aered3

    Die brauchen kein Foto, nur die Aussage des Polizisten

    Kommentar von Leotau Leotau

    Aber die ist doch nicht mehr wert als meine und die meiner 2 Kameraden?

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Das ist dann knifflig. Hat er noch Zeugen? Wenn ja sieht es schlecht aus für Dich. Wenn nein ist es Ermessenssache des Richters wem er mehr glaubt. Auch wenn es in Deutschland gilt: Im Zweifel immer für den Angeklagten. Das ist ja nun leider nicht immer so. Zugeben würde ich bei der Anhörung gar nichts! Die Polizei ist in der Beweispflicht! Ich würde ihnen schreiben dass Du zu diesem Zeitpunkt dort lang gefahren bist aber nicht bei Rot über die Ampel. Was Deine beiden Mitfahrer bezeugen können. Aber nur wenn sie das tatsächlich auch machen würden.

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    Antwort von regideur regideur

    Du sagst dazu gar nichts! Bitte um einen Fotobeweis!

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