Hallo, wo sind die Unterschiede bei Geschwindigkeitsverstößen in Sachen Probezeit und nicht.
Kann mir jmd den Katalog für die Probezeitler geben? Oder zumindest den Unterschied mir klar machen.
Hallo, wo sind die Unterschiede bei Geschwindigkeitsverstößen in Sachen Probezeit und nicht.
Kann mir jmd den Katalog für die Probezeitler geben? Oder zumindest den Unterschied mir klar machen.
es gibt keinen Unterschied bezüglich der Strafen, ob du Probezeit hast oder nicht. es gibt auch keinen eigenen Bußgeldkatalog für Probezeitler
Probezeitrelevante Maßnahmen sind zusätzliche Maßnahmen neben dem eigentlichen Bußgeld.
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Die Maßnahmen beruhen auf die Art des Verstoßes,
jeweils bei einem A- oder zwei B-Verstößen hat dies Maßnahmen zur Folge:
Beim ersten mal:
Probezeitverlängerung, und Anordnung zum Aufbauseminar.
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Beim zweiten mal (erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
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Beim dritten mal (erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
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Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis und erneuten A-Verstoß steht eine MPU an.
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www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html
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