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Bußgelder vom VKS-Video auch nicht rechtens?

Frage von Corsaro Corsaro

In der letzten Zeit kommt es mir so vor, als wären alle Bußgelder die durch Aufnahmen aus Blitzgeräten entstanden sind, für ungültig erklärt worden. Abstandmessungen, die Blitzsäulen, alles nicht zulässig laut Gerichten. Weiß jemand, wie es bei den VKS-Videos aussieht?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von miboki miboki

    Es sind verschiedentlich Urteile gefällt worden, bei denen durch Blitzgeräte das Persönlichkeitsrecht des einzelnen beeinträchtigt ist, weil ja niemand einzelnes sondern der gesamte Verkehr kontrolliert wurde. Anders wäre es, wenn z. b. durch eine Kamera (gehalten von einem Polizisten) ein Fahrzeug gezielt anvisiert wird oder durch ein Videofahrzeug ein Fahrzeug gezielt gemessen wird. Hier geht man davon aus, dass ein begründeter Verdacht vorlag. Es handelt sich um Urteile. Solange die Gesetze noch nicht geändert sind, gelten diese. Es müßte im Einzellfall geklagt werden. Und es gibt auch Gerichte, die anders entscheiden.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Relativ gut erklärt. Es geht im Prinzip um diejenigen Messstellen, bei denen auch Fahrer aufgenommen wurden, die NICHT zu schnell waren, die erst nachher bei der Auswertung herausflogen. Bei Messtellen, bei denen der Blitz jedoch nur dann ausgelöst wird, wenn auch jemand zu schnell ist, trifft das Urteil nicht zu.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es sind einige EINZELFÄLLE vom Gericht nicht anerkannt worden. Wie kommst du darauf, dass das generell so ist?

    Kommentar von Corsaro CorsaroCorsaro

    Soweit ich weiß, wurden z.B. die Blitzsäulen alle wieder abgeschalten bis die Frage endgültig geklärt worden ist, oder nicht?

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Da hast Du wohl eine Wahrnehmungsstörung. Nur, weil einige (von mehreren 10.000 jeden Tag) als nicht korrekt erklärt wurden, sind nicht alle für ungültig erklärt worden. Das muss im Einzelfall bewiesen werden.

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    Antwort von miboki miboki

    Es sind verschiedentlich Urteile gefällt worden, bei denen durch Blitzgeräte das Persönlichkeitsrecht des einzelnen beeinträchtigt ist, weil ja niemand einzelnes sondern der gesamte Verkehr kontrolliert wurde. Anders wäre es, wenn z. b. durch eine Kamera (gehalten von einem Polizisten) ein Fahrzeug gezielt anvisiert wird oder durch ein Videofahrzeug ein Fahrzeug gezielt gemessen wird. Hier geht man davon aus, dass ein begründeter Verdacht vorlag. Es handelt sich um Urteile. Solange die Gesetze noch nicht geändert sind, gelten diese. Es müßte im Einzellfall geklagt werden. Und es gibt auch Gerichte, die anders entscheiden.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Drücken wir es mal einfach aus. Wenn nur diejenigen aufgenommen werden, die zu schnell sind, dann ist das OK. Vom Gericht beanstandet wurden solche Messungen, in denen grundsätzlich ALLE fotografiert wurden un erst im Nachhinein ausgewertet wurde, wer zu schnell war. Bei dieser Methode werden nämlich auch erst mal solche geblitzt, die gar nicht zu schnell waren.
    Dieses letztere Verfahren ist im Moment unzulässig, weil die gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Und genau das ist der Hintergrund.

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