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Bußgeldbescheidwegen Reifen ohne ausreichende Profiltiefe

Frage von Tugba86 Tugba86

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir guten Rat geben. Mein Mann hatte sich für einen Monat ein Auto geliehen (Autoverleih) bei einer Radarkontrolle wurde er angehalten und die Polizisten haben sich die Reifen auch angeschaut. Dabei haben die eben festgestellt, dass die Profilrillen nicht ausreichend sind. Na´ch dem Autoverleih hatten wir darauf leider nicht geachtet, da wir davon ausgingen, dass alles bei einem Autoverleiher ordnungsgemäß ausgestattet ist. Nun hat mein Mann einen Bußgeld in Höhe von 142,25€ sowie 3 Punkte in Flensburg bekommen. Nach dem Ereignis sind wir auch sofort zum Autoverleiher gefahren, da wir ein Fahrzeugprotokoll erhalten haben von der Poliezi (ohne Andeutung vonn Bußgeld geschweige von Punkte) , der Autoverleiher meinte da wird nichts folgen, dass sei nur eine Info, dass man den Mängel beheben sollte.. Nun weiß ich nicht wie wir uns verhalten müssen, müssen wir dasBußgeld bezahlen? vor allem ist das problem, da mein Mannn bereits genügent Punkte hat, ist sein Führerschein auch gefährdet und wird voraussichtlich entzogen... Kann mir hilfreiche Tipps geben. Bin für jede Antwort dankbar.

MFG

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Antworten (9)

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    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Ihr habt natürlich die Möglichkeit gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen ... das wird aber vermutlich nichts bringen.

    Der Halter ist zwar ebenfalls verantwortlich .. trotzdem muss man sich als Fahrzeugführer von Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überzeugen ... vor allem wenn man ein fremdes Fahrzeug führt!

    Das Führen eines Kfz mit mangehalften Reifen ist eine Ordnungswidrigkeit ... und wird (wie ihr ja inzwischen wisst) mit Bußgeld und Punkten geahndet. Wenn das Punktekonto schon so voll ist, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird ist das persönliches Pech ... das passiert ja nicht von heute auf morgen .. Dein Mann hatte ja lange genug die Möglichkeit etwas an seinem Verhalten im Straßenverkehr zu ändern ...

    Kommentar von kokanostra kokanostrakokanostra

    Wahrscheinlich warst du das mit dem Bußgeld, der ihn angehalten hat...:D Ihr kommt aber auch immer zum falschen Zeitpunkt und auch immer zu zweit^^

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    :-D .. gibt's denn einen richtigen Zeitpunkt?

    Kommentar von kokanostra kokanostrakokanostra

    Ja...zB wenn ich mit der Leiche der Schwiegermutter im Kofferraum unterwegs bin und ihr grade durch Donuts abgelenkt seid....:-D...;-P

  • 2
    Antwort von GBW01 GBW01

    Der Verleiher hat Sorge dafür zu tragen, das das Fahrzeug jederzeit voll funktionsfähig ist, wenn er es verleiht. Er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.

    Ich denke das wird vor Gericht enden...

    Kommentar von veraeva12 veraeva12veraeva12

    nicht ganz, denn der vermieter weiss ja nicht, was in einem längeren zeitraum mit dem kfz passiert.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Der Verleiher ist zwar als Halter ebenfalls verantwortlich .. trotzdem muss man sich als Fahrzeugführer von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überzeugen ...

    Das Führen eines Kfz mit mangehalften Reifen ist eine Ordnungswidrigkeit ...

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ GBW01:

    Du hast soweit Recht. Aber:

    Natürlich muss sich der Fahrer auch von dem Zustand des Fahrzeug überzeugen und darf nicht blind einer Zusage des Vermieters vertrauen.

    Nimmt er das Fahrzeug in Betrieb obwohl die Mindestprofiltiefe nicht ausreichend ist dann bekommt er als Fahrer auch die Strafe. Da wird auch keine Klage gegen den Vermieter Erfolg haben, zumindest nicht was das Bußgeld und die Punkte betrifft.

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Bußgeld für abgefahrene Reifen Beträgt 50€ und 3 Punkte für den Fahrer und 75€ und 3 Punkte für den Fahrzeughalter, zuzüglich jeweils 25€ Verwaltungskosten.
    .
    Daher sind die von dir erwähnten 142,25 und 3 Punkte nicht für die abgefahrenen Reifen, sondern für die Geschwindigkeitsübertretung welche bestimmt über 31 bis 40 km/h außerhalb betrug.
    Dies sollte aber auch im Bescheid beschrieben stehen wofür das Bußgeld ist.

    Kommentar von Tugba86 Tugba86

    ne die geschwindigkeitsübertretung ist von 12 km so stehts im Bescheid. allerdings wurden lt. Schreiben ´(habe ich eben endeckt) noch zusätzlich um 56,25€ erhöht weil schon Voreintragunen im Verkehrszentralregister vorhanden sind. das versteh ich auch nicht, was das genau heißen soll

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Das bedeutet, dass dein Mann schon öfters wegen mindestens einer erheblichen Geschwindigkeisüberschreitungen auffällig war (innerhalb zwei Jahre), und daher der Regelsatz angehoben wurde.

  • 1
    Antwort von ErnstWieghorst ErnstWieghorst

    Das Bußgeld ist wahrscheinlich nicht wegen mangelnden Profils, sondern wohl für das zu schnelle fahren. Deshalb wurdet ihr ja auch heran gewunken.

    Aber selbst wenn das Bussgeld für den Mangel sein sollte, so seid ihr dafür verantwortlich. Der Fahrer sowie der Halter sind für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges verantwortlich. Du darfst ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht im fahren. Das lernt man schon in der Fahrschule.

    Kommentar von kokanostra kokanostrakokanostra

    Und was ist wenn die Bremsschläuche durchgeschnitten wären und er in ein anderes Auto rast. Klar ich leg mich mal als Normalautofahrer vor jeder Fahrt unters Auto. Nach deiner Auffassung muss man vor jeder Fahrt eine Werkstatt anfahren und einen Komplettcheck machen, das ist wirklich nicht zu zumuten, vllt als Fahrzeugeigentümer, aber bei einer Autovermietung hat der Vermieter eine Sorgfaltspflicht, siehe BGB.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    @ kokanostra
    Niemand verlangt vor Fahrtantritt das du dich unter das Auto legst, es wird aber von dem Fahrer vor Fahrtantritt verlangt, dass sich soweit möglich von einem verkehrssicheren Fahrzeug überzeugt wird. Dazu gehört die Überprüfung auf Funktion der lichttechnischen Einrichtungen, sowie der ordnungsgemäße Zustand der Reifen.

    Kommentar von ErnstWieghorst ErnstWieghorstErnstWieghorst

    Schau in die Straßenverkehrsordnung. "Der Fahrer eines PKW haftet neben dem Halter des Fahrzeugs gemäß § 18 StVG gesamtschuldnerisch." Das ist nicht meine Meinung sondern Gesetz. Niemand verlangt dass du dich unter das Auto legst und Bremsschläuche kontrollierst. Offensichtliche Mängel zu erkennen, und dazu gehören ganz eindeutig auch abgefahrene Reifen, wird schon erwartet.

    Kommentar von Tugba86 Tugba86

    ja also das Bußgeld ist wegen 12 km zu viel und wegen den Reifen gekommen. Klar weiß ich, dass man als Fahrer auch schuld hat, aber ich zahle ja mehrere hundert euro für ein auto und da darf es doch nicht sein, dass es Mängel aufweist was den fahrer benachteiligt. Wir sind einfach davon ausgegangen, dass ein geliehens auto vor der verleihung durchgecheckt wird. Also meinst du, dass wir das zahlen müssen??

    Kommentar von ErnstWieghorst ErnstWieghorstErnstWieghorst

    Ja musst du. Der größte Teil ist ja wohl ohnehin für das zu schnelle Fahren. Und §18 STVO haftet der Fahrer mit dem Halter gesamtschuldnerisch. Offensichtlich Mängel muss der Fahrer erkennen können. Da hilft es nichts dass man Leihgebühr bezahlt hat.

  • 1
    Antwort von veraeva12 veraeva12

    halter und fahrer sind für den zustand des fahrzeuges verantwortlich.

    dein mann sollte erstmal versuchen, einspruch gegen das bußgeld einzulegen.

    ansonsten muß er auf jeden fall zahlen.

    Kommentar von Tugba86 Tugba86

    das habe ich mir auch schon überlegt nur in diesem Bußgeldbescheid steht auch drin, dass Nachteile bei der Kostenfesatsetzung entstehen können. Heißt das wenn wir Einspruch einlegen, dass sich das Bußgeld erhöhen kann oder was genau bedeutet dies?

    Kommentar von veraeva12 veraeva12veraeva12

    das mit der überhöhten geschwindigkeit habe ich grad eben erst erfahren. wird wohl ein foto geben oder protokoll.

    versucht gegen den abgefahrene-reifen-vorwurf vorzugehen. wäre ein strohhalm ...

    Kommentar von Tugba86 Tugba86

    und wie mach ich das am besten?

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    Antwort von eiskenn eiskenn

    Nein sie müssen nicht bezahlen ! Der inhaber ist veranwortlich dafür Tip: besser zu anwalt gehn::::

    Kommentar von veraeva12 veraeva12veraeva12

    quark

    Kommentar von ErnstWieghorst ErnstWieghorstErnstWieghorst

    Stimmt nicht. Lernt man schon in der Fahrschule dass auch der Fahrer kein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen darf. Dazu gehört auch eine Sichtprobe des Profils.

    Kommentar von veraeva12 veraeva12veraeva12

    danke !

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nicht nur der Inhaber, der Fahrer hat sich soweit wie Ihm möglich immer vor Fahrtantritt von einem verkehrstauglichen Fahrzeug zu überzeugen, dazu zählt funktionierendes Licht sowie Reifenprofil.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Der Halter ist zwar ebenfalls verantwortlich .. trotzdem muss man sich als Fahrzeugführer von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überzeugen ...

    Das Führen eines Kfz mit mangehalften Reifen ist eine Ordnungswidrigkeit ...

  • 1
    Antwort von kokanostra kokanostra

    Also ich würde damit zum Anwalt gehen. Als normaler Autofahrer bin ich nicht in der Pflicht das gemietete Auto komplett zu überprüfen, da muss ich mich schon auf das Wirken des Verleihers verlassen können. So meine Aussage vom Gefühl her.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Das ist die Pflicht vor Fahrtantritt eines jeden Autofahrers, wird halt zu 99% nicht gemacht, aber das ist eine andere Sache.

    Kommentar von kokanostra kokanostrakokanostra

    Ja aber bei einer Vermietung (Leasingvertrag) greift eine Sorgfaltspflichtverletzung des Leasinggebers, da er am Vertrag beteiligt ist und somit auch Pflichten zu erfüllen hat.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Dann solltest Du Dein Gefühl mal überprüfen ...

    Natürlich bist Du als Autofahrer verpflichtet ein Fahrzeug vor Fahrtantritt zu überprüfen! Du musst ja kein vollständiges Gutachten machen ... aber es ist zumutbar, dass man sich das Fahrzeug mal anschaut! Insbesondere bei fremden Fahrzeugen (also z.B. Mietwagen) sollte man mal nachgucken.

    Kommentar von kokanostra kokanostrakokanostra

    Also ich finde grade da nicht, wie bei allen anderen Mietverträgen auch. Wenn ich eine Wohnung miete, bin ich ja auch nicht verpflichtet ein Gutachten über die Statik der Räume zu machen, ohne zu füchten, dass ich im Falle das mir das Dach auf den Kopf fliegt ich dafür haften muss.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    schlechtes Beispiel.... mit einer Wohnung fährt man nicht im Straßenverkehr rum und gefährdet evtl. andere Personen wenn sie in einem schlechten Zustand ist.

    Wenn Du eine Wohnung mietest, guckst Du sie Dir ja auch vorher ziemlich genau an .. hoffe ich zumindest. Und wenn sie in einem schlechten Zustand ist, mietest Du sie nicht oder forderst den Vermieter auf, alles zu reparieren.

    Wenn man mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt (egal ob gemietet, geliehen oder das eigene Kfz) muss man sich vor Fahrtantritt versichern, dass z.B. die Reifen nicht abgefahren sind ... das regelt nun mal die StVO so und das haben alle Leute die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind irgendwann mal so in der Fahrschule gelernt.

    Kommentar von kokanostra kokanostrakokanostra

    Eigentlich hast du ja Recht, und das mit der StVO brauchst mir nicht erklären. Aber ganz ehrlich ihr Jungs von der Polizei (ich nehme an du bist einer) kontrolliert auch nicht vor jeder Streifenfahrt die Lichtanlage, Reifenprofil/-druck etc. Die Vorschriften haben schon einen Sinn, aber ich finde in dem speziellen Fall, dass der Vermieter zumindest mithaftbar gemacht werden sollte.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ich denke/hoffe mal, dass der Vermieter als Halter auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhalten hat. Er ist gem. §31 Abs. 2 StVZO für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

    Bei der Polizei werden die Fahrzeuge regelmäßig (normalerweise täglich) kontrolliert. Es geht aber gar nicht unbedingt darum, dass man es jeden Tag oder unbedingt vor jeder Fahrt macht. Beim eigenen Auto weiß man ja ungefähr wie die Reifen aussehen. Wenn man aber ein fremdes Auto fährt, sollte man vorher schon mal einen kurzen Blick riskieren (das was man auf die Schnelle so sehen kann).. weniger weil es vorgeschrieben ist, sondern auch weil man ja selbst sicher ankommen will.

    Kommentar von ErnstWieghorst ErnstWieghorstErnstWieghorst

    Wird er vermutlich auch. Ändert aber nichts an der Haftbarkeit des Fahrers

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    Antwort von curmey curmey

    Auto bereits bei Übernahme genauestens auf Mängel inspizieren und eventuell vorbesthende Mängel (Schäden an der Karosserie, Bremsen, Reifenprofil, Licht, Klima-Anlage, Scheibenwischer, Reserverad, Erste-Hilfe-Set, Radio etc....) von einem Vertreter der Verleihfirma dokumentieren lassen (u.U. Photos machen) - ggf. wieder zurück zum Händler fahren, wenn etwas innerhalb der ersten Kilometer auffällt. Tankanzeige und ggf. Kilometerstand bei Abfahrt kontrollieren.

    Da ihr es -ich nehme an- nicht protokollieren, bzw. anschauen habt lassen kann der Vermieter des Wagens auch sagen, das war vorher noch nicht so, wenn er sich krumm stellt.

    Also wird dein Mann die Konsequenzen tragen müssen. Was das Bußgeld und die Punkte betrifft..Die 3 Punkte sind richtig, was jedoch das Bußgeld betrifft müssten es 50€ sein!!! Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Bearbeitungsgebühr von 92€ erhoben wird.. Da würde ich mal nachfragen.

    Was die Punkte betrifft..Hmmm, wenn ihr einen Antwalt habt, fragt doch dort mal nach ob ihr das gerichtlich auf -nur- Bußgeld reduzieren könnt.

    hoffe ich konnte dir helfen.. Grüße und viel Erfolg

    Kommentar von Tugba86 Tugba86

    Danke für die Ausführung...ja klar wir haben nicht das auto kontrolliert oder wie auch immer... wir sind davon ausgegangen, dass dies vor dem verleih durch den autoverleiher gemacht wird. also in dem brief steht drin: bußgeld nach §17 Owig 118,75€ (waren beide vordere Reifen), Verfahrenkosten 20,00€ und Auslagen 3,50€.

    Kommentar von curmey curmeycurmey

    naja, dann stimmt das schon..2x 50 euro oder etwas weniger, plus 20 euro und 3,50

    118..

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Verantwortlich ist schon Dein Mann, wenn er fährt.

    Aber es ist auch unverantwortlich vom Autoverleih, so ein Fahrzeug rauszugeben.

    Ich würde auf jeden Fall die Gebühren kürzen.

    Allerdings auch mit einem Anwalt reden. Sowas kann man schon im Internet für 20 EUR erfragen.

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