1

Bussgeldbescheid zu unrecht erhalten

Frage von Hasenbeck Hasenbeck

ich habe ein bussgeldbescheid für Falschparken erhalten, obwohl Auto und Farbe nicht stimmen und ich auch nie dort geparkt habe, war noch nie in dieser Straße. Hab einspruch eingelegt und nun beharrt der Zeuge auf seine Warnehmung. was kann ich nun noch tun? Gebühren sind nun von 10 auf 40 euro gestiegen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (17)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von archilles66 archilles66

    Widerspruch einlegen und diesen entsprechend begründen - die Behörde hat die Beweispflicht + die Dokumentationen zu erbringen...

    Kommentar von archilles66 archilles66archilles66

    danke für´s Sternchen

  • 6
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Natürlich sofort Widerspruch einlegen und diesen gleich entsprechend begründen.

    Kommentar von norbi21 norbi21norbi21

    genau, die müssen dir nachweisen das du dort geparkt hast!

  • 5
    Antwort von redelephant redelephant

    Auf keinen Fall den Einspruch zurückziehen. Du warst es nicht, damit brauchst du dir auch nichts weiter zu denken. Im schlimmsten Fall geht die Geschichte vor Gericht... spätestens da wird die Aussage vom Zeugen nicht mehr viel wert sein, wenn Fabrikat und Farbe deines Autos nicht zutreffen. Beim Kennzeichen kann es sich schließlich auch um einen Ablesefehler handeln.

  • 3
    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Beharre auch auf deine Aussage, Du kannst ja beweisen dass du eine anderes Auto und Farbe hast. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage...

  • 2
    Antwort von Lilli377 Lilli377

    Hallo,

    auf jeden Fall nochmals Widerspruch einlegen! Kopiere Deine Zulassungsbescheinigung, falls Du die nicht schon beim ersten Mal mitgeschickt hast. Dort stehen Fabrikat und die FARBE! Selbst 10 Euro würde ich nicht bezahlen, wenn ich nicht falsch geparkt hätte!

    Sollte das immer noch nichts bringen (da wiehert aber dann der Amtsschimmel :-)), dann würde ich einen Anwalt einschalten. Evtl. hast Du ja Rechtsschutz, den würde ich anrufen an Deiner Stelle.

    Viel Glück und berichte mal hinterher, was es gegeben hat.

    LG Lilli

  • 2
    Antwort von 011100 011100

    Ich nehm an,Zeuge war ne Politesse.Die macht von dem Fahrzeug zur Beweissicherung ein Foto.Oder war der Zeuge ein selbsternannter Hilfs-Sheriff,der zum Wohle der Menschheit für Ordnung sorgt.Das muss sich doch schnell aufklären lassen

  • 2
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Ist doch kein Problem, einfach nochmal Widerspruch einlegen und abwarten. Im Zweifelsfall lässt sich die Zeugenaussage durch deine Kfz Farbe und Typ widerlegen.

  • 2
    Antwort von kemekodx kemekodx

    widerspruch.

    wenn der abgelehnt wird anwalt nehmen. fragt sich bloß ob sich das lohnt.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Es geht doch nicht darum, ob es sich lohnt! Was Recht ist, sollte auch Recht bleiben.

  • 2
    Antwort von Blutorangensaft Blutorangensaft

    Dann besteht die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen.

  • 1
    Antwort von fs112 fs112

    Und hat der Zeuge auch gleich deine Personalien festgestellt, oder wie kommt es zu dem Bußgeldbescheid gegen dich^^

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Ganz einfach zu beantworten: Der Zeuge hat sich wahrscheinlich das Kennzeichen falsch gemerkt oder notiert (z.B. Zahlendreher). Und schon ist das Kind im Brunnen.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    in London mag das vielleicht so laufen, aber hier gibt es bei Parkverstößen nur dann einen BG, wenn der Fahrer feststeht. Ansonsten müssen die Fälle leider gegen Kostenbescheid eingestellt werden^^

    Von daher stimmt an der Geschichte irgend etwas nicht so ganz.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Bei Parkverstößen gibt es noch die Halterhaftung und dafür gibt es dann Trotzdem eine BG, das ist in der Regel nur etwas niedriger aber so weit mir bekannt liegt es über 10€

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    und dafür gibt es dann Trotzdem eine BG

    ...nur, wenn der Fahrer fest steht, merkwürdig, dass solche einfachen Umstände hier trotzdem keiner begreift^^

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Google doch einfach mal "Halterhaftung" und korrigiere Deinen Irrtum. ;-) Übrigens läuft es in London ganz anders, da gibt es nämlich im Zweifelsfall die Parkkralle ans Rad. Dadurch lässt sich die Sachlage ziemlich schnell klären, wenn der Fahrer losfahren will.

  • 1
    Antwort von Fischi1 Fischi1

    Kann es sein das dir ein Nummernschild gestohlen wurde?

  • 1
    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    wieder einspruch mit foto deines fahrzeuges (beweis) wenn das stimmt >obwohl Auto und Farbe nicht stimmen< ,von 10 auf 40 ist normal, ansonsten ein ra. einschalten, rs.vers. zahlt

  • 1
    Antwort von RatsucherZYX RatsucherZYX

    Was der angebliche Zeuge sagt ist unwichtig. Entscheidend ist, wie sich nunmehr die Bußgeldstelle verhält. Die wird wohl weiche Knie bekommen, wenn Du hartnäckig bleibst.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Sehr naive Einstellung...

  • 1
    Antwort von Litizicke Litizicke

    indem du denen shreibst das das nicht dein auto ist, einfach nur liegenlassen ist doof, du mußt dich schon melden

  • 1
    Antwort von Zauberfeechen Zauberfeechen

    Hat der Zeuge das Kennzeichen? Es muss doch amtlich vermerkt sein, welches Auto du fährst, Kennzeichen, Farbe etc....

  • 1
    Antwort von larry2010 larry2010

    persöhnlich vorsprechen und bild vom auto mit kennzeichen und kfzschein vorlegen, um zu beweisen, das es nicht stimmen kann.

  • 1
    Antwort von Silence88 Silence88

    Wiederspruch einlegen. Allein auf einen Zeugen kann man nichts beweisen! Vor allem, da Mensch sich irrt-

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.