ich habe ein bussgeldbescheid für Falschparken erhalten, obwohl Auto und Farbe nicht stimmen und ich auch nie dort geparkt habe, war noch nie in dieser Straße. Hab einspruch eingelegt und nun beharrt der Zeuge auf seine Warnehmung. was kann ich nun noch tun? Gebühren sind nun von 10 auf 40 euro gestiegen.
Bussgeldbescheid zu unrecht erhalten
Antworten (17)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
archilles66archilles66
Widerspruch einlegen und diesen entsprechend begründen - die Behörde hat die Beweispflicht + die Dokumentationen zu erbringen...
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6Antwort von
LondonerNebelLondonerNebel
Natürlich sofort Widerspruch einlegen und diesen gleich entsprechend begründen.
Kommentar von
norbi21norbi21 genau, die müssen dir nachweisen das du dort geparkt hast!
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5Antwort von
redelephantredelephant
Auf keinen Fall den Einspruch zurückziehen. Du warst es nicht, damit brauchst du dir auch nichts weiter zu denken. Im schlimmsten Fall geht die Geschichte vor Gericht... spätestens da wird die Aussage vom Zeugen nicht mehr viel wert sein, wenn Fabrikat und Farbe deines Autos nicht zutreffen. Beim Kennzeichen kann es sich schließlich auch um einen Ablesefehler handeln.
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3Antwort von
Amorcita81Amorcita81
Beharre auch auf deine Aussage, Du kannst ja beweisen dass du eine anderes Auto und Farbe hast. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage...
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2Antwort von
Lilli377Lilli377
Hallo,
auf jeden Fall nochmals Widerspruch einlegen! Kopiere Deine Zulassungsbescheinigung, falls Du die nicht schon beim ersten Mal mitgeschickt hast. Dort stehen Fabrikat und die FARBE! Selbst 10 Euro würde ich nicht bezahlen, wenn ich nicht falsch geparkt hätte!
Sollte das immer noch nichts bringen (da wiehert aber dann der Amtsschimmel :-)), dann würde ich einen Anwalt einschalten. Evtl. hast Du ja Rechtsschutz, den würde ich anrufen an Deiner Stelle.
Viel Glück und berichte mal hinterher, was es gegeben hat.
LG Lilli
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2Antwort von
011100011100
Ich nehm an,Zeuge war ne Politesse.Die macht von dem Fahrzeug zur Beweissicherung ein Foto.Oder war der Zeuge ein selbsternannter Hilfs-Sheriff,der zum Wohle der Menschheit für Ordnung sorgt.Das muss sich doch schnell aufklären lassen
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2Antwort von
DonRamonDonRamon
Ist doch kein Problem, einfach nochmal Widerspruch einlegen und abwarten. Im Zweifelsfall lässt sich die Zeugenaussage durch deine Kfz Farbe und Typ widerlegen.
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2Antwort von
kemekodxkemekodx
widerspruch.
wenn der abgelehnt wird anwalt nehmen. fragt sich bloß ob sich das lohnt.
Kommentar von
LondonerNebelLondonerNebel Es geht doch nicht darum, ob es sich lohnt! Was Recht ist, sollte auch Recht bleiben.
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2Antwort von
BlutorangensaftBlutorangensaft
Dann besteht die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen.
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1Antwort von
fs112fs112
Und hat der Zeuge auch gleich deine Personalien festgestellt, oder wie kommt es zu dem Bußgeldbescheid gegen dich^^
Kommentar von
LondonerNebelLondonerNebel Ganz einfach zu beantworten: Der Zeuge hat sich wahrscheinlich das Kennzeichen falsch gemerkt oder notiert (z.B. Zahlendreher). Und schon ist das Kind im Brunnen.
Kommentar von
fs112fs112 in London mag das vielleicht so laufen, aber hier gibt es bei Parkverstößen nur dann einen BG, wenn der Fahrer feststeht. Ansonsten müssen die Fälle leider gegen Kostenbescheid eingestellt werden^^
Von daher stimmt an der Geschichte irgend etwas nicht so ganz.
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Anton96Anton96 Bei Parkverstößen gibt es noch die Halterhaftung und dafür gibt es dann Trotzdem eine BG, das ist in der Regel nur etwas niedriger aber so weit mir bekannt liegt es über 10€
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fs112fs112 und dafür gibt es dann Trotzdem eine BG
...nur, wenn der Fahrer fest steht, merkwürdig, dass solche einfachen Umstände hier trotzdem keiner begreift^^
Kommentar von
LondonerNebelLondonerNebel Google doch einfach mal "Halterhaftung" und korrigiere Deinen Irrtum. ;-) Übrigens läuft es in London ganz anders, da gibt es nämlich im Zweifelsfall die Parkkralle ans Rad. Dadurch lässt sich die Sachlage ziemlich schnell klären, wenn der Fahrer losfahren will.
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1Antwort von
rudelmoinmoinrudelmoinmoin
wieder einspruch mit foto deines fahrzeuges (beweis) wenn das stimmt >obwohl Auto und Farbe nicht stimmen< ,von 10 auf 40 ist normal, ansonsten ein ra. einschalten, rs.vers. zahlt
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1Antwort von
RatsucherZYXRatsucherZYX
Was der angebliche Zeuge sagt ist unwichtig. Entscheidend ist, wie sich nunmehr die Bußgeldstelle verhält. Die wird wohl weiche Knie bekommen, wenn Du hartnäckig bleibst.
Kommentar von
CrackCrack Sehr naive Einstellung...
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1Antwort von
LitizickeLitizicke
indem du denen shreibst das das nicht dein auto ist, einfach nur liegenlassen ist doof, du mußt dich schon melden
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1Antwort von
ZauberfeechenZauberfeechen
Hat der Zeuge das Kennzeichen? Es muss doch amtlich vermerkt sein, welches Auto du fährst, Kennzeichen, Farbe etc....
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1Antwort von
larry2010larry2010
persöhnlich vorsprechen und bild vom auto mit kennzeichen und kfzschein vorlegen, um zu beweisen, das es nicht stimmen kann.
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1Antwort von
Silence88Silence88
Wiederspruch einlegen. Allein auf einen Zeugen kann man nichts beweisen! Vor allem, da Mensch sich irrt-
danke für´s Sternchen