Hi Leute, Und zwar gehts um folgendes: Ich habe nach 11 Jahren Realschule (1 mal sitzengeblieben) eine weiterführende Berufsschule besucht, in der ich nicht regelmäßig in der Schule war (2. Halbjahr gar nicht). Somit denke ich ich bin nicht mehr Schulpflichtig, wenn dem nicht so ist bitte sagen. Insgesamt habe ich also 11 andhalb Schule hinter mir. Jetzt war ich letztes Schuljahr wieder auf einer Berufsschlule in einer anderen Stadt, nicht weil ich Schulpflichtig bin sondern freiwillig. In dieser Schule war ich auch nicht regelmäßig im Unterricht und habe jetzt nun, wo ich nicht mehr zur Schule gehe einen Bußgeldbescheid bekommen. Nun stellt sich für mich die Frage, ist dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig? Ich denke nicht da ich ja zu dem Zeitpunkt nicht mehr Schulpflichtig war oder?? Dazu muss ich noch sagen das ich in der 2. Berufsschule mich nur mit meinem Realschulabschluss beworben hatte. Ich wohne im Bundesland Niedersachsen. Danke für Antworten!
Antworten (10)
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KRU3M3LKRU3M3L
Du hättest dich vorher von der Schue abmelden müssen. Du musst wohl oder übel Zahlen.
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kikkerlkikkerl
jupp der ist rechtkräftig. wäre vielleicht an der zeit dass du dich endlich zusammen nimmst und deine schule zu ende machst damit aus dir was wird. ansonsten lassen hartz4 und die gosse grüßen.....
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Michel76Michel76
Wenn du an der Schule gemeldet bist, hast du auch Anwesenheitspflicht. Völlig egal, wieviele Schuljahre du schon hinter dir hast.
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paulklauspaulklaus
Ich könnte deine Frage beantworten, tu's aber nicht, weil ich die Kaltschnäuzigkeit, mit der du die Frage überhaupt zu stellen wagst, einfach unfassbar finde.
Andere schrieben ähnliche Kommentare !
Deine Sorgen hätte ich haben mögen !!!
paulklaus
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Memo988Memo988
du scheinst da etwas nicht zu verstehen! Ich war vorher schon auf einer Berufsschule, und hatte sogar davor schon 11 jahre schule hinter mir! Also fast 12 jahre! Und dann krieg ich ein brief wegen nicht einhaltung der schulpflicht in der nächstens berufsschule, obwohl ich ja NICHT schulpflichtig bin. Theorethisch könnten die mich ja auch einfach rausschmeißen, was sie sonst bei jedem gemacht haben! Warum bei mir nicht? warum krieg ich bußgeld??
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DickeBohneDickeBohne Wir verstehen sehr gut! Du verstehst nicht, dass du in unseren Augen ein Schmarotzer bist. Mit welchem Recht machst du dir auf Kosten eines anderen, der deinen Berufsschulplatz sehr gerne gehabt hätte, einen schönen Tag und willst dich dann noch um die Zahlung drücken? Bezahle wenigstens einen Teil der Ausgaben, die der Staat für dich hatte.
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nicki10anicki10a
In Niedersachsen sind 12 Jahre Schulpflicht!
Du hast erst 11 und ein halbes.
Und da ist noch die Frage, ob das Jahr, in dem du weniger als die Hälfte da warst überhaupt zählt.
Folglich wird der Bescheid wohl nicht anfechtbar sein.
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soustsoust
Elf Jahre Realschule klingt ja lustig^^ - aber ich nehme mal an, Du meinst 11 Jahre Schulbesuch insgesamt. Auch nach 10 Jahren hättest Du Deine Schulpflicht abgesessen, trotzdem gehört der Berufsschulbesuch ja zu einer Lehre dazu und Du kannst Dir nicht einfach aussuchen, ob Du kommst oder nicht. Ich kenne einen Abiturienten, der (vorher!) eine Befreiung für die Fächer Deutsch und Sport für sich erwirkt hat, aber in die berufsspezifischen Stunden musste er natürlich gehen. - Wenn Du trotzdem meinst, etwas wäre nicht rechtens, dann lass Dich in der Auskunftsstelle Deines zuständigen Gerichts beraten. Ist kostenlos.
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Memo988Memo988
normalerweise schmeißen die solche Leute dann sonst von der Schule, ich frag mich also warum ich sonen Brief bekomme?!
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Dummie42Dummie42
Betrachte es als gerechte Strafe für deine Schwänzerei.
Du hast da jemandem den Platz weggenommen, der den Wert einer Ausbildung vielleicht zu schätzen gewusst hätte.
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Memo988Memo988
dazu muss ich sagen, das auf dem Bußgeldbescheid draufsteht das es um nicht einhaltung der Schulpflicht geht (-.-"). Meine Frage konkret: War ich zu diesem Zeitpunkt noch schulpflichtig, nach knapp 11 andhalb Jahren, oder mehr , Schule ?
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Michel76Michel76 Wie da schon steht, geht es NICHT um die Einhaltung der Schulpflicht. Sagt eigentlich alles. Es geht um deine Anwesenheitspflicht, wenn du an der Schule gemeldet bist.
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Dummie42Dummie42 Wenn du einen Vertrag mit einer Schule eingehst, bist du schulpflichtig bis zur Abmeldung.
Du sprichst mir wieder einmal aus der Seele!
freut mich:-))))