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Bußgeldbescheid, Was steht drin?

Frage von Christop89 Christop89

Hallo, habe gestern geschrieben das ich einen Unfall hatte, in meinem Bußgeldbescheid stehen ein haufen Paragraphen, etc. kann mir von euch jemand sagen ob da irgendwas von Grob fahrlässig drinsteht? Hab gegoogelt, finde aber keine Antworten!

Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtsregelung durch Zeichen 205. § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVO; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Sie fuhren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StvO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Als ich mich zu der Sache äußerte, kam dann der Bußgeldbescheid:

Wegen dieser Ordnugswidrigkeiten wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern sie sich zur Sache geäußert haben,

  1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von: 205,00€
  2. Außerdem haben sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: 23,50€ ( §§ 105, 107 OWig i.V.m. §§ 464 Abs. 1, 465 StPO)

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 03

Kann mir jemand sagen weshalb ich jetzt Verurteilt wurde? Und ob meine Angaben etwas gebracht haben?

Steht irgendwas von grob fahrlässig drin?

Danke im Vorraus!!!

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Antworten (9)

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    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Du bist zu schnell gefahren und hast die Vorfahrt missachtet. Dadurch kam es zum Unfall...........Zahl das Bussgeld und verhalte Dich ruhig. Die nächste Strafe, falls Du vorhaben solltest, damit vor Gericht zu gehen, könnte deutlich höher ausfallen.

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    Antwort von mig112 mig112

    Nein, keine grobe Fahrlässigkeit!

    Du bist nur mit überhöhter Geschwindigkeit auf eine vorfahrtsberechtigte Straße gefahren und hast einen Unfall verursacht.

    Hattest Glück, dass da kein STOP-Schild/keine rote Ampel war, sonst hättest du jetzt arge Versicherungsprobleme...

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Selber googeln macht schlau: STvO = Straßenverkehrsordnung; StVG = Straßenverkehrsgesetz; BKat = Bußgeldkatalog; BKatV = Bußgeldkatalog-Verordnung; OWiG = Ordungswidrigkeitsgesetz

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    Antwort von JotEs JotEs

    Du bist nicht verurteilt worden (das kann nur ein Gericht) sondern es wurde eine Geldbuße gegen dich verhängt.

    Durch hast offenbar gleichzeitig zwei schwerwiegende Verstöße begangen: Vorfahrt mißachtet und mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren. In solchen Fällen wird nur eine der fälligen Geldbuße verhängt, nämlich die höhere der beiden. Diese kann jedoch angemessen erhöht werden Das steht in § 3 Abs. 3 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)

    In deinem Fall betragen die Regelbußgelder für jeden der Verstöße 100 Euro. Es wurden also grundsätzlich 100 Euro Geldbuße festgesetzt. Dadurch, dass es dabei auch noch zu einer Sachbeschädigung (Unfall) kam, wurden die 100 Euro gemäß Tabelle 4 des Anhangs zur BKatV auf 145 Euro erhöht. Diese wurden dann offenbar noch einmal "angemessen" erhöht (siehe oben), sodass schließlich ein Bußgeld von 205 Euro resultierte (es hätte auch noch mehr werden können).

    Das alles sind Regelbußgeldsätze für fahrlässige Begehung der Verstöße und gewöhnliche Tatumstände. Bei Vorsatz wäre das Ganze noch erheblich teurer geworden.

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    Antwort von steakhouse steakhouse

    Das ist ein ganz "normales" Bußgeldverfahren nach einem Unfall. Einfach bezahlen und gut ist. Billiger wird es nicht mehr, im Falle eines Widerspruchs dafür teurer.

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    Antwort von Marleentje Marleentje

    http://dejure.org/gesetze/StPO/

    hier kannst Du Dir die StPo - Paragrafen raussuchen

    dann folgt noch ein Link

    Kommentar von Marleentje MarleentjeMarleentje

    hier kannst Du das was mit Bkat zu tun hat, finden

    http://www.kfz-nummern.de/ordnungswidrigkeiten.php

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    Antwort von ebikiller ebikiller

    Na ganz einfach du hast die vorfahrt nicht beachtet und bist zu schnell bei schlechten wetter gefahren deswegen ist es fahrlässig

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    Antwort von heinzheinzheinz heinzheinzheinz

    Wenn ich die Paragraphen in Google eingebe, kommen da jede Menge Erklärungen und Urteile. Z.B. auf verkehrstalk.de http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=205.+%C2%A7+8+Abs.+2%2C+%C...

  • 0
    Antwort von Schagytara Schagytara

    Ich glaube da nimmst Du Dir besser einen Anwalt!

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Die unsinnigste Antwort des Tages...!!

    Kommentar von ebikiller ebikillerebikiller

    bei der lage ist ein anwalt nur noch geldverschwendung

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