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Bußgeldbescheid "verjährt"?

Frage von bibsi73 bibsi73

Hallo ,ich hatte am 26.11.10 einen Unfall verursacht und am 08.03.11 einen Bußgeldbescheid über 205 € und 3 Punkten bekommen.Ab wann zählt denn nun die 3 monatige verjährungsfrist?Ab den 26.11?Ich hatte nur im Dezember einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen zählt das als unterbrechung?Danke und viele Grüsse

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JotEs JotEs

    suzisorglos hat es in ihren Kommentaren genau richtig geschrieben.

    .

    Sofern der Anhörungsbogen an den tatsächlichen Täter gerichtet war, wurde die 3-monatige Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Anordnung der Anhörung unterbrochen und begann wieder von Neuem.

    Wenn diese Anordnung nach dem 08.12.10 stattfand, dann ist ein Bußgeldbescheid, der am 08.03.11 erlassen und innerhalb von 14 Tagen zugestellt worden ist, noch fristgerecht ergangen und führt wieder zu einer Unterbrechung der Verjährung. Daraufhin beginnt eine weitere Verjährungsfrist von nunmehr 6 Monaten Dauer.

    .

    Nachlesen kann man das alles in § 33 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

    Hier ein Link dorthin:

    .

    http://dejure.org/gesetze/OWiG/33.html

    .

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Dieser Bußgeldbescheid erging innerhalb der Frist. Das darfst Du noch bezahlen.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Richtig. DH!

  • 2
    Antwort von gadde gadde

    Die frist ist nicht abgelaufen Du must auf jeden Fall zahlen

    Kommentar von windsbraut0307 windsbraut0307windsbraut0307

    Blödsinn, die Frist ist abgelaufen, er muss nicht mehr zahlen!!!

    Kommentar von bibsi73 bibsi73

    und was ist mit der 3 monatsfrist?

    Kommentar von suzisorglos suzisorglossuzisorglos

    Die Frist wurde durch die Vernehmung (Anhörungsbogen) unterbrochen.

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    Antwort von windsbraut0307 windsbraut0307

    Der Bußgeldbescheid hätte spätestens am 26.02.11 bei dir eingehen müssen. Das heißt die Frist ist verstrichen, wenn der Bescheid erst am 08.03.11 bei dir angekommen ist.

    Kommentar von bigfun4444 bigfun4444bigfun4444

    vollkommener Blödsinn!!!

    Kommentar von bibsi73 bibsi73

    alter schwede,keine ahnung haben aber zu allen seinen senf zu geben!!

    Kommentar von bibsi73 bibsi73

    alter schwede,keine ahnung aber seinen senf dazugeben,das sind die richtigen

    Kommentar von suzisorglos suzisorglossuzisorglos

    Durch die erste Vernehmung des Beschuldigten (Anhörungsbogen) wird die Frist unterbrochen! Außerdem gibt's für Alkohol- und Drogendelikte längere Fristen (z.B. 6 Monate). Er ist also noch drin!

    Kommentar von bibsi73 bibsi73

    lol,kein alk,keine drogen

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