Hallo ,ich hatte am 26.11.10 einen Unfall verursacht und am 08.03.11 einen Bußgeldbescheid über 205 € und 3 Punkten bekommen.Ab wann zählt denn nun die 3 monatige verjährungsfrist?Ab den 26.11?Ich hatte nur im Dezember einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen zählt das als unterbrechung?Danke und viele Grüsse
Bußgeldbescheid "verjährt"?
Antworten (4)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
JotEsJotEs
suzisorglos hat es in ihren Kommentaren genau richtig geschrieben.
.
Sofern der Anhörungsbogen an den tatsächlichen Täter gerichtet war, wurde die 3-monatige Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Anordnung der Anhörung unterbrochen und begann wieder von Neuem.
Wenn diese Anordnung nach dem 08.12.10 stattfand, dann ist ein Bußgeldbescheid, der am 08.03.11 erlassen und innerhalb von 14 Tagen zugestellt worden ist, noch fristgerecht ergangen und führt wieder zu einer Unterbrechung der Verjährung. Daraufhin beginnt eine weitere Verjährungsfrist von nunmehr 6 Monaten Dauer.
.
Nachlesen kann man das alles in § 33 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Hier ein Link dorthin:
.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/33.html
.
-
2Antwort von
suzisorglossuzisorglos
Dieser Bußgeldbescheid erging innerhalb der Frist. Das darfst Du noch bezahlen.
-
2Antwort von
gaddegadde
Die frist ist nicht abgelaufen Du must auf jeden Fall zahlen
Kommentar von
windsbraut0307windsbraut0307 Blödsinn, die Frist ist abgelaufen, er muss nicht mehr zahlen!!!
Kommentar von
bibsi73 und was ist mit der 3 monatsfrist?
Kommentar von
suzisorglossuzisorglos Die Frist wurde durch die Vernehmung (Anhörungsbogen) unterbrochen.
-
-
0Antwort von
windsbraut0307windsbraut0307
Der Bußgeldbescheid hätte spätestens am 26.02.11 bei dir eingehen müssen. Das heißt die Frist ist verstrichen, wenn der Bescheid erst am 08.03.11 bei dir angekommen ist.
Kommentar von
bigfun4444bigfun4444 vollkommener Blödsinn!!!
Kommentar von
bibsi73 alter schwede,keine ahnung haben aber zu allen seinen senf zu geben!!
Kommentar von
bibsi73 alter schwede,keine ahnung aber seinen senf dazugeben,das sind die richtigen
Kommentar von
suzisorglossuzisorglos Durch die erste Vernehmung des Beschuldigten (Anhörungsbogen) wird die Frist unterbrochen! Außerdem gibt's für Alkohol- und Drogendelikte längere Fristen (z.B. 6 Monate). Er ist also noch drin!
Kommentar von
bibsi73 lol,kein alk,keine drogen
Richtig. DH!