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Bußgeldbescheid owohl ich nicht der Fahrer war???

Frage von Sandrolo Sandrolo

Hallo. Habe vorhin einen Brief vom Landratsamt erhalten, ich sollt doch 158 Euro Strafe zahlen da ich die Geschwindgkeit um 27 km innerorts überschritten habe...

Vorgeschichte: Am genannten tag war der Fahrzeugführer nicht ich Der Fahrzeugführer wurde geblitzt. 27 km rüber, soweit passt es. Nun kamen die Beweisfotos. Natürlich an mich weil das Fahrzeug mir gehört. Auf den Fotos konnte man das Auto erkennen und das Nummernschild aber!!! Den Fahrzeugführer nicht. Dies wurde auch so drauf geschrieben: Nennen sie uns bitte inerhalb 2 Wochen den verantwortlichen Fahrzeugführer. habe ich getan bzw. hat der verantw. Fahrzeugführer mit mir getan. Nun dachte ich mir das der fahrzeugführer auch den bescheid bekommt und heuteb mache ich große Augen als der auf einmal bei mir landet, mit meiner Anschrift und mit dem Bußgeld, was meine Person, den Punkten, was ebenfalls meine Person betrifft. Was soll das bitte? Die wollten den verantw. Fahrzeugführer, den haben sie bekommen. Wieso bekomme ich nun den bescheid, ohne das nur ein Wort von nem anderen fahrzeugführer drin steht? Wenn sie nicht nachweisen können das ich das bin, und das können sie nicht., müssen sie doch akzeptieren wenn wir den korrekten Fahrzeugführer nennen oder nicht und können es nicht einfach ignorieren????? Wer kennt sich da aus und hat erfahrungen, werde auf jede Fall Rechtsmittel einlegen!

Danke Sandrol

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Antworten (6)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von feemero feemero

    Hallo,ich arbeite beim Ordnungsamt in der Bußgeldabteilung.Du mußt jetzt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des BG-Bescheides ( also ab heute ) Einspruch einlegen,und zwar schriftlich und zwar am besten vor Ort.Wenn Du nicht weißt, wie genau Du dieses formulieren sollst, lass es die Sachbearbeiterin dort schreiben.Sie ist dazu verpflichtet.Du mußt eigentlich nur den Fahrer benennen ( hast Du ja eigentlich schon getan ), aber vielleicht ist es beim Amt irgendwie untergegangen.Wenn die Behörde das nicht auf die Reihe bekommt, dürften die, wenn überhaupt nur einen Kostenbescheid erlassen.Geh am Montag am besten persönlich dort hin.lg.Feemero

  • 3
    Antwort von chrissie1411 chrissie1411

    lege einfach Widerspruch ein und gebe den Fahrer nochmals an, besser noch: lasse den Fahrer gleich auf dem Formular als Verursacher unterschreiben.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das zulässige Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der "Einspruch", nicht der "Widerspruch".

  • 3
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Da ist bei der Bußgeldstelle schlicht etwas schief gelaufen (auch bei einer Behörde arbeiten nur Menschen).

    Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (schriftlich per Einschreiben mit Rückantwortschein) und die Sachlage im Widerspruchsschreiben noch einmal klar stellen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Einspruch.

  • 2
    Antwort von amdros amdros

    Da hat wohl jemand im Ordnungsamt geschlafen. Ich würde sofort in den Widerspruch gehen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Einspruch.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Meinst du nicht, daß ein jeder weiß was Einspruch oder Widerspruch ist?????

    Hätte gereicht, unter einem Kommentar Deine Meinung kund zu tun!!!!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Ich wollte einfach niemanden benachteiligen.

    Außerdem fällt es so (ganz offensichtlich) besser auf .. :-)

    .

    Übrigens: Es hätte auch gereicht, wenn du hinter deinen Sätzen jeweils nur ein "?" bzw. "!" gesetzt hättest.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Das mußt du mir nun schon überlassen wie ich meine Kommentare texte, scheinst Dir wohl darin zu gefallen anderen Vorschriften machen zu müssen.

  • 0
    Antwort von Sandrolo Sandrolo

    Ich danke euch vielmals, werde da gleich was aufsetzen wel persönlich hingehen schaff ich nich durc die Arbeit.. die haben ja ach so tolle Öffnungszeiten. Also Danke und schönes Wochenende euch!

  • 0
    Antwort von helrich helrich

    Widerspruch einlegen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Einspruch.

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    Den Einspruch kannst Du später bei der Gerichtsverhandlung versuchen... Gegen einen Bescheid gibt es das Rechtsmittel des Widerspruches.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Dazu aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz:

    .

    § 67 Form und Frist

    (1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.

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