Hallo. Habe vorhin einen Brief vom Landratsamt erhalten, ich sollt doch 158 Euro Strafe zahlen da ich die Geschwindgkeit um 27 km innerorts überschritten habe...
Vorgeschichte: Am genannten tag war der Fahrzeugführer nicht ich Der Fahrzeugführer wurde geblitzt. 27 km rüber, soweit passt es. Nun kamen die Beweisfotos. Natürlich an mich weil das Fahrzeug mir gehört. Auf den Fotos konnte man das Auto erkennen und das Nummernschild aber!!! Den Fahrzeugführer nicht. Dies wurde auch so drauf geschrieben: Nennen sie uns bitte inerhalb 2 Wochen den verantwortlichen Fahrzeugführer. habe ich getan bzw. hat der verantw. Fahrzeugführer mit mir getan. Nun dachte ich mir das der fahrzeugführer auch den bescheid bekommt und heuteb mache ich große Augen als der auf einmal bei mir landet, mit meiner Anschrift und mit dem Bußgeld, was meine Person, den Punkten, was ebenfalls meine Person betrifft. Was soll das bitte? Die wollten den verantw. Fahrzeugführer, den haben sie bekommen. Wieso bekomme ich nun den bescheid, ohne das nur ein Wort von nem anderen fahrzeugführer drin steht? Wenn sie nicht nachweisen können das ich das bin, und das können sie nicht., müssen sie doch akzeptieren wenn wir den korrekten Fahrzeugführer nennen oder nicht und können es nicht einfach ignorieren????? Wer kennt sich da aus und hat erfahrungen, werde auf jede Fall Rechtsmittel einlegen!
Danke Sandrol
Das zulässige Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der "Einspruch", nicht der "Widerspruch".