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"Bußgeldbescheid-Inkassoverfahren"???

gefragt von anitramenneuk am 25.07.2008 um 23:15 Uhr

Hallo, also, gestern bekamen wir ein Schreiben von einem Inkassoverfahren. Laut des Schreibens, soll unsere 18 jährige Tochter letztes Jahr beim "Schwarzfahren" erwischt worden sein. Dafür soll sie/wir 40 Euro zahlen, mit Inanspruchnahme des Inkassoverfahrens kommt eine Summe von 125 Euro zustande. Als ich mir das Schreiben immer wieder durchlas, stellte ich fest , das der Name dem meiner Tochter absolut ähnlich ist, aber eben nicht ihr Name war. Man teilte mir mit, dass ich den Brief vernichten soll. Heute kam ein 2. Brief für meine Tochter, gleiche Sache,richtiger Name. Müssen wir bezahlen?? Wie kann ich mich absicher? Müssen die dann nicht die Pers


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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. Juli 2008 23:16
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Ruf mal den zuständigen Sachbearbeiter an.


tyrael
beantwortet von tyrael am 25. Juli 2008 23:18
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normal muss man wenn man erwischt wird die Personalien zeigen (sprich Führerschein / Perso) davon schreiben die netten Kontrolleure dann alles ab. Ich vermute mal das mit den ähnlichen Angaben da einiges in Frage zu stellen wäre, aber das wird wohl am besten ein Rechtsanwalt beurteilen können

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:20

Steht da Aussage gegen Aussage? Denn wenn sie "Schwarzgefahren" ist, wird doch bestimmt auch die Personalausweißnummer notiert oder? So wüsste ich, das das Bußgeld berechtigt ist oder auch nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smalltyrael am 25. Juli 2008 23:23

am sinnvollsten wäre wohl echt du rufst da an und fragst wer genau dort erwischt wurde ob es da eine ähnlichkeit gibt o.ä. personummer müsste eigentlich notiert werden. Wäre natürlich praktisch wenn du den fehlerhaften Brief noch hast


monheide
beantwortet von monheide am 25. Juli 2008 23:21
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Frag vor allen Dingen mal Deine Tochter. Wenn sie es nicht war, weiter kämpfen. Wenn sie es war, zahlen. Es wird immer teurer. Der Staat hat den längeren Arm... viel Glück


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 25. Juli 2008 23:22
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Auf mich wirkt das sehr seltsam. Jeder kann fordern, aber ob es Ihm auch zusteht ist eine andere Frage. Ist Deine Tochter denn schwarz gefahren? L.G.

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:26

Sie sagt "nein". Mich macht stutzig, erst nach einem halben Jahr davon zu hören ohne einen Bescsheid zwischendurch, dann erst der ähnliche Name mit Datum vom letzten Jahr, dann d. 2. Brief mit d. Namen meiner Tochter und ein Datum aus diesem Jahr. Müssten die nicht die Personalausweißnummer besitzen als Beweiß?

Kommentar von Simple_avatar2smalltyrael am 25. Juli 2008 23:27

normal bekommt man nen zettel und ich glaube 2 wochen zeit das Geld zu bezahlen. ist dann wohl nicht passiert also gehts an das Inkassobüro...

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 25. Juli 2008 23:30

Telefonier mal morgen. Viele Dinge lassen sich so regeln. Ich hab da auch schon die ungaublichsten Sachen erlebt, sind auch nur Menschen. L.G.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 25. Juli 2008 23:27

Meinst Du die Verkehrsgesellschaft denkt sich irgendwelche Namen und Adressen aus und stellt dann irgendwelche Forderungen?

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass eine fremde Person falsche Daten angegeben hat.

Ich würde ja mal die Tochter zur aufklärung fragen. Vor allem was mit dem ersten Zahlungsbescheid über 40 Euro passiert ist.

Kommentar von Simple_avatar2smalltyrael am 25. Juli 2008 23:30

also bei uns ist es zumindest so das wenn kein Ausweis vorgezeigt werden kann derjenige mitgeschleift wird zum nächsten Polizeirevier zur feststellung der Personalien (und ich manchmal das Gefühl habe das ist deren einzigste freude...)

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:31

Da sie sagt, nicht schwarzgefahren zu sein, liegt solch ein Bescheid auch nicht vor. Natürlich glaube ich nicht, dass die F.-gesellschaften sich Namen und Adressen ausdenken, doch kann sich jemand auf ihren Namen berufen haben.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 25. Juli 2008 23:25
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Lege Widerspruch ein und verlange eine Gegenüberstellung mit dem Kontrolleur. Ich bin auch mal zu Unrecht bezichtigt worden, weil jemand meinen Namen angegeben hat und sich nicht ausweisen konnte.




Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:28

Fakt ist, meine Tochter benutzte zu beiden angegebenen Zeiten das öffentliche Verkehrsmittel.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 25. Juli 2008 23:53
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Ist denn die Forderung nach einem Jahr noch gültig? Wie lange haben die Zeit, sowas einzufordern? Das sollte man hier auch noch mal prüfen lassen. Kam denn vorher schon mal ein Bußgeldbescheid? Ich würde zur Bußgeldstelle gehen und den Sachverhalt vor Ort prüfen lassen.


Ines Backhaus
beantwortet von Ines Backhaus am 26. Juli 2008 11:01
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Ersteinmal die Frage: Was für ein Inkassodienst ist das eigentlich ? Die Bußgeldstelle hat ja meist ihren Sitz bei den Landesämtern und diese haben natürlich auch meist einen hauseigenen Inkassodienst. Wenn das Schreiben nicht von einer Behörde kommt,würde ich meine "Antennen" schon aufrichten ;o),da sieht es mir nach Abzocke aus. Ich kenne kein Knöllchen meiner Tochter, wo aus 40 gleich 125 Euro geworden sind, wenn sie nicht gleich gezahlt hat. Da kommen erstmal X-Mahnungen, bevor die Summe steigt,jedenfalls bei uns ist das so. Ich würde nicht beim Inkassodienst, sondern bei der Bußgeldstelle anrufen, dort ist alles gespeichert, wenn es wirklich ein Bußgeldbescheid gab. Die Forderung verjährt nicht gleich , wenn 1x im Jahr ein Schreiben geschickt wird, verlängert es sich immer. Der Zeitraum für solche Forderungen sind 3 Jahre. Im übrigen ist eine gesetzlich Änderung bezüglich "außergerichtliche Rechtsdienstleistungen", wozu eben auch Inkassodienste gehören am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Wer eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung anbietet MUSS hier registriert sein http://www.rechtsdienstleistungsregister.de Außer der Rechtsdienstleistung-Anbieter gehört einer Rechtsanwaltskammer an bzw. ist für solche Dienstleistungenm schon zugelassen.


Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 26. Juli 2008 17:57
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Quatsch, einfach nicht reagieren.




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