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Bußgeldbescheid: Frist trifft mich während Urlaub. Rettung möglich?

Frage von Putze Putze

Eine etwas idiotische Regelung. Amt setzt sich zu Gunsten eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung egal ob ich zuhause bin!!

Kann mich heute nicht entscheiden wie ich vorgehen soll.

Einspruchsfrist für Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen ab Zustelldatum. Fahre jetzt 2 1/2 in Urlaub (Flug ist Belegbar). Kann ich das 2 Wochen später geltend machen ? Und dann später noch Einspruch einlegen?

Ist das idiotisch, daß das Amt 2 Wochen setzt ohne daß ich eine Chance habe dem Bußgeldbescheid zu widersprechen.

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Antworten (3)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Schreib das Gericht an mit folgendem Text:

    "Hiermit lege ich zur vorsorglich Fristwahrung Widerspruch ein. Die Begründung wird nachgereicht."

    Damit ist die Frist gewahrt.

    Dann, wenn Du aus dem Urlaub zurückkommst, lieferst Du die Begründung nach, oder Du bist doch zur Einsicht gekommen, daß Du Mist gebaut hast, schreibst Du an das Gericht:

    "Hiermit nehme ich meinen Widerspruch vom xx.yy.2008 zurück."

    Problem erledigt.

    Kommentar von Putze PutzePutze

    Danke

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    Antwort von cherusker18 cherusker18

    Nicht ganz richtig so. Du hast ja von dem Verfahren Kenntnis bekommen. Das Du Dich nicht innerhalb eines Tages für "Hop" oder "Top" entscheiden kannst, ist erst einmal Dein Problem. Ich unterstelle mal, dass es sich hier um einen Vorfall im Straßenverkehr handelt. In der Regel haben die Leute sich schnell eine Meinung zu ihrem "Patzer" gebildet. Habe ich gemacht oder habe ich nicht gemacht. Danach entscheidet sich der weitere Weg. Widerspruch einlegen oder Geständnis. Und: Wenn das Schreiben der Bußgeldstelle Deinen Briefkasten erst erreicht, wenn Du in Urlaub bist, ist auch das kein Problem. In diesem Fall kannst Du die Widereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. (Dann ist es so, als wenn Du den Anhörungsbogen erst ganz frisch bekommen hast)

    Vielleicht zum Schluß: 2 Wochen Frist für den Widerspruch sind im normalen Alltag reichlich zeit und nicht idiotisch. Ist wahrscheinlich Dein ureigenstes Problem. Viel Spaß im Urlaub.

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    Antwort von etmundi etmundi

    Wie stellst du dir denn eine nicht idiotische regelung vor?

    Kommentar von Putze PutzePutze

    Gute Frage! Es scheint nur idiotische Regelungen zu geben!

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