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Bußgeldbescheid erhalten, bin mir aber keiner Schuld bewust! Weiß jemand was mir vorgeworfen wird?

gefragt von jacobi06jacobi06 am 25.05.2007 um 15:26 Uhr

Ich soll am 23.04 nach Paragraph 24 StVG begangen haben :

" Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand.

ERLÄUTERUNG: VOR Z 600 Quer "

Was genau soll das heißen?

Ich parke immer ganz normal wie man das in der Fahrschule gelernt hat.

Wie kann ich da auch Widerspruch einlegen? hat jemand schonmal einen Text dafür verfast???

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StVO x 281 Bußgeld x 265 Widerspruch x 152 Verwarnungsgeld x 27 StVG x 5

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 25. Mai 2007 15:46
3x
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Auf gut deutsch: Schräg gestanden, evtl. über eine Markierung hinaus. Und seien es nur wenige cm.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 25. Mai 2007 16:43

Ui, gut, dass keine der geliebten Damen heute unterwegs war, sonst hätten's mich auch erwischt.

Kommentar von 3f10e40bb295e3ed86dc5ea22eac69besmalljacobi06 am 25. Mai 2007 19:41

Markierungen haben wir hier nicht:-(


anonym
beantwortet von korfiote2008 am 27. Mai 2007 11:16
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Bin in einer ähnlichen Geschichte unterwegs. War zu schnell (9kmh), habe 10 Euro bezahlt und mal nachgefragt, was das alles heißt. Seit 2 Monaten keine Antwort, habe mittlerweile die Gemeinde Eichenzell postalisch angemahnt (mache ich am Di). Schaun mer mal, ich freue mich auf die Antwort vom Bürgermeister :-)))



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