jacobi06 am 25.05.2007 um 15:26 Uhr
Ich soll am 23.04 nach Paragraph 24 StVG begangen haben :
" Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand.
ERLÄUTERUNG: VOR Z 600 Quer "
Was genau soll das heißen?
Ich parke immer ganz normal wie man das in der Fahrschule gelernt hat.
Wie kann ich da auch Widerspruch einlegen? hat jemand schonmal einen Text dafür verfast???
Auf gut deutsch: Schräg gestanden, evtl. über eine Markierung hinaus. Und seien es nur wenige cm.
Bin in einer ähnlichen Geschichte unterwegs. War zu schnell (9kmh), habe 10 Euro bezahlt und mal nachgefragt, was das alles heißt. Seit 2 Monaten keine Antwort, habe mittlerweile die Gemeinde Eichenzell postalisch angemahnt (mache ich am Di). Schaun mer mal, ich freue mich auf die Antwort vom Bürgermeister :-)))
Ui, gut, dass keine der geliebten Damen heute unterwegs war, sonst hätten's mich auch erwischt.
Markierungen haben wir hier nicht:-(