Meine Mutter hat am 27.05. diesen Jahres eine Brief wegen Falschparkens aus Pisa erhalten. Zu zahlen seien 83 €, in 6 Wochen würden es schon 122,50 € werden. Die Sache ist aber, dass man bezeugen kann, dass meine Mutter zu dem Tage gearbeitet hat. Ich war nämlich am 30.06. in Pisa und habe falsch geparkt. Der Brief geht aber nicht an mich. Nun meine Fragen:
Wer haftet nach italienischem Recht bei einem solchen Verkehrsverstoß, Fahrer oder Halter? Also sollte meine Mutter einfach sinngemäßes schreiben wie: "Tut mir Leid. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht in Pisa. Mein Sohn war es, aber ich weiß nicht wo er zur Zeit wohnt. Machen sie ihn doch ausfindig."
Wie sieht's mit der, nach italienischem Recht, einjährigen Verjährung aus? Bringt es was, einfach bis zum 30.06.2010 zu schweigen? Oder verjährt ein Straßendelikt nicht, wenn man schon "aufgespürt" und ausfindig gemacht wurde?
Kann man sagen, dass man den ersten Strafzettel -der in Pisa an der Windschutzscheibe befestigt war- (32 €) nicht erhalten hat?
Angeblich können ab Oktober 2010 Straßenvergehen ab 70 € europaweit vollstreckt werden, also auch Vergehen, die sich vor Oktober 2010 ereigneten? Was würde dann in meinem Fall zählen: Die ursprünglichen 32 € oder die dann anfallenden Kosten (jetzt 83 €)?
Es wär wirklich klasse, wenn mir jemand in diesem Fall helfen könnte! Danke schonmal für die Mühen!
Falsch!! Nicht der Halter haftet, sondern der Fahrer, welcher vom Halter genannt werden kann.
Allerdings muss der Halter ja kein Familienmitglied an´s Messer liefern!!
Nur weil ich jemandem mein Auto leihe, hafte ich doch nicht für dessen Vergehen!! Das wäre ja noch schöner...
ne das gilt nicht für für abgestellte Fahrzeuge, da diese ja keinen Fahrer haben! Wenn man jemand das Auto leiht und der stellt es irgendwo ab und läßt es verotten, muß auch der Halter die Kosten tragen, wenn er niemand findet der es sonst tut!