1

Bußgeldbescheid aus Pisa

Frage von Benjamin2751 Benjamin2751

Meine Mutter hat am 27.05. diesen Jahres eine Brief wegen Falschparkens aus Pisa erhalten. Zu zahlen seien 83 €, in 6 Wochen würden es schon 122,50 € werden. Die Sache ist aber, dass man bezeugen kann, dass meine Mutter zu dem Tage gearbeitet hat. Ich war nämlich am 30.06. in Pisa und habe falsch geparkt. Der Brief geht aber nicht an mich. Nun meine Fragen:

  • Wer haftet nach italienischem Recht bei einem solchen Verkehrsverstoß, Fahrer oder Halter? Also sollte meine Mutter einfach sinngemäßes schreiben wie: "Tut mir Leid. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht in Pisa. Mein Sohn war es, aber ich weiß nicht wo er zur Zeit wohnt. Machen sie ihn doch ausfindig."

  • Wie sieht's mit der, nach italienischem Recht, einjährigen Verjährung aus? Bringt es was, einfach bis zum 30.06.2010 zu schweigen? Oder verjährt ein Straßendelikt nicht, wenn man schon "aufgespürt" und ausfindig gemacht wurde?

  • Kann man sagen, dass man den ersten Strafzettel -der in Pisa an der Windschutzscheibe befestigt war- (32 €) nicht erhalten hat?

  • Angeblich können ab Oktober 2010 Straßenvergehen ab 70 € europaweit vollstreckt werden, also auch Vergehen, die sich vor Oktober 2010 ereigneten? Was würde dann in meinem Fall zählen: Die ursprünglichen 32 € oder die dann anfallenden Kosten (jetzt 83 €)?

Es wär wirklich klasse, wenn mir jemand in diesem Fall helfen könnte! Danke schonmal für die Mühen!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Antwort von misior misior

    Deine Mutter sollte Dich zur Verantwortung erzogen haben. Du bezahlst das, fertig. Wenn man Mist baut, muss man dafür gerade stehen. Sei ein Mann, und versuche Dich nicht hinter Deiner Mutter zu verstecken wie ein Jammerlappen.

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    der Halter haftet, sowohl nach deutschen als auch italienischem Recht. Es spiel keinerlei Rolle wo sie zudem Zeitpunkt nachweislich war oder nicht war. Ansonsten müßte sie ihr Auto als gestohlen gemeldet haben. Also bezahl die gerechtfertigte Strafe und park nicht ständig falsch - das ist billiger! Es spielt auch keiner Rolle ob etwas an der Windschutzscheibe klebt oder nicht! In Deutschland bekommt man meist auch keinen Zettel mehr, sondern maximal eine Info, daß demnächst entwas kommt. Auch wenn der Wind etwas wegbläst bleibt das Vergehen

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    Falsch!! Nicht der Halter haftet, sondern der Fahrer, welcher vom Halter genannt werden kann.

    Allerdings muss der Halter ja kein Familienmitglied an´s Messer liefern!!

    Nur weil ich jemandem mein Auto leihe, hafte ich doch nicht für dessen Vergehen!! Das wäre ja noch schöner...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ne das gilt nicht für für abgestellte Fahrzeuge, da diese ja keinen Fahrer haben! Wenn man jemand das Auto leiht und der stellt es irgendwo ab und läßt es verotten, muß auch der Halter die Kosten tragen, wenn er niemand findet der es sonst tut!

    Kommentar von Benjamin2751 Benjamin2751

    Wäre das Zettelchen von der Scheibe geweht worden und man würde es einem abnehmen, könnte man ja sagen ich sei bereit die ursprünglichen Kosten zu bezahlen. Das macht einen Unterschied von kanppen 50 €.

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    nein, es gibt keine Halterhaftung für Falschparken. Man muss lediglich für den Aufwand der Suche bezahlen, wenn man nicht mehr weiss, wer fürs parken verantwortlich ist.

  • 1
    Antwort von Anni1104 Anni1104

    Hast du dich mit den Daten irgendwie vertan? Der 30.6. war doch noch garnicht. Wahrscheinlich ist deine Mutter doch der Halter des Fahrzeuges, also es gehört ihr, deswehen war der Brief an sie adressiert, weil die ja nach dem Kennzeichen ermitteln, die können ja nicht wissen er drin saß. Und wenn du wirklich falsch geparkt hast rate ich dir einfach zu Bezahlen und nächstes mal richtig zu parken. Alles andere zieht nur noch mehr Kosten und unnötigen Stress nach sich.

    Kommentar von Benjamin2751 Benjamin2751

    Falsch geparkt habe ich am 30.06.2009 ... also ein paar Wochen bevor der Fall wohl verjährt wäre, nämlich am 30.06.2010.

  • 0
    Antwort von Nellina Nellina

    Es haftet absolut der Halter.

    Seid vorsichtig und bezahlt sofort. Die Italiener haben sich organisiert und die lassen es auch auf ein Bussgeldverfahren kommen.

  • 0
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    In Italien beträgt hierzu die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung 5 Jahre.

  • 0
    Antwort von Bobsie Bobsie

    Das Fahrzeug Deiner Mutter stand in Pisa. Jetzt muss Deine Mutter den schwarzen Peter an Dich weitergeben und ich würde ganz schnell bezahlen, die Behörden arbeiten EU weit zusammen und sind auch nicht blöd.

    Kommentar von Benjamin2751 Benjamin2751

    Meinetwegen sind sie nicht blöd. Nur ich wurde offiziell nicht informiert und in drei Wochen verjährt der Fall. Zur Info: Um meiner Mutter den Brief zuzuschicken hat Pisa einen Monat gebraucht.

  • 0
    Antwort von MisterTwister MisterTwister

    Wer da falsch geparkt hat spielt keine Rolle!!

    Es wird natürlich der Fahrzeughalter angeschrieben. Dieser hat dann die Möglichkeit, den wirklichen Fahrer zu nennen.

    Zwar kann Italien hier keine Bußgeldbescheide eintreiben, aber wenn das Auto das nächste Mal in Italien gestoppt wird, kommt es solange an die Kette, bis die Strafe (zzgl. bis dahin aufgelaufener Kosten) bezahlt ist.

    Wenn ihr also nicht mehr nach Italien wollt, braucht ihr das auch nicht bezahlen...

    Ab Oktober können die Länder zwar EU-weit vollstrecken, aber nicht rückwirkend!!!!!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Nach neuestem EU-Recht können auch diese Strafzettel eingetrieben werden!

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    Und von wem????

    Nach deutschen Recht muss der Fahrzeughalter ja den Fahrer nicht benennen, wenn es sich bei diesem um ein Familienmitglied handelt!!

    Und wenn man als Halter für besagtem Zeitpunkt ein Alibi hat, sieht das wohl schlecht aus mit dem Eintreiben der Strafe

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    MisterTwister, beschäftige Dich mal mit dem Begriff "Halterhaftung". Entweder wird der Fahrer benannt oder man haftet.

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    Das ist Unsinn!!!

    Ich hatte als Fahrzeughalter ein Alibi, da ich 3400 Km weit weg im Urlaub war. Und Familienmitglieder muss ich nicht anscheißen.

    Also hafte weder ICH, da ich beweisen kann, gar nicht gefahren zu sein - noch der Fahrer, da Familie!!

    Da ich ähnliches bereits öfter erlebt habe, brauchst du nun nicht versuchen, mir etwas Gegenteiliges einzureden!!

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Du bist ja ein toller "Rechtsexperte". :-))

  • 0
    Antwort von schnuckelbacke schnuckelbacke

    bezahlt einfach ob du oder deine mutter ist doch egal es muss eh bezahlt werden

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.