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Bußgeldbescheid anl. Verkehrsunfall unter winterlicher Witterung mit Personenschaden

Frage von sloneczko003 sloneczko003

An einer Kreuzung ist die Ampelphase von grün auf rot gewechselt.Ich habe natürlich gebremst.Leider ist mein Auto extrem ins Rutschen gekommen und hat die rote Ampel überfahren und dabei einen gerade losfahrenden Fahrradfahrer mitgenommen.Dieser hat sich über mein Auto "abgerollt".Zum Glück ist ihm nichts weiter passiert.

Jedenfalls habe ich vor ca. einer Woche dann von dieser Stadt (nach 4Monaten)den Bußgeldbescheid erhalten,in dem steht,dass ich vorsätzlich über die rote Ampel gefahren bin und dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt habe.

Zum einen bin ich nicht über die rote Ampel gefahren sonder aufgrund der glatten und dazu kommenden nassen Fahrbahn gerutscht und zum anderen wurde meine "Aussage" nach meinem Gefühl garnicht beachtet. Nun muss ich fast 300 Euro Strafe zahlen, bekomme 4 Punkte und habe dazu noch 1 Monat Fahrverbot.

Noch nie zuvor bin ich mit schlechten oder strafrechtlichen Angelegenheiten rund ums Auto in Erscheinung getreten. Nun meine Frage, lohnt es sich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen mit der Begründung der nichtgestreuten Straße und schneematschigen Witterungsverhältnissen

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Antworten (6)

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    Antwort von Wissenszentrum Wissenszentrum

    Hallo sloneczko003,

    zunächst mal möchte ich drauf hinweisen, dass z.B. in NRW der Wiederspruch in vielen Angelegenheiten nicht mehr möglich ist, sondern nur direkt geklagt werden kann. Solltest du irgendwann mal mit der Klage Erfolg haben, bekommst du deine Kosten erstattet. Andernfalls wäre die hier schon oft genannte Rechtsberatung bei Verkehrsrechtschutz wohl zu empfehen. Sonst wird es für dich vielleicht wirklich am Ende noch teurer.

    Wenn der Bußgeldbescheid erst nach vier Monaten kam und du vorher keine Anhörung der Stadt bekommen hast, läuft hier meiner Meinung nach auch etwas falsch.

    Auf jeden Fall denke ich, dass wenn es der "Vorsatz" gewesen sein soll, dann müsste zeitgleich ein Verfahren wegen Körperverletzung gestartet worden sein. Denn wann immer eine Person direkt (so wie der Radfahrer) aus den Folgen des Unfalls zu Schaden kommt, ermittelt automatisch die Staatsanwaltschaft auf irgendeine Form der Körperverletzung.

    Den Unfall allein auf die Folgen der Witterung zu schieben hat meiner Meinung nach auch nur wenig Aussicht auf Erfolg. Denn der § 3 Abs 1 StVO sagt dazu in Satz 1 und 2: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Dies ist Grundsätzlich nicht geschehen, wenn es unter irgendwelchen Umständen zu einem Unfall gekommen ist.

    Also, lass dich besser erst von einem Verkehrsrechtsexperten beraten bevor weiteres veranlasst wird.

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    Antwort von Snakeshake Snakeshake

    Grundsätzlich gilt das du dein Fahrzeug bei jeder Witterung und jeder Situation zum halten bringen mußt,ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.Wegen der anschuldigung des Vorsatzes würde ich meiner Meinung nach Widerspruch einlegen.Am besten noch mal beim Anwalt nachfragen,nicht das die Sache im Falle eines Einspruchs am Ende ungünstiger für dich ausgeht.

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    Antwort von mineiro mineiro

    Das wirst du wohl bezahlen müssen! Wenn du Widerspruch einlegst - was natürlich auch möglich ist -, wird der Bußgeldbescheid damit begründet werden, dass du dich den Witterungsverhältnissen hättest anpassen und damit langsamer fahren müssen, damit du jederzeit anhalten kannst! Wenn du verkehrsrechtsschutz versichert bist, könntest du dich ja mal von einem Anwalt beraten lassen!

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    Antwort von user761 user761

    Ein Widerspruch lohnt sich nicht,weil du dich nicht an die Winterlichenstrassenverhältmisse gehalten hast.Du hast zuspät gebremst und bist dabei über die Rote Ampel gerutscht,das ist gleich wie gefahren.Du hättest früher Bremsen müssen dann währe dir das nicht passiert

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    Antwort von KWausD KWausD

    Man muss immer dafür sorgen das sein Fahrzeug rechtzeitig zum stehen kommt. Da nehmen die keine Rücksicht drauf ob die Strasse glatt war weil man damit im Winter immer rechnen muss. Also lohnt sich ein Wiederspruch auf keinen Fall, habe ich letztens noch bei Grip im TV gesehen.

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    Antwort von Setepenhorus Setepenhorus

    nein tut es nicht

    Kommentar von sloneczko003 sloneczko003sloneczko003

    Vielen Dank für deine Zeit, dir meinen Beitrag durchzulesen und so eine begründete Antwort zu schreiben...

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