Hat ne Stange Geld gekostet, aber ist das das nicht willkürlich? Wer sagt denn wie lange der Zeitraum betragen muss?
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dareldarel
Ein aktuelles Urteil legt den Zeitraum auf 45 Sekunden Dauer für den Überholvorgang an. Außerdem muss der Überholer mehr als 10 kmh schneller fahren.
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ErsterSchneeErsterSchnee
Frag mal in der Fahrschule, da gibt es mit Sicherheit eine Vorschrift.
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NovitaurusNovitaurus
Bist Du Briummi gefahren und hast Du ein Elefantenrennen über mehrere Kilometer "veranstaltet"? Dann ist das Bußgeld hart aber gerecht!
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ToDieForToDieFor
Wenn du 15 Minuten zum Überholen brauchst, dann ist das Behinderung des fließenden Verkehrs. Nicht auf dich bezogen, nur als Beispiel.
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SuflakiSuflaki
Überholen ist überholen, die hiebrbei gefahrene Geschwindigkeit ist doch sekundär.
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RuediRuedi Für Dich vielleicht. Aber frag mal den Hintermann, den Du während eines ewig langen Überholvorgangs Deinerseits aufhältst. Was glaubst Du eigentlich, was Drängler provoziert?
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fastlinkfastlink
Völlig richtig, Ruedi.
Das bedeutet aber, dass ein Lkw, welcher auf der BAB einen anderen überholen möchte, das lediglich darf, wenn dieser 60 km/h und langsamer fahren würde.
Aus genau dieser Vorschrift heraus lässt sich derzeit bereits auch ohne Änderungen ein partielles Überholverbot für Brummis auf BAB und Kraftfahrstraßen ableiten.
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RuediRuedi
Ein Überholvorgang muss laut § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit" vollzogen werden.
In der Regel sprach man da von 20km/h Geschwindigkeitsunterschied.
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xALBIxxALBIx
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xALBIxxALBIx Kommentar von
xALBIxxALBIx Kommentar von
xALBIxxALBIx Ja, es gibt ein Urteil das von 45 Sekunden spricht. Hab´s leider jetzt auf die Schnelle nicht gefunden. Dafür diese Seite: http://www.LKW-recht.de
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xALBIxxALBIx http://www.lkw-recht.de
Nicht ganz, es sind 20%