Hat ne Stange Geld gekostet, aber ist das das nicht willkürlich? Wer sagt denn wie lange der Zeitraum betragen muss?
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Ein aktuelles Urteil legt den Zeitraum auf 45 Sekunden Dauer für den Überholvorgang an. Außerdem muss der Überholer mehr als 10 kmh schneller fahren.

Frag mal in der Fahrschule, da gibt es mit Sicherheit eine Vorschrift.

Überholen ist überholen, die hiebrbei gefahrene Geschwindigkeit ist doch sekundär.
Für Dich vielleicht. Aber frag mal den Hintermann, den Du während eines ewig langen Überholvorgangs Deinerseits aufhältst. Was glaubst Du eigentlich, was Drängler provoziert?

Wenn du 15 Minuten zum Überholen brauchst, dann ist das Behinderung des fließenden Verkehrs. Nicht auf dich bezogen, nur als Beispiel.

Bist Du Briummi gefahren und hast Du ein Elefantenrennen über mehrere Kilometer "veranstaltet"? Dann ist das Bußgeld hart aber gerecht!

Die Stadtkasse is leer. Irgendwo muss die Kohle ja herkommen.
Ja, es gibt ein Urteil das von 45 Sekunden spricht. Hab´s leider jetzt auf die Schnelle nicht gefunden. Dafür diese Seite: www.LKW-recht.de
Ein Überholvorgang muss laut § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit" vollzogen werden.
In der Regel sprach man da von 20km/h Geschwindigkeitsunterschied.
Völlig richtig, Ruedi.
Das bedeutet aber, dass ein Lkw, welcher auf der BAB einen anderen überholen möchte, das lediglich darf, wenn dieser 60 km/h und langsamer fahren würde.
Aus genau dieser Vorschrift heraus lässt sich derzeit bereits auch ohne Änderungen ein partielles Überholverbot für Brummis auf BAB und Kraftfahrstraßen ableiten.
Nicht ganz, es sind 20%