Antworten (15)
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5Antwort von
Wapiti64Wapiti64
Wer soll Dir da helfen? Richtig so! Ich hoffe, Du mußt das von Deinem Taschengeld bei Deinen Eltern abstottern.
Und hoffentlich hast Du es jetzt kapiert und gehst zur Schule!
Mannomannomann...
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NonVegetarianNonVegetarian DH! Die Schule ist dein Freund, lerne lieber jetzt bevor es nachher zu spät ist und du deine Jugend vergeudest... MfG NonVeg
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3Antwort von
sonnenladysonnenlady
Und nun? Welche Frage willst du beantwortet haben? Was du tun sollst?
Kann ich dir sagen - zieh deinem Nachwuchs die Ohren lang und das Bußgeld vom Taschengeld ab.
Oder bist du der Nachwuchs und deine Eltern sollen zahlen? Dann gib ihnen meinen Rat weiter, setz dich selbst in der Schule auf den A.rsch und lerne! Herrgott nochmal - ist doch nicht so schwer!
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kalinka007kalinka007 da sind wohl eher die eltern selbst dran schuld als die kinder...von wem sollen die das denn gelernt haben wenn nicht von mami und papi?
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sonnenladysonnenlady @kalinka007 - da gebe ich dir absolut Recht.
Umso wichtiger, dass endlich mal richtig durchgegriffen wird. Sonst haben wir wieder einen hausgemachten "Hartzer" mehr an der Backe...
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Wapiti64Wapiti64 Naja, kalinka...es gibt aber auch Kinder, die es eigentlich von den Eltern gelernt haben, aber dann kommt der Einfluß der Umwelt. Ich glaube einigen Eltern, daß es schwer ist, dagegen anzugehen...
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2Antwort von
MakkiMakki
Ja und nun?
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HummelPupsHummelPups frag mich auch was genau die Frage ist...wäre er/Sie immer zur Schule gegangen wäre die Frage wohl überflüssig :)
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1Antwort von
FreeEagleFreeEagle
Ich sehe keinen Bußgeldbescheid, ich sehe einen Anhörungsbogen.
Willst du, dass wir dir beim Ausfüllen helfen, oder was können wir sonst für dich tun?
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1Antwort von
Anjo72Anjo72
Tja, da kann dir keiner mehr helfen. Schließlich gibt es in Deutschland die SchulPFLICHT.
Bleibt nur noch die Beichte bei Mama und Papa, zahlen und in Zukunft öfter zur Schule gehen!
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1Antwort von
kalinka007kalinka007
typischer fall von schön blöd und selbst schuld achja und...sie haben die falsche art von erziehung ihres kindes ausgeübt...
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1Antwort von
SchnuBeeSchnuBee
Ich würde sagen, du solltest deiner Schulpflicht nachkommen, sonst siehts schlecht aus.
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1Antwort von
HummelPupsHummelPups
ausfüllen! wärst du immer zur Schule gegangen wäre die Frage wohl überflüssig :)
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0Antwort von
SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Schreibe in die Anhoerung, dass Du dich von der Berufschulpflicht befreien lassen moechtest und somit jetzt foermlich den Antrag stellst. Ferner das das Bussgeldverfahren bis zum einer Entscheidung ueber den Antrag auf Befreing zurueckgestellt werden soll. Im Antrag der Befreing solltest du eine Din A 4 Seite beilegen , wo du diesen Ausfuehrlich begruendest. Wird dieser abgelehnt bleibt dir noch der Wiederspruch, sowie die klage zum Verwaltungsgericht.
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mac82mac82
wer soll dir da helfen? da steht doch drauf um was es geht und was es kostet...zahle, rede mit ihnen oder/und nimm dir nen anwalt...
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NonVegetarianNonVegetarian
Durchsetzung der Schulpflicht
Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Befreiungen von der Schulpflicht werden nur in eng begrenzten Fällen ausgesprochen. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Schüler setzt deren Strafmündigkeit voraus. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht.
Aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Heutige_Rechtslage)
MfG NonVeg
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khuanita bin aber doch schon 19! ich habe berufschulpflicht gemeint
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fritzhundfritzhund
Fragen beantworten-bezahlen-zur Schule gehen......Was ist daran so schwer ?
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blackcat007blackcat007
Du kannst gegen jeglichen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen,ist aber nur zu empfehlen,wenn Du im Recht bist.Ansonsten wenn es gerechtfertigt ist musst Du leider durch.
Liebe/r khuanita,
Du bist ja noch nicht lange dabei, daher möchten wir Dich auf etwas aufmerksam machen: Bitte achte etwas mehr darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren, damit jeder erkennt, welchen persönlichen Rat Du damit genau suchst. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße,
Oliver vom gutefrage.net-Support