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Bussgeld wegen parken auf einem Frauenparkplatz

gefragt von junker84junker84 am 29.09.2009 um 6:49 Uhr

Ist das legitim? kann ich da einen einspruch einlegen? mit welcher gesetzesgrundlage wenn ja.

danke


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 29. September 2009 06:55
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bist Du aktiv erwischt worden?

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 29. September 2009 07:05

Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen sind Frauenparkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und können daher nur auf privaten Stellplätzen ausgewiesen werden. Der Betreiber des Parkplatzes kann als Hausherr jedoch darauf bestehen, dass diese Plätze nur bestimmungsgemäß genutzt werden, soweit er in der Benutzungs- oder Hausordnung nicht darauf verweist, dass auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO gelten.

wikipedia

Kommentar von 2050eaf140a8d4d0e782e00c46f38273smalljunker84 am 29. September 2009 07:14

also hab den noch getroffen und habe reklamiert. da war aber schon alles ausgefüllt worden. usw...

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 29. September 2009 07:28
Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 30. September 2009 21:32

Warum, wenn ich fragen darf, besetzt Du denn einen Frauenparkplatz?

Ich persönlich empfinde das als Fechheit, als höchst ignorant und eigensüchtig.

Und ich ärgere mich jedes Mal, wenn vor Aldi&Co wieder mal eine(r) direkt vor der Tür auf dem Behindertenparkplatz steht, der/die kein Handicap hat. Und das passiert regelmäßig. Bei diesen Menschen, die offensichtlich weder lesen noch so weit denken können, dass vielleicht ein echter Behinderter den Parkplatz brauchen könnte, ist das vielleicht die eigentliche Behinderung...

Welche Ausrede hast Du?


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cheezy
beantwortet von cheezy am 29. September 2009 06:52
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da hast du bei nem Widerspruch keine Chancen. Frauenparkplätze sind ausschließlich für Frauen.

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 29. September 2009 06:57

DH

Kommentar von 3254030167a3cad585fd6b8e542ecc11smallcheezy am 29. September 2009 06:59

Du hast einen Fehler gemacht, also musst du auch dazu stehen. Zahl einfach das Bußgeld.

Kommentar von Drachentoeter am 29. September 2009 07:39

Das stimmt nicht, in der StVo sind die nicht vorgesehen, daher ist das Bussgeld ungerechtfertig. Anders als bei Behindertenparkplätzen gibt es für Fraueneparkplätze keine Gesetzliche Grundlage für ein Busgeld.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 29. September 2009 07:43

trotz verfolgungsfreiheit:::lasse trotzdem die frauenplätze frei in zukunft, die damen parken sonst wie üblich wieder quer in die männerparkplätze

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 1. Oktober 2009 16:13

Vier Mal DH - und das bei einer komplett falschen Antwort.
Frauenparkplaetze gibt es in der StVO nicht. Dalso kann es auch kein Bussgeld geben.


SiegfriedZynzek
beantwortet von SiegfriedZynzek am 29. September 2009 06:54
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Dazu müßte die Fahrereigenschaft festgestellt werden.

Also: Deine Freundin hat den Wagen auf den Frauenparkplatz abgestellt, und Du hast ihn abgeholt.

> beste Antwort !

Kommentar von 2050eaf140a8d4d0e782e00c46f38273smalljunker84 am 29. September 2009 07:05

hab ich mir auch überlegt, also einspruch lohnt sich?


almmichel
beantwortet von almmichel am 29. September 2009 06:56
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Es gibt keine rechtliche Grundlage zur Schaffung von Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen und auch nicht zur Überwachung oder Ahndung von evtl. Falschparkern. Ich sehe es allerdings als moralische Verpflichtung diese Parkplätze den Frauen zu überlassen.

Kommentar von 2050eaf140a8d4d0e782e00c46f38273smalljunker84 am 29. September 2009 07:07

natürlich, steht aber hier nicht zur debatte, weil ich in einer produktionsfirma tätig bin. frauen, die meissten frauen sind nicht in der produktion, haben ander arbeitszeiten, also in der nachtschicht sind das unbenutze parkplätze...


anonym
beantwortet von wueselduesel am 29. September 2009 06:51
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Hm, man bräuchte mehr Hintergrundinfos. Hat man dich aktiv erwischt? Oder stand dein auf dich zugelassener Wagen nur auf so einem Platz? Du könntest den Wagen ja einer guten Freundin geliehen haben.

Kommentar von 2050eaf140a8d4d0e782e00c46f38273smalljunker84 am 29. September 2009 06:58

ich parke momentan weil ich nachtschicht habe immer auf den frauenparkplätzen (das erste gesamte stockwerk im parkhaus), weil die in der nacht immer frei sind. um 6 uhr morgens hau ich dann ab, da sind die meissten parkpltze auch noch leer, also stelle ich keine behinderung dar.

um aber auf den frauenparkplätzen parken zu dürfen braucht man vom arbeitgeber aber einen speziellen ausweiss. da es aber ein öffentliches parkhaus ist und dort auch nicht-firmenangehörige parken, finde ich das man dort einspruch einlegen kann, oder?

denn soviel ich weiss ist das parken als mann auf einen frauenparkplatz nicht verboten.

Kommentar von 3254030167a3cad585fd6b8e542ecc11smallcheezy am 29. September 2009 07:01

die Frauenparkplätze dienen der Sicherheit der Frauen. Sie sind nicht umsonst eingerichtet.

Kommentar von wueselduesel am 29. September 2009 08:56

Wenn sowieso nachts keine Frauen dort anwesens sind... wo ist denn das Problem? Das ist so albern wie die Busfahrer, die einen von den Behindertensitzen verjagen, obwohl man früh morgens um 6 Uhr der einzige Fahrgast im Bus ist. Das kapier ich auch nicht.


cara1002
beantwortet von cara1002 am 29. September 2009 07:02
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Folgende Möglichkeiten:

  • Du kannst versuchen Dich auf das AGG zu berufen: (Wobei es da ja auch §20 od 22 gibt, der Ausnahmen zulässt)

http://www.maennerrat.de/frauenparkplatz.pdf

  • Du kannst sagen das du dein Fahrzeug nur abgeholt hast, dort wo eine FreundIN es vorher abgeholt hat

  • Es gibt in der StVo offiziell kein Schild für einen Frauenparkplatz und/oder wie der auszusehen hat. Daher kann höchtens der Betreiber "gegen Dich gehen" - sofern er das in seinen Nutzungsregeln stehen hat.

  • Du zahlst - da du unberechtigt auf einem Frauenparkplatz gestanden hast :-P


mischaleck
beantwortet von mischaleck am 29. September 2009 07:21
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Auf dem Frauenparkplatz hast du nichts verloren. Hoffentlich ist die Strafe so hoch das du nie wieder auf einem Frauenparkpatz parkst. Kopfschüttel.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 1. Oktober 2009 16:19

Gegenfrage: Ich brauche unser Auto vormittags und stelle es dann nachmittags im Parkhaus ab. Meine Frau arbeitet als Verkaeuferin spaet und faehrt dann spaetabends mit dem Auto nachhause.
Muss meine Frau nun spaetabends im Dunkeln in die hinterste dunkelste Ecke des Parkhauses laufen, nur weil sie es nachmittags nicht selbst auf dem Frauenparkplatz abstellt, weil ich als Mann ihr das Auto immer dort hinstelle, damit sich im Dunkeln sicher nachhause kommt?
Es ist nicht immer Bequemlichkeit. Es gibt manchmal auch Gruende, warum ein Mann das Auto dort hinstellt, - oder umgekehrt evtl dort abholt.


america
beantwortet von america am 29. September 2009 07:39
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sollte der platz nicht vidioüberwacht sein, so kann dir keiner nachweisen, dass du das auto auch dort abgestellt hast. du hast das auto zwar nachts hingestellt, aber im morgengrauen holt es deine freundin (frau)ab, da sie das fahrzeug braucht und du mit einem kollegen oder bus heimfährst. da deine frau (freundin) sehr ängstlich ist ist es nicht zumutbar, dass sie durch das ganze parkhaus irrt und den wagen sucht. an diesem tag als du erwischt wurdest rief sie an , dass ihr unwohl sei und bat dich den wagen selbst abzuholen. da heute fast jeder einen rechtsschutz hat soll das dein rechtsanwalt schreiben.

aber lasse trotzdem die frauenplätze frei in zukunft, die damen parken sonst wie üblich wieder quer in die männerparkplätze


anonym
beantwortet von williwu am 29. September 2009 08:22
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Die Moral lassen wir mal beiseite, danach hast du auch nicht gefragt. Ein Bußgeldbescheid muss zwingend die Rechtsgrundlage des Bußgeldes benennen. Das Bußgeld muss in einem Gesetz angedroht sein. Welche Rechtsgrundlage ist denn in deinem Bescheid genannt? Eigentlich muss da ein Fehler vorliegen - denn Frauenparkplätze kennt kein Gesetz, kann also auch kein Bußgeld androhen für den Fall der Mißachtung. Wenn der Sachverhalt also nicht noch etwas Anderes, wovon du nichts berichtet hast, enthält, ist der Bußgeldbescheid eigentlich nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig. Einspruch einlegen. Aber erst mal genau die Rechtsgrundlage prüfen. Um Einspruch zu erheben brauchst du kein Gesetz, sondern der Bußgelderhebende braucht eine.


anonym
beantwortet von fastlink am 30. September 2009 15:20
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Ich sehe eine, wenn auch geringe Möglichkeit, hierbei ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen.

Über das Landesordnungswidrigkeitengesetz (ich kenne jetzt mal nur das aus BW), § 12 Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

1.

  auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist, .....

Bei Frauenparkplätzen ist eine Frau befugt, Du als Mann nicht, du parkst demnach ausserhalb öffentlichen Verkehrsraumes (das Parkhaus eine Schranke, das ist nicht öffentlich genug), auf einem Stellplatz (der ist ausgewiesen und Kenntlich gemacht) unbefugt, es ist deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen worden, das man dort nur Frauen parken lassen möchte und damit erkennbar unbefugt, weil Du halt Dich sexuell diskriminieren lassen musst, denn Du hast keine Angst im Parkhaus zu haben, du wirst auch nicht überfallen und verhauen, sowwas trifft immer nur Mädels, bei usn Männern kommt das entweder nicht vor oder es scheint nicht schade drum zu sein.....

Demnach ist das durchaus möglich.

Raus kommst Du durch genaues Lesen der parkhausordnung, wenn Du das Fahrzeug hingestellt hast, behaupte, dass deine Frau das Ding abholen wollte, etc.

Oder aber, du zahlst die paar Euros, die sind den Heckmeck nicht wert.


Franticek
beantwortet von Franticek am 1. Oktober 2009 16:23
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Von wem kommt denn das Bussgeld? Von Polizei oder Ordnungsbehoerde kann das auf keinen Fall kommen, da die StVO keine Frauenparkplaetze kennt.


anonym
beantwortet von williwu am 2. Oktober 2009 15:07
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Ob auch Frauenparkplätze von der Regelung des baden-würrtembergischen OWiG betroffen sind? Ich vermute eher, hier geht es darum, die öffentliche Ordnung im Rahmen der Besitzstände zu wahren, also auch eine ordnungsrechtliche Handhabe gegen Falschparker zu haben, die dem Besitzer seinen (bezahlten oder sonst rechtlich zustehenden) Parkplatz wegnehmen oder eine Fläche als Parkplatz mißbrauchen, die vom Eigentümer dafür extra nicht vorgesehen ist (gesperrte Waldwege im Privatforst etwa).

Frauenparkplätze sind ja erst einmal Parkplätze, also diesem Zweck extra gewidmet. Und Besitzstände kann es auch nicht geben, denn wenn alle Plätze belegt sind, gibt es keinen Anspruch auf solch einen Platz.


anonym
beantwortet von williwu am 2. Oktober 2009 15:07
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Sorry, Fehleingabe. Kann man ja leider nicht löschen!


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