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bußgeld wegen papier abstellen

Frage von sandra1109 sandra1109

ich habe ende september einen bußgeldbescheid gekriegt ,weil ich angeblich pappe neben den papiercontainer gelegt haben soll.es ist richtig,das ich zu dem genannten zeitpunkt pappe in den container getan habe.in den container!!! (meine anschrift befand sich noch auf der pappe) zeugen beobachteten mich angeblich,wieich die pappe neben den container gelegt habe,was aber nicht der wahrheit entspricht.ich legte gegen den bescheid widerspruch ein,in dem ich auch nochmal ausdrücklich schilderte,das ich die pappe ordnungsgemäß in den container geworfen habe.daraufhin bekam ich am 24.02.2010 eine vollstreckungsankündigung mit folgenden forderungen

hausmüll 14.09.2009 30 euro hausmüll 14.09.2009 20 euro hausmüll 14.09.2009 3.35 euro

plus mahn-und pfändungsgebühren = 61.15 euro

daraufhin ging ich heute zur stadtkasse,die mir diesen bescheid schickte.die sachbearbeiterin erklärte mir,das von der staatsanwaltschaft der bescheid kam,ich müßte dieses ordnungsgeld zahlen.dieses schreiben wurde mir aber nicht gezeigt. muß ich jetzt das bußgeld bezahlen??? ich wäre sehr dankbar,wenn sie mir weiter helfen würden.

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Antworten (1)

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    Antwort von htbde htbde

    Hallo. Die rechtliche Lage. Du mußt zahlen und mußt dann gleich einen Widerspruch an die ausstellende Behörde schriftlich verfassen. Z.B. so: Ich bestreite diesen Vorwurf und widerspreche Ihrem Bußgeldbescheid hiermit. Ich habe die mir vorgeworfene Pappniederlegung neben den Container nicht gemacht, ich habe es hineingetan. Ob jemand eventuell meine Dinge widerrechtlich aus dem Container geholt hat, kann ich nicht wissen. Wenn Du Dich erinnerst, noch dazu: Ich war am ( Datum und ungefähre Uhrzeit ) und habe den Container mit meiner Pappe befüllt.

    Dann schreibst Du, das Du gem. geltendem Recht das Bußgeld bezahlt hast und gibts Deine Kontodaten ein für die Rückzahlung .... Wenn Du bezahlt hast. Normal braucht man aber nur innerhalb einer Fristsetzung bezahlen, meist 1o Tage, wo man schriftlich Widerspruchszeit hat, hast Du diese verstreichen lassen, könnte man diese noch um den Termin bei der Gemeindedame verlängern, wehre Dich!!! Keiner kann beweisen das Du die Pappe daneben gelegt hast, dieses könnten nur Leute mit Fotos mit Datum und Zeitangabe und Protokoll.

    Normal mußtest Du Recht bekommen.

    MFG HT

    Kommentar von sandra1109 sandra1109

    hallo....vielen dank erstmal für die schnelle antwort.wie im september der bußgeldbescheid kam,habe ich am nächsten tag sofort widerspruch eingelegt.als antwort kam dann zurück,das es einen zeugen gibt,der gesehen hat,wie die pappe neben den container lag.hatte auch gefragt nach foto`s.es gibt keine.daraufhin habe ich nochmal widerspruch eingelegt,als antwort kam nur ein schreiben,das wenn ich nicht bezahle,dieser fall der staatsanwaltschaft übergeben wird.danach kam bis zum 24.02.nichts mehr.dann kam die vollstreckungsankündigung.ich war dann persönlich bei der sachbearbeiterin,die mir erklärte,das ein bescheid von der staatsanwaltschaft gekommen ist und ich müüsse zahlen.diesen bescheid bekam ich aber nicht zu sehen.ich werde dann aber noch einmal widerspruch einlegen,gegen diese vollstreckungsankündigung,oder?

    mfg sandra

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