ich habe ende september einen bußgeldbescheid gekriegt ,weil ich angeblich pappe neben den papiercontainer gelegt haben soll.es ist richtig,das ich zu dem genannten zeitpunkt pappe in den container getan habe.in den container!!! (meine anschrift befand sich noch auf der pappe) zeugen beobachteten mich angeblich,wieich die pappe neben den container gelegt habe,was aber nicht der wahrheit entspricht.ich legte gegen den bescheid widerspruch ein,in dem ich auch nochmal ausdrücklich schilderte,das ich die pappe ordnungsgemäß in den container geworfen habe.daraufhin bekam ich am 24.02.2010 eine vollstreckungsankündigung mit folgenden forderungen
hausmüll 14.09.2009 30 euro hausmüll 14.09.2009 20 euro hausmüll 14.09.2009 3.35 euro
plus mahn-und pfändungsgebühren = 61.15 euro
daraufhin ging ich heute zur stadtkasse,die mir diesen bescheid schickte.die sachbearbeiterin erklärte mir,das von der staatsanwaltschaft der bescheid kam,ich müßte dieses ordnungsgeld zahlen.dieses schreiben wurde mir aber nicht gezeigt. muß ich jetzt das bußgeld bezahlen??? ich wäre sehr dankbar,wenn sie mir weiter helfen würden.
hallo....vielen dank erstmal für die schnelle antwort.wie im september der bußgeldbescheid kam,habe ich am nächsten tag sofort widerspruch eingelegt.als antwort kam dann zurück,das es einen zeugen gibt,der gesehen hat,wie die pappe neben den container lag.hatte auch gefragt nach foto`s.es gibt keine.daraufhin habe ich nochmal widerspruch eingelegt,als antwort kam nur ein schreiben,das wenn ich nicht bezahle,dieser fall der staatsanwaltschaft übergeben wird.danach kam bis zum 24.02.nichts mehr.dann kam die vollstreckungsankündigung.ich war dann persönlich bei der sachbearbeiterin,die mir erklärte,das ein bescheid von der staatsanwaltschaft gekommen ist und ich müüsse zahlen.diesen bescheid bekam ich aber nicht zu sehen.ich werde dann aber noch einmal widerspruch einlegen,gegen diese vollstreckungsankündigung,oder?
mfg sandra