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Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verjährung bzw. Verjährungsfrist?

gefragt von flavourshaker am 30.10.2009 um 12:11 Uhr

Ich habe vor drei Monaten eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, noch wurde aber kein Bußgeldbescheid erlassen. Wird tritt denn die Verjährung für das Bußgeld ein?


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 30. Oktober 2009 12:13
2x
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http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/verjaehrung-owi.html

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 30. Oktober 2009 12:12
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Nach 3 Monaten


anonym
beantwortet von romi66 am 30. Oktober 2009 12:12
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Du mußt innerhalb von drei Monaten angehört worden sein (mündlich oder schriftlich). Ist das nicht passiert, ist es verjährt.


headlaker
beantwortet von headlaker am 30. Oktober 2009 12:14
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"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."


timoza
beantwortet von timoza am 30. Oktober 2009 12:32
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Das beste ist, Du stellst Deine Frage hier (Rubrik Straßenverkehrsrecht).. hier sind Fachjuristen deren Hobby es ist solche Fragen zu beantworten: http://www.juraforum.de/forum/ Gruß T



anonym
beantwortet von TillWollheim am 31. Oktober 2009 15:50
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Und ist sonst schon was passiert? Vielleicht hat es ja niemand bemerkt!!


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