Ich habe vor drei Monaten eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, noch wurde aber kein Bußgeldbescheid erlassen. Wird tritt denn die Verjährung für das Bußgeld ein?

http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/verjaehrung-owi.html
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB
Du mußt innerhalb von drei Monaten angehört worden sein (mündlich oder schriftlich). Ist das nicht passiert, ist es verjährt.
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

Das beste ist, Du stellst Deine Frage hier (Rubrik Straßenverkehrsrecht).. hier sind Fachjuristen deren Hobby es ist solche Fragen zu beantworten: http://www.juraforum.de/forum/ Gruß T
Und ist sonst schon was passiert? Vielleicht hat es ja niemand bemerkt!!