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Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verjährung bzw. Verjährungsfrist?

Frage von flavourshaker flavourshaker

Ich habe vor drei Monaten eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, noch wurde aber kein Bußgeldbescheid erlassen. Wird tritt denn die Verjährung für das Bußgeld ein?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ziuwari ziuwari

    http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/verjaehrung-owi.html

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB

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    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Und ist sonst schon was passiert? Vielleicht hat es ja niemand bemerkt!!

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    Antwort von timoza timoza

    Das beste ist, Du stellst Deine Frage hier (Rubrik Straßenverkehrsrecht).. hier sind Fachjuristen deren Hobby es ist solche Fragen zu beantworten: http://www.juraforum.de/forum/ Gruß T

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    Antwort von headlaker headlaker

    "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

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    Antwort von romi66 romi66

    Du mußt innerhalb von drei Monaten angehört worden sein (mündlich oder schriftlich). Ist das nicht passiert, ist es verjährt.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Nach 3 Monaten

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