Ich habe vor drei Monaten eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, noch wurde aber kein Bußgeldbescheid erlassen. Wird tritt denn die Verjährung für das Bußgeld ein?
Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verjährung bzw. Verjährungsfrist?
Antworten (6)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ziuwariziuwari
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/verjaehrung-owi.html
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB
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1Antwort von
TillWollheimTillWollheim
Und ist sonst schon was passiert? Vielleicht hat es ja niemand bemerkt!!
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1Antwort von
timoza Das beste ist, Du stellst Deine Frage hier (Rubrik Straßenverkehrsrecht).. hier sind Fachjuristen deren Hobby es ist solche Fragen zu beantworten: http://www.juraforum.de/forum/ Gruß T
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1Antwort von
headlakerheadlaker
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
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1Antwort von
romi66romi66
Du mußt innerhalb von drei Monaten angehört worden sein (mündlich oder schriftlich). Ist das nicht passiert, ist es verjährt.
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