Mein Kollege (Fahrer) und ich (Beifahrer) wurden heute bei einer Kontrolle angehalten, weil ich angeblich nicht angeschnallt gewesen sein soll. Beobachtet hat uns einer ziviler Streifenwagen am Straßenrand, angehlaten wurden wir hinter einer Kurve. Ich wußte zuächst überhaupt nicht, wie der Polizist darauf kommt, dass ich nicht angeschnallt gewesen sein soll. Seine Kollegen aus dem zivilen Fahrzeug wollen das angeblich gesehen haben. Dann fiel mir ein, dass ich scheinbar auf Höhe des zivilen Fahrzeugs (habe diese nicht wahrgenommen) meinen Gurt gelockert habe ohne mich abzuschnallen, sprich ich habe am oberen Ende gezogen, um den Beckgurt ein wenig zu weiten. Die Zivilstreife hat das wahrscheinlich für ein schnelles Anschnallen gehalten, um einer Strafe zu entgehen. Ich habe gleich anschließend versucht den Sachverhalt zu erklären, aber die beiden Polizisten haben nur auf stur gestellt und darauf hingewiesen, dass jetzt Aussage gegen Aussage steht. Ich fühle mich völlig verarscht, wenn ich für diese Sache jetzt 30 Euro bezahlen soll. Da können die von mir auch gleich Wegzoll verlangen, um die leeren Kassen zu füllen. Muss ich das Bußgeld zahlen?
Bußgeld wegen Nichtangeschnalltsein
Antworten (3)
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Kunzenreser Hallo,
was ist eigentlich dabei rausgekommen?
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blonder36blau Hallo,
wenn Sie die Ordnungswidrigkeit vor Ort nicht eingeräumt haben, werden Sie (wenn nicht bereits gegenüber den Polizeibeamten erfolgt) seitens der zuständigen Bußgeldstelle augefordert sich zur Sache zu äußern, eben warum ihrerseits der Verstoß nicht zugegeben wird. Dabei sollten Sie natürlich ihren Beifahrer als Zeugen namentlich benennen und seine Angaben zum Tathergange dem Schreiben an die Bußgeldstelle beifügen.
Dort wird der Sachverhalt dann geprüft und dementsprechend entschieden.
Aber selbst wenn Sie dann seitens der Bußgeldstelle zur Zahlung des OWI-Verstoßes aufgefordert werden (natürlich dann mit Entstehung weiterer sog. Bearbeitungsgebürhen), haben Sie immer noch die Möglichkeit, selbige nicht zu bezahlen und dann ihrerseits weitere Schritte einzuleiten (ggf. GV).
Allerdings überprüfen Sie sich selber, ist es der Aufwand wert oder haben Sie evtl. doch etwas falsch gemacht.
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catweazle01catweazle01
Du wirst von der Bußgeldstelle angeschrieben und kannst Dich dazu äußern. Im Anschluss muss auch die Polizei noch einmal Stellung beziehen. Es ist also Bewertung des Sachbearbeiters, ob er Deine Begründung gelten lässt oder als Schutzbehauptung sieht. Problem: unzählige Leute vor Dir sind schon mit genau dieser Ausrede gekommen, um dem Ticket zu entgehen.
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