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Bußgeld wegen Hilferuf

Frage von Hooliance Hooliance

Hallo zusammen euch allen!

Nun muss ich das mal loswerden:

Vor 4 Tagen war ich auf der Autobahn unterwegs als mir zwischen Lübeck und Hamburg die Rücklichter eines Wagens auffielen die abseits der Straße zu sehen waren; jemand war auf der Abfahrt ins schleudern gekommen und im Wassergraben hinter der Autobahn gelandet.

Während der Fahrt hab ich die Polizei angerufen, da mir anhalten wegen auf fädelnder Fahrzeuge nicht möglich war und habe sie diesbezüglich informiert und meine Daten hinterlassen zwecks Zeugenaussage. Heute hab ich ein Bußgeldbescheid nebst Anzeige im Briefkasten da ich am Steuer mit dem Handy telefoniert habe um eben Hilfe zu rufen.

Wie gehe ich mit dieser Situation am besten um?

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Antworten (20)

  • 5
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Echt??

    Also in Hessen wäre sowas nicht passiert!

    Wer soll denn Zeuge der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sein??

    Mir fallen spontan drei Möglichkeiten ein ..

    1. Du sagst, dass Du mit Freisprecheinrichtung telefoniert hast, sofern Dich kein Zeuge beim Telefonieren gesehen hat, war's das dann ..

    2. Du führst den Grund an, weshalb Du so dringend telefonieren musstest und hoffst auf Einsicht bei der Bußgeldbehörde bzw. beim Gericht

    3. Du zahlst das Bußgeld und ärgerst Dich (würde ich nicht machen).

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Punkt 2 und 3 wäre etwas für Selbststeller.

    Punkt 1 klingt plausibel und nachvollziehbar.

    Ich frage mich aber auf welcher Grundlage überhaupt der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Nur anhand eines Telefonats?

    Das klingt alles etwas absurd.

  • 5
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Das ist allerdings äußerst dreißt!

    Kann die Polizei aus irgend einem Grund wissen, dass du ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hast?

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    richtig... wer soll außerdem Zeuge der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sein??

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Vielleicht hat der Beamte am Telefon ja gedacht, er wäre der Telefonjoker... Wirklich merkwürdiges Vorgehen. Ich staune immer noch. ;)

    Kommentar von Stan82 Stan82Stan82

    Ja, komplett wider dem Opportunitätsprinzip.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Na ja... ich würde als erstes mal nachschauen, ob die Tatzeit lt. Bußgeldbescheid mit der Notrufzeit übereinstimmt. Vielleicht gibt es zwei Fälle.

    Kommentar von Kirsche20476 Kirsche20476Kirsche20476

    Man hört es raus ob du mit einer Freisprechanlage telefonierst oder nicht. wenn du keine freisprechanlage hast , ist das Gespräch nicht so laut als wenn du eine Freisprechanlage hast.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    bei einer guten Freisprechanlage hört man keinen Unterschied, die Sprachqualität wird eher besser, wenn das Mikrofon näher am Mund sein sollte, einige Geräte filtern Störgeräusche raus.

    Aber auch wenn es evtl. einen hörbaren Unterschied geben sollte, wäre das als Beweis im Bußgeldverfahren nicht ausreichend.

  • 3
    Antwort von Stan82 Stan82

    Der Schilderung nach könnte dich die Behauptung, dass du eine Freisprechanlage verwendet hast, des Problems entledigen, aber ohne Kenntnis des Akteninhalts ist das nicht mit Sicherheit zu beurteilen. Ich möchte anmerken, dass es nichts über das Vorhandensein einer Freisprechanlage aussagt, wenn man jemandem mitteilt, man würde sich per Handy aus dem Fahrzeug melden.

    Im Übrigen halte ich deine "Tat" ohnehin für im Rahmen der Notstandshilfe nach § 16 OWiG für gerechtfertigt. Idealerweise konsultierst du einen Anwalt für Verkehrsrecht, falls dir das möglich ist, ansonsten bleibt dir es allein zu versuchen.

  • 1
    Antwort von Dabbel Dabbel

    Ist sofort ein Bußgeldbescheid gekommen? Eigentlich muss derjenige vor dem Erlass des Bußgeldbescheides gehört werden. Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs ist ein Totschlagargument für jedes Straf- oder Owi-verfahren.

    Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der den Notruf aufnehmende Beamte ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat. Sollte es dennoch so sein, dürfte dieses (neben dem menschlich kaum verständlichen Verhalten) zum Scheitern verurteilt sein, da man sich durchaus auf eine Notstandshandlung berufen kann und das Bußgeldverfahren dadurch gekippt wird.

    Könnte es vielleicht sein, dass da zwei Sachverhalte parallel zueinander abgelaufen sind? Einerseits der Notruf, andererseits evtl. eine Anzeige von einem Dritten, der dich am Steuer hat telefonieren sehen?

    Wie dem auch sei, gegen den Bußgeldbescheid sollte man Widerspruch einlegen. Die Erfolgsaussicht ist hoch.

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Alles richtig, außer dass die fehlende Anhörung ein Totschlagsargument ist. Die kann problemlos nachgeholt werden.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Sicher, aber der jetzige Bußgeldbescheid kann nicht durchgesetzt werden.

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Was meinst du mit "durchsetzen" ? Meinst du vollstrecken ?

    Wenn die Anhörung vor Erlass des Bußgeldbescheides versäumt wurde, kann die Bewertung der Einwände auch im Einspruchsverfahren erfolgen. Solange da keine überzeugende Entlastung herauskommt, ändert das nichts weiter. Das Verfahren geht dann zum Amtsgericht und wird dort so oder so entschieden. Die fehlende Anhörung ist dann auch kein Problem mehr. Und wenn das Gericht den inhaltlich Bescheid bestätigt, ist er auch - wie jeder andere - vollstreckbar.

  • 1
    Antwort von JotEs JotEs

    Stan62 hat in seiner Antwort von 2:09 Uhr bereits auf die Vorschrift des Ordnungswidrigkeitengesetzes hingewiesen, auf die du dich mit einem Einspruch berufen solltest:

    .

    § 16 Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    .

    Die "Abwägung der widerstreitenden Interessen"

    (pflichtgemäße und dringend notwendige Hilfeleistung durch Hilferuf für den oder die möglicherweise in Lebensgefahr schwebenden Verunglückten einerseits - Erhöhung der Unfallgefahr durch Aufnehmen und Nutzung des Handys während der Fahrt zu diesem Zwecke andererseits)

    dürfte hier eindeutig zu deinen Gunsten ausfallen. Und darüber, dass ein Hilferuf mit dem Handy (auch während der Fahrt und ohne Freisprechanlage) ein angemessenes Mittel zur Abwendung der den Verunglückten drohenden Gefahren ist, kann man wohl nicht wirklich streiten.

    Unter diesen Umständen aber hast du gemäß § 16 OWiG nicht rechtswidrig gehandelt - und ich würde mir wünschen, dass du dich durch dieses Erlebnis auch in Zukunft nicht davon abhalten lässt, Hilfe zu leisten.

    .

    Also: Lege unter Hinweis auf diese Vorschrift des Ordnungswidrigkeitengesetzes Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

    Einen Anwalt brauchst du frühestens dann, wenn die Behörde tatsächlich auf ihrem Standpunkt bleiben und eine Gerichtsverhandlung anstreben sollte.

  • 1
    Antwort von jaliya22 jaliya22

    komplizierter sachverhalt.. also ich würde einspruch einlegen, oder vllt könntest du dich bei einem anwalt informieren? ich hab ja gelesen, dass du meintest, dass der beamte weiß dass du vom handy aus telefoniert hast. aber hast du denn wortwörtlich gesagt: "ich rufe vom handy aus dem auto an, ja ohne freisprechanlage"? wenn nicht, würde ich sagen ds war die aufregung udn du hattest eine. einspruch würde ich aber trotzdem einlegen.

  • 1
    Antwort von xXxJennyxXx xXxJennyxXx

    geh doch mal zum anwalt gibt glaub ich auch sone kostenlose hotline... vll können die dir das genau erklären wieso weshalb... und wie du dich jetzt richtig verhalten sollst...

    aber ich finde das dreist... ich mein hallo da hätten menschen sterben können... und sind dank deiner hilfe dann evt nicht... das ist das ja wohl nebensächlich... vorallem da du ja für andere menschen dein leben riskirst... ich mein gut in dem moment wo du von der fahrbahn abgekommen wärst hättest du ja mit hoher wahrscheinlichkeit wieder ein unfall verursacht... so wär das dann son kreislauf geworden...

    also ich würde mal nen anwalt fragen..

    Alles gute... lg Jenny

  • 1
    Antwort von Volker13 Volker13

    Am besten nimmst Du Dir einen Anwalt! Du hast an der Unfallstelle nicht gehalten und das war ein entscheidener Fehler.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Darauf bezieht sich die Anzeige ja auch nicht. Hilfestellung muss man nicht leisten, wenn man dabei sein eigenes Leben riskiert..und auf der Autobahnauffahrt halten geht halt nicht. Immerhin darin gibt es keine Unstimmigkeiten.

  • 1
    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Warum hast Du denn keine Freisprecheinrichtung? Hättest auf der Standspur anhalten sollen, war ja ein Notfall.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Nie eine gebraucht, und es war eben auf der AB-Abfahrt..danach kommt gleich die Auffahrt und da konnte ich schlecht rüberreissen durch die auf fädelnen Fahrzeuge =X

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Ein Vorwurf für das Absetzen eines Notrufs ist völlig deplaziert! Außerdem wird ja geschildert, dass an der Unfallstelle ein Halten nicht möglich war. ...und auf der Autobahn stehen zu bleiben ist auch keineswegs ungefährlich.

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Spätestens seitdem telefonieren am Steuer Bussgeld kostet, wird es als Gefährdung gewertet.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Hättest auf der Standspur anhalten sollen, war ja ein Notfall.

    .

    Auch die Benutzung des Seitenstreifens ist eine Ordnungswidrigkeit ...

    .

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Zumal der Fragesteller den seinbar nicht erreichen konnte ohne auffahrende Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Das ist das Handy das geringere Übel.

  • 1
    Antwort von Laredo Laredo

    Du hast doch eine Freisprechanlage und mit dieser telefoniert und dein Beifahrer hat die Nummer gewählt (gibt doch sicher einen Beifahrer - Mutter, Schwester, Bruder, Freund, Freundin usw.). Ansonsten hast du selbst kurz auf dem Standstreifen angehalten, da Gefahr im Verzug war (sollte dann natürlich Standstreifen auf dem Teil der BAB vorhanden sein).

  • 1
    Antwort von wuffel6 wuffel6

    na das ist ja frech,einspruch einlegen...

  • 1
    Antwort von Reanne Reanne

    Ich habe kein Auro, aber darf man mit einer Freisprechanlage im Auto telefonieren? Wenn ja, behaupte das einfach und leg Widerspruch ein, es sei ein Hilferuf wegen eines Unfalles gewesen.

  • 1
    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    woher wollen die denn wissen, dass das ohne headset war?????????????

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Der Beamte an der Rufannahme hat gefragt wo ich bin, da hab ich ihm das natürlich so geschildert wie es ist.

    Kommentar von Streetcat666 Streetcat666Streetcat666

    ja und? du kannst doch ein headset aufgehabt haben...oder haste gesagt: hallo ich telefoniere ohne headset!?

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Ja, der Beamte weiss das. Ich dachte da sterben vielleicht Menschen oder sind zumindest schwer verletzt..da denk ich doch nicht daran das man mich wegen des Notrufes zur Sau machen könnte.

    Kommentar von Streetcat666 Streetcat666Streetcat666

    sorry, das ist mir zu hoch... weil da vielleicht menschen sterben habt ihr euch über handys und headsets unterhalten oder wie? naja egal...

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Hab doch oben deutlich geschrieben..ich hab aus dem Auto heraus die Polizei per Handy über den Unfall informiert. Was so schwer daran?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Also ich verstehe nicht, was du nicht kapierst. Dass du mit dem Handy angerufen hast haben wir hier alle gelesen. Unsere Frage ist aber, ob der Beamte wissen kann, ob das Mobiltelefon an eine Freisprecheinrichtung angeschlossen war oder nicht...

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Steht in meine rersten Atwort an dich, das ich es so geschildert habe. Für dumme: JA, ich habs gesagt das ich mich mit dem Handy aus dem Fahrzeug melde. Wenn da Leute Hilfe brauchen denk ich doch nicht über alles nach, was mich belasten könnte, sondern will helfen. Das bringt mich innerlich so zum toben; die nächsten ignoriere ich bestimmt zum Selebstschutz =c

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Dir ist bewusst, dass man ein Handy durchaus zusammen mit einer Freisprecheinrichtung betreiben kann? Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist keineswegs gleichbedeutend mit der Tatsache, dass man es in der Hand hält...

    Dass du dich darüber aufregst kann ich aber sehr gut nachvollziehen.

    Kommentar von Streetcat666 Streetcat666Streetcat666

    danke reiswaffel..... erschöpftguck. du sprichst mir aus dem herzen...

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Boah, also du sagst du hast mit dem Handy telefoniert, dass ist klar.
    Wenn ich meine Freisprecheinrichtung nutze, telefoniere ich auch mittels dem Handy.
    Daher die mehrmalige Nachfrage ob du der Polizei am Telefon erzählt hast, dass du mit dem Handy in der Hand telefonierst.
    Wenn du denen das nicht gesagt hast, lege Einspruch ein, da Du eine Freisprechanlage benutzt hast.
    .
    Noch deutlicher gebe ich dir keinen Tipp, manchmal habe ich den Eindruck manche wollen gar nicht geholfen werden.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Sorry, für die Verwirrung..mit dem Handy heisst für mich NICHT mit Freisprecheinrichtung und JA, sie wissen das es keine gibt.

  • 1
    Antwort von schirbelwelle schirbelwelle

    tja, dumm gelaufen, wer fährt und telefoniert, der muss zahlen

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Theoretisch richtig..aber wenn es ein Hilfe ruf ist? Bin nun zwar nicht tot geprügelt worden weil ich Schulkinder beschützen wollte, aber immerhin hätten die Leute darin schwer verletzt sein können..

    Kommentar von schirbelwelle schirbelwelleschirbelwelle

    sei froh, dass das nicht so wahr, sonst würdest du noch einen auf den deckel wegen unterlassener hilfeleistung bekommen - das mit dem headset ist übrigens ne gute idee

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Wie gesagt..Anhalten war nicht möglich ohne mich selbst zu gefährden. Puh! Echt kein wunder das Zivilcourage aus stirbt. Werd schön den Mund halten nächstes mal.

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Schon richtig. Hilfeleistung aber nur solange Du Dich nicht selbst in grosse Gefahr bringst.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Genau das hab ich oben auch geantwortet..Anhalten ging da halt gar nicht wegen der AB-Auffahrt.

  • 0
    Antwort von frettlein frettlein

    So "verkehrte Welt" ist unser Staat.

  • 0
    Antwort von jogos jogos

    HALLO; wenn ich das richtig verstehe, dann hast due zwar mit dem Handy telefoniert, jedoch konnte die Polizei nicht wissen, ob Sie das Handy über eine Freisprechanlage genutzt hast oder ob Sie es in der Hand hielten. Ein Bußgeld wird dann nur fällig, wenn das Handy am Ohr war und nicht über eine Freisprechanlage oder Kopfhörer wurde, so dass Sie ungehindert am Verkehr teilnehmen konnten.. Jedenfalls würde ich unter diesen Umständen zu einem Anwalt gehen.

    Viele Grüße

  • 0
    Antwort von Geochelone Geochelone

    Innerhalb von 4 Tagen Bußgeldbescheid ? Das gibt´s nicht. Das muss für ein anderes Telefonat sein !

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Dem Bescheid widersprechen.

    1. Könntest du eine Freisprechanlage benutzt haben, die können dir nicht nachweisen das du das Handy in der Hand hattest.

    2. Sehe ich das durch den "rechtfertigenden Notstand" (§19 OWiG ?) gerechtfertigt und damit straffrei.

  • 0
    Antwort von Kirsche20476 Kirsche20476

    Auch wenn du den Notruf anrufst um Hilfe zu rufen muss du Rechts an halten auser wenn du eine Freisprech an lage hast. Du hast dich auch so wie ich es verstanden habe vom Unfallort entfernt , das darfst du nicht , du bist verpflichtet am Ort zu bleiben. Bei jeder Ausfaht gibt es eine Grünfläche da darfst du halten. Du hast dich vom Unfallort entfernt und darum die Anzeige und das Bussgeld weil du am Steuer mit dem Handy telefoniert hast. Hol dir eine Freisprechanlage und bleib am unfallort. Denn kannst du sowas vermeiden

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Man kannan einer Autobahnauffahrt nicht halten..wie sol man das machen wenn so viele Autos auffädeln? Das Entfernen steht auch nicht zur Debatte laut dem Anschreiben, Man ist zur Hilfe verpflichtet, muss sich jedoch nicht selbst gefährden.

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Da stimmt aber irgendwas nicht. Innerhalb von 4 Tagen ergeht kein Bußgeldbescheid. Der Vorgang muß schließlich erstmal von der Polizei zur Verwaltungsbehörde wandern, dort registriert und bearbeitet werden usw. Möglicherweise hast du keinen Bußgeldbescheid sondern nur einen Anhörungsbogen zu dem Vorwurf bekommen.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Beides eben. Offenbar geht es ja doch.

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