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Bußgeld wegen Falschparken....

Frage von Tizia23 Tizia23

Also es war so:

Ich war heute wie jeden Tag auf meiner Ferienarbeit und hatte einen Arbeitsunfall, woraufhin ich zu einem Unfallarzt fahren musste, der sich das Ganze anschaute. Meinen Geldbeutel hatte ich nicht dabei, da ich direkt hergefahren war. Da ich noch nie bei dem Arzt war und mich in der Gegend auch nicht so auskenne, blieb mir nichts anderes übrig als im Parkverbot (nur mit Anwohnerausweis) zu parken. Ich wusste nichts von kostenfreien Parkplätzen und auch nicht von der Schwere der Verletzung, sodass ich keine Zeit verlieren wollte und ein Bußgeld in Kauf nahm. Leider kam genau in dem Moment als ich wieder zu meinem Auto zurückkam die Kontrolleurin, die meine Erklärungsversuche aber ignorierte. Ist das nicht eine Art Notfall? Es hätte ja auch sein können dass jede Sekunde zählt (was zum Glück nicht der Fall war).

Was meint ihr was ich wegen dem Strafzettel machen kann?

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Antworten (6)

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    Antwort von JotEs JotEs

    Zahlen bringt Frieden!

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    Antwort von liese05 liese05

    Wenn der Strafzettel kommt, ist ein Formular dabei, auf dem Du Einspruch einlegen kannst. Da dies recht schnell ablaufen muß, würde ich Dir schon mal vorschlagen, gleich morgen früh bei dem Arzt, der Dich behandelt hat, anzurufen und um eine Anwesenheitsbescheinigung + Diagnose+ Behandlundsbedürftigkeitsnachweis bitten. Dieses Formular würde ich dann schnellstens abholen und dann sofort, wenn der Bescheid bei Dir eintrifft, mit all diesen Bescheinigungen in Berufung gehen! Ich könnte mir vorstellen, daß Du Glück haben wirst! Grüße!!!

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Warum die Diagnose? Erstens fällt dies unter die Ärztliche Schweigepflicht (geht keinem Dritten was an) außerdem können die damit nix anfangen (sind ja keine Mediziner ;))

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    Antwort von clemensw clemensw

    Gar nix. Du warst noch in der Lage, Auto zu fahren, also kann die Schwere der Verletzung nicht bedrohlich gewesen sein, also wäre Dir auch zuzumuten gewesen, einen legalen Parkplatz zu finden. So wird zumindest die Argumentation der Polizei lauten.

    Kommentar von Tizia23 Tizia23Tizia23

    ja natürlich, ich hab ja auch ein bisschen gesucht, aber ich hatte kein Geld dabei weil ich direkt nach dem Unfall hingefahren bin. Und leider gabs da nur kostenpflichtige Parkplätze.

    Und falls du jetzt sagst jeder normale mensch hat geld dabei, hätte ich auch, nur eigentlich dachte ich nicht dass ich in eine Großstadt fahren muss, denn der erste Arzt hat mich dorthin weitergeschickt.

    Kommentar von clemensw clemenswclemensw

    Du kannst natürlich Widerspruch einlegen und auf einen freundlichen Beamten hoffen.

    Wieso hat der erste Arzt dich denn weggeschickt? War das kein Durchgangsarzt? Zur Info: Jede Firma muß einen Aushang vorweisen können, auf dem u.a. Ersthelfer (Kollegen in der Firma mit Erste-Hilfe-Kurs) und Durchgangsarzt (zugelassener Arzt zur Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen) gelistet sind. Falls das in deiner Firma fehlt, mal einen dezenten Hinweis an den Chef ;-)

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    Antwort von handyman handyman

    Widerspruch einlegen und auf guten Richter hoffen. Wenn nicht wirds etwas teurer, wenn ja kostets nichts. Also fifty/fifty. Ich würde in den saueren Apfel beissen und zahlen.

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    Antwort von Rob951 Rob951

    Hi,

    versuch mal Widerspruch einzulegen. Führe dies als Grund an und lass dir vom Arzt bestätigen, dass die Verletzung wirklich so schwerwiegend war, dass für eine Parkplatzsuche keine Zeit war.

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    Antwort von VirusLuigi VirusLuigi

    geh zum amt

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