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Bußgeld von Holland in 2008 nicht gezahlt, mittlerweile verjährt?

Frage von JuWel1 JuWel1

Hallo zusammen,

habe damals einfach mein Bußgeldbescheid vom inkasso büro in Leeuwarden nicht bezahlt. Nun muss ich aber doch öfter nach Holland. Gilt hierbei auch die verjährungsfrist von 2 Jahren oder muss ich, wenn ich erwischt werde tief in die Tasche greifen?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Crack Crack

    In den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt zu laufen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.

    Allerdings wird meines Wissens nach die Verjährung durch eine schriftliche Mahnung unterbrochen, insofern musst Du also damit rechnen doch noch zahlen zu müssen.

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