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Bußgeld, Ordnungswiedrigkeit

Frage von Highwayman75 Highwayman75

Hallo, ich wurde geblitzt von einem festen Blitzer. Kam raus, 20 Euro Strafe. Ich hatte vergessen die Strafe zu zahlen, ich glaub man hat eine Woche Zeit. Daraufhin kam eine Mahnung mit ZUSÄTZLICHEN 23 Euro die ich draufzahlen muss,also 43 Euro. Ist das rechtens? Oder finanziert sich der Landkreis Wesermarsch so seine tollen Sachen? Danke für eine Antwort.

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Antworten (11)

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    Antwort von sarybb sarybb

    Das ist rechtens. Sorry.

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    Antwort von JotEs JotEs

    Du hast zunächst eine schriftliche Verwarnung bekommen und nicht etwa eine Strafe (Zu schnelles Fahren ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.) Dabei wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro festgesetzt. Weitere Kosten entstehen bei der Verwarnung nicht.

    Die Verwarnung wird jedoch nur wirksam, wenn der Betroffene damit einverstanden ist und dies durch die fristgerechte Zahlung erklärt.

    Zahlt er nicht, dann wird nach Ablauf der Frist das "normale" Bußgeldverfahren in Gang gesetzt, d.h. es wird ein formaler Bußgeldbescheid erlassen, gegen den auch Rechtsmittel (Einspruch) möglich sind. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist jedoch nicht mehr kostenlos, wie die unbürokratische Verwarnung, sondern gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 5% des Bußgeldes, mindestens jedoch 20 Euro und höchstens 7500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die vorgeschriebene Zustellung (3,50 Euro).

    Die 23,50 Euro, die nun zusätzlich gezahlt werden müssen, sind also keine "Mahngebühren", sondern die ganz normalen Regelgebühren, die bei einem Erlass eines Bußgeldbescheides fällig sind.

    Die Rechtsgrundlagen findet man im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

    Vorschriften bzgl. der Kosten findet man dort in

    § 107 Abs. 1 OWiG (Gebühren für den Erlass eines Bußgeldbescheides)

    § 107 Abs. 3 OWiG (Auslagen für die Zustellung)

    Die erhobenen Kosten (es sind keine "Mahngebühren"!) sind also gesetzlich vorgeschrieben und nicht etwa nur "üblich" oder gar eine Willkür des Landkreises.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    ist eher so üblich

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    Antwort von amdros amdros

    Das sollte aber bekannt sein, daß dann die Hand zweimal aufgehalten wird

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    Antwort von Sadie Sadie

    Das sind Bearbeitungsgebühr, Portokosten und Strafe. Das passt schon, auch wenn`s arg ist.

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Ja, das ist rechtens. Zum einen hat die Mahngebühr erzieherischen Charakter, zum anderen deckt sie die dadurch entstandenen Mehrkosten für den Landkreis.

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    Antwort von Schweizgeld Schweizgeld

    Man muß das Bußgeld nicht zahlen, wenn man ein Konto in der Schweiz hat.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Das ist rechtens. Soll ja gleichzeitig auch erzieherischen Maßnahme sein. Und das nächste Mal pass besser auf, dass Du gleich zahlst. Kann sonst noch teurer werden.

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    Antwort von grafikpower grafikpower

    Alles okay. Die dürfen das.

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    Antwort von xxxpolberger xxxpolberger

    ich würde warten,...dann zahlst du 100.-

    Kommentar von Muenzenfreund MuenzenfreundMuenzenfreund

    Oder er kommt in Beugehaft. :-)

    Kommentar von xxxpolberger xxxpolbergerxxxpolberger

    oder in den Kerker

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    Antwort von LisaLicious LisaLicious

    Wenn du zu schusselig bist in der vorgegebenen Zeit zu zahlen wird es teurer.

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