Was heißt über 1,0 Promille?
Waren es mehr als 1,1 Promille? Gab es Aufallerscheinungen, Fahrunsicherheiten?
Wenn seine Probezeit bereits verlängert wurde dann gibt es nach Rechtskraft dieser Angelegenheit lediglich die Empfehlung eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
Was die Fahrt unter Alkohol angeht kommt es auf die näheren Umstände an.
Im besten Fall kann es noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dann drohen Geldbuße, ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 4 Punkte. Aber auch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und 7 Punkte sind möglich.
Sollte der Alkoholwert über 1,1 Promille gelegen haben dann war das eine Straftat.
Hier drohen in jedem Fall nach § 316 StGB
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Entziehung der Fahrerlaubnis (6 Monate bis 5 Jahre)
- 7 Punkte
Nein. Eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet.
Die Fahrerlaubnis muss auch nicht neu gemacht werden.