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Bußgeld oder Strafe ? Alkohol am Steuer

Frage von Maxwell77 Maxwell77

Moin hab da mal ne kurze frage,

Ein Kollege von mir hatte schon auf grund von zu schnellen fahrens ( blitzer) eine verlängerung der probezeit nun wurde er letzte nacht mit über 1,0 promille von der polizei angehalten....

wisst ihr was da für eine strafe mindestens auf ihn zu kommt ?

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Antworten (10)

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Was heißt über 1,0 Promille?

    Waren es mehr als 1,1 Promille? Gab es Aufallerscheinungen, Fahrunsicherheiten?


    Wenn seine Probezeit bereits verlängert wurde dann gibt es nach Rechtskraft dieser Angelegenheit lediglich die Empfehlung eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.


    Was die Fahrt unter Alkohol angeht kommt es auf die näheren Umstände an.

    Im besten Fall kann es noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dann drohen Geldbuße, ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 4 Punkte. Aber auch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und 7 Punkte sind möglich.

    Sollte der Alkoholwert über 1,1 Promille gelegen haben dann war das eine Straftat. Hier drohen in jedem Fall nach § 316 StGB

    • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
    • Entziehung der Fahrerlaubnis (6 Monate bis 5 Jahre)
    • 7 Punkte
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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Zweimal in der Probezeit solchen Mist gebaut? Meinetwegen den Lappen lebenslang weg!

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    Antwort von tradaix tradaix

    Führerschein auf Probe – bei Verfehlungen während der Probezeit gibt es keine Gnade

    Führerscheinneulinge erhalten das begehrte Papier zunächst nur zwei Jahre auf Probe. Wer sich während der Probezeit nicht peinlich genau an die Verkehrsregeln hält, muss mit kostspieligen Aufbauseminaren und einer spürbaren Verlängerung der Probezeit rechnen. (...) http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/fuehrerschein_probe.php

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    Antwort von Babymia Babymia

    fahrverbot + bußgeld

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    Antwort von Butzelbaer Butzelbaer

    schein weg, mpu, neu machen nach sperrzeit

    geld natürlich auch noch, bestimmt so 1000 strafe um den dreh

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Nein. Eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet.

    Die Fahrerlaubnis muss auch nicht neu gemacht werden.

  • 0
    Antwort von emilie1 emilie1

    Das ist keine Leichtigkeit- Führerschein erst mal weg, wahrsch. Aufbauseminar und MPU, natürlich noch eine Geldstrafe und Punkte...

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Aufbauseminar wurde schon beim ersten Verstoß angeordnet und absolviert. MPU erst ab 1,6 Promille.

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    Antwort von DerJNTVRatgeber DerJNTVRatgeber

    Strafe und eventuell Lappen weg!

  • 0
    Antwort von klaumi klaumi

    10 Jahre Führerscheinentzug und dann den Führerschein wieder neu machen !

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Falsch

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    wahrscheinlich war es bei ihm so gewesen^^

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    Antwort von Puppenanne Puppenanne

    Ich schließe mich den Antworten an -- desweitern kann Alkohol am Steuer nicht hoch genug bestraft werden!!!

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    Antwort von scoobiesmackies scoobiesmackies

    er muss zur mpu oder kurz idioten test....

    Ich hoffe konnte dir helfen LG Scoobie !!!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Konntest Du nicht.

    Keine MPU

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