Bußgeld in Raten zahlen

3 Antworten

Ja, das Bußgeld kannst du auch in Raten zahlen. Darauf hast du sogar einen gesetzlichen Anspruch nach § 18 Ordnungswidrigkeitengesetz:

Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Dabei kann angeordnet werden, daß die Vergünstigung, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.

Das heißt für dich, dass du die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, anrufst oder anschreibst und eine Ratenzahlung beantragst. Dabei solltest du deine finanziellen Verhältnisse angeben, also wie viel Gehalt du bekommst, wie viel davon ggf. für Miete und sonstige Kosten draufgeht und vor allem, wie viel Geld danach noch übrig ist.

Deshalb ist es wohl am sinnvollsten, wenn du dort anrufst, dann kannst du möglicherweise noch über die Höhe der Monatsraten "verhandeln". Allgemein ist es den Sachbearbeitern dort am liebsten, wenn du einen Betrag nennst, der auch realistisch ist, denn manche nennen viel zu hohe Monatsraten und überschätzen sich, nur um schnell damit fertig zu sein

Über die Bewilligung der Ratenzahlung erhältst du dann einen Brief, in dem sehr wahrscheinlich eine Ermahnung drinsteht, die Raten auch pünktlich zu zahlen, da sonst die Möglichkeit die Zahlungserleichtung widerrufen werden kann. Am besten ist es daher, dass du einen Dauerauftrag einrichtest, damit du auch keine Rate vergisst.

Theoretisch ist eine Ratenzahlung bestimmt möglich, dies musst du aber separat "verhandeln". Wende dich dazu an die zuständige Bußgeldstelle. Diese sollte auf dem Bußgeldbescheid stehen.

Genau an der Adresse nachfragen, wo du das Bussgeld bezahlen must; oder wenn das nicht möglich ist must dir bei der Bank einen Kredit besorgen.