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Bußgeld für umgeparktes Auto!?

Frage von baby1212 baby1212

Hallo.. als mein bruder neulich aus dem Haus kommt fand er sein Auto nicht..es wurde umgeparkt! Wie er es nachts beim einparken leider übersah, stand vor seinem "Parkplatz" ein Schild, dass dort ein Umzug stattfinden soll und dieser Platz, auf dem er sonst auch immer parkt.., nun also bis morgens um 6 uhr frei sein muss. Nun kam ein Bußgeldbescheid von (glaube ich) 15 € , an dem "angehängt" war das bald auch noch eine Rechnung der Abschleppfirma folgen soll! Ich rechne da mal so mit 200-300 € !? Liege ich da richtig? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Was kann er tun? ..man muss dazu sagen er ist seit kurzem beim Bund, hat also nicht viel Geld und weiß nun nicht, wie er das überhaupt bezahlen könnte.. Gibt es da i.eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Vielen Dank schonmal :)

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Antworten (13)

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    Antwort von kris73 kris73

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    sagt schon der Volksmund. Muss er wohl mit leben. Das Schild ist ja wohl Aussage genug.

  • 2
    Antwort von constidi constidi

    Nö, das Verschulden lag bei ihm!!!

    Wenn er es übersieht, ist das sein Pech, das umparken wird wohl weniger kosten als das komplette abschleppen!!!

    Rechne mal mit 60-120 Euro, im Maximalfall würd ich 150 Euro sagen, aber so viel ist das eher wnen man richtig abgeschleppt wird und beim Abschlepper aufem Hof "parkt" ;)

    Und beim Bund kann er doch gut sparen, soll er einfahc mal an den Wochenenden in der Kaserne bleiben! Er wird dort verpflegt, hat Kleidung, Wasser, Strom, Heizung, Unterkunft!

    Gruß

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    Antwort von drakebellone drakebellone

    also zuerst mal keinen anwalt. man geht erst mal zur Polizei und fragt, wer den strafzettel erteilt hat. dann schaut man, ob es rechtlich ist ein parkplatzt privat zu reservieren ohne eventuelle genehmigung. die polizei wird über weiteres informieren.

    mfg drakebellone

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Es gibt kein Bußgeld wenn das Halteverbot nicht von der Stadt genehmigt wurde.

    Kommentar von constidi constidiconstidi

    Sowas kann man beim Ordnungsamt beantragen, die stellen dann gegen eine kleine Gebühr die Schilder auf und räumen die auch wieder weg!!! Und diese Schilder sind absolut gültig und kann man nicht "einfach mal so" anfechten, ausgenommen wäre jetzt wenn das Schild rechtswidrig an der Stelle wäre (z.B. auf einem privaten Gelände)

    Klar kann er beim Ordnungsamt fragen ob das Schild von denen aufgestellt wurde, wenn ja, hat er keine Chance zu klagen!!!

    Kommentar von drakebellone drakebellonedrakebellone

    ja hust.

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    Antwort von Hunftsoll Hunftsoll

    Ich denke mal, noch einen Anwalt einzuschalten wäre rausgeworfenes Geld. Denn leider wird er um die Bezahlung nicht herumkommen.

    Vielleicht kann Dein Bruder eine Ratenzahlung vereinbaren, aber zahlen wird er müssen.

  • 2
    Antwort von mathetipp2011 mathetipp2011

    Tja, da hat er Pech gehabt, das Schild war da, er hätte es sehen MÜSSEN, alaso muss er auch leider für seine Unachtsamkeit zahlen, Sorry! da wirst du wohl keine Chance haben, auch mit Reechtsanwalt, ausser, du kannst beweisen, das zu der zeit, wo dein bruder geparkt hat, sich noch kein Schild befunden hat.

  • 1
    Antwort von monokulti monokulti

    Also abgeschleppt kann man normaler Weise nur werden, wenn man man in einem Park oder absoluten Parkverbot mit Verkehrsbehinderung steht - dazu bedarf es aber einer ordnungsgemässen Beschilderung. Könnte man beantragen aber wird in der Regel nur von Behörden für Behörden gemacht und nicht für Privatpersonen. Wenn es ein Privater Umzug war ist die ganze Aktion möglicher Weise ein Fake gewesen.

    Theoretisch wäre es denkbar das da jemand selber Strafzettel druckt privat abschleppen lässt und versucht dich dich zur Kasse zu beten - kannst Du nur herausfinden in dem du die Aktion beim Ordnungsamt nachprüfst.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Klingt nach einer sehr fragwürdigen Theorie :-) Jedes Umzugsunternehmen beantragt regelmäßig und rechtmäßig Halteverbote. Und Abschlepper arbeiten nur auf Auftrag des Halters oder der Behörden.

    Kommentar von monokulti monokultimonokulti

    Fragwürdig schon aber nicht unmöglich:

    • die Technik um Strafzettel zu drucken steht in fast jedem Haushalt
    • Parkverbotsschilder gibts in jedem Bauhof oder Baufirma
    • Einen Abschleppwagen kann man auch privat bestellen.
    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ monokulti:

    Klar kann man auch einen Abschleppwagen privat bestellen.

    Den bezahlt man dann aber auch selbst! Denn hier wird nicht auf fremde Rechnung gearbeitet.

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    Antwort von blablub7 blablub7

    Die Sache ist eindeutig. Wenn der Platz amtlich reserviert war, hat man da keine Handhabe. Er kann froh sein, dass sein Auto "nur" umgeparkt wurde, so war es wenigstens in der Nähe (auch wenn die Kosten die gelichen sind).

    Einzige Möglichkeit: Es gibt eine bestimmte Frist, wie lange vorher das Schild dort stehen muss (bei temporären Parkverboten). Wenn diese Frist nicht eingehalten wurde (Nachweis schwierig), hast dein Freund eine Chance.

    Kommentar von blablub7 blablub7blablub7

    habe nochmal kurz geoogelt, da mich die genaue Frist interessiert hat:

    "Stellt ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug (z.B. während des Urlaubes) über längere Zeit auf der Straße ab muss er damit rechnen, dass die Behörde hier ein (auch kurzzeitiges) Halt- oder Parkverbot einrichtet. Diese Fahrzeuge können 72 Stunden nach der Verkehrszeichenaufstellung abgeschleppt werden (BVerwG)"

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Er hat ja wenige Stunden vorher da geparkt und die Schilder schlicht übersehen.

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    Antwort von Stirling Stirling

    Diese Frage taucht häufig auf. Dein Bruder hat keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Er muss auf jeden Fall alles Bezahlen. Er hat sogar die Pflicht jemandem die Aufgabe zu erteilen sein geparktes Auto regelmäßig zu beaufsichtigen wenn er längere Zeit Parkt, damit sowas nicht passiert. Eine Telefonnummer auf dem Armaturenbrett hätte vor dem Abschleppen geschützt.

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    Antwort von musicman78 musicman78

    Denke auch, dass Dein Bruder nicht ums "Löhnen" herum kommt.

    Hatte mal nen ähnlichen Fall. Hab mein Auto an ner Stelle geparkt, an der ein Schild war, "Halteverbot wegen Schwertransport zwischen 21 und 6 Uhr". (Dachte, kurz nach 21 Uhr bin ich wieder am Auto, bis der Brummi kommt bin ich weg).

    Kam um 21.15 Uhr zum Auto und wurde schon von der Polizei "überrascht". Der Schwertransport stand tatsächlich seit Punkt 21 Uhr hinter meinem Auto.......

    Ergo 35 € wg. Absolutem Halteverbot mit Behinderung plus 150 € wg. Leerfahrt des Abschleppunternehmens. Den hatten die zwischenzeitlich schon gerufen.

    Also, solche sachen nicht machen!!!! Illegal sind nur von Umziehern aufgestellte Klappstühle etc.... da kannst die jenigen sogar anzeigen, wegen Blockade von öffentlichem verkehrsraum....

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    Antwort von baby1212 baby1212

    Ok danke erstmal für die schnellen Antworten.. mal sehen was wir da machen können! wo genau könnte man sich denn da mal informieren im Internet wie teuer das ca. wäre? LG

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Ruf am besten beim Abschleppunternehmen an, die Tarife sind überall unterschiedlich.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    nein , das bringt nichts, er stand falsch

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    Antwort von germanils germanils

    Es ist eine eindeutige Sache, wie soll man dagegen vorgehen?

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    Antwort von kluetje kluetje

    keine chance...

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