obwohl es beim Losgehen noch grün war und es erst nach der Hälfte des Weges rot geworden ist?
Gibt es für Fußgänger Bußgeld?
Wenn du auf einem Fußgängerüberweg bist und die Ampel schaltet auf rot, gehst du weiter, wenn du mehr als die Hälfte der Straße überquert hast. Wenn du noch nicht in Straßenmitte bist, drehst du wieder um. So wäre es eigentlich richtig. Aber ob es ein Bußgeld gibt, weiß ich leider nicht.
Hat dich die Polizeit auf frischer Tat erwischt?
Bußgeld kannst du dann ja nur gleich bekommen haben.

Bußgeld gibt es zwar grundsätzlich auch für Fußgänger, die bei rot über die Ampel gehen, aber es zählt der Zeitpunkt, wann du auf die Fahrbahn trittst. Also solange grün ist, geht man los, wenn die Ampel unterwegs rot wird, läuft man trotzdem weiter.

Ich denke, dann ist das legal. Oder soll man dann etwa zurücklaufen??
dann gibt es, sollte es so gewesen sein, kein Busgeldbescheid.
Goopher am 28. Juni 2009 23:38 Wenns bei Rot wäre gäbs auch nur eine Verwarnung und kein Bußgeld

Wenn es beim Losgehen grün war, gibt es kein Bussgeld. Aber wie langsam bist du gegangen? Hast du unterwegs noch ein Tässchen Kaffee getrunken ?
Man muss in jedem Fall zügig die Ampel überqueren. Aber mit einem Einspruch, einer guten Begründung und eventuellen Zeugen kann man es versuchen.

Wenn du bei grün losgegangen bist, brauchst du nichts zu befürchten. Schließlich kannst du ja nichts dafür, wenn die Grünphase zu kurz geschaltet ist. Und man kann schließlich nicht mitten auf der Straße stehenbleiben oder umkehren, bloß weil die Ampel plötzlich umschaltet.

Natürlich gibt es Bußgeld für Fußgängerrot - aber in geschilderten Fall nicht -

In deinem Fall gibt es natürlich kein Bußgeld, da man für die kurzen Phasen ja nichts kann.